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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann kommt man in die Psychiatrie?



Gichin_Funakoshi
02.06.2005, 14:02
Mich interessiert schon länger die Frage, wann man eigentlich in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird. Geschieht dies schon bei Schizophrenie, oder erst bei Fällen, die für die Allgemeinheit gefährlich sind? Also zum Beispiel Amokläufer.
Und wie entscheidet der Psychiater das? Es wäre auch nett, wenn ihr ein paar Links zu diesem Thema reinstellen könntet!

Dank im Voraus!

Sorpresa
02.06.2005, 14:35
warum, du willst wohl rein? :-D
(sorry)
also man wird definitiv eingewiesen, wenn man einen suizid versucht/plant, also im sinne einer selbstgefährdung...
ebenso, wenn man sich oder andere in einer manie oder akuten psychose gefährdet...
ich denke, dass das häufig der notarzt entscheidet, der ist ja meist der erste, der den patientenkontakt (eine akute psychose bei bekannter schizophrenie z.b.) hat, der kann dann veranlassen, das man in die psy eingewiesen wird, manche (v.a.depressive nach längerer krankengeschichte) werden sicher auch vom hausarzt überwiesen
bei manien, oder wenn ein psychotiker straffällig (oder anderweitig auffällig) wird, kann sicherlich auch die polizei den psych. dienst rufen, der dann die einweisung einleitet
allerdings weiß ich nur beim suizid sicher,dass eine einweisung auch gegen patientenwillen geht...
wie das mit straftätern ist, da bin ich mir nicht sicher, aber ich glaube, wenn der verdacht besteht, dass der täter in irgendeiner weise schuldunfähig oder vermindert schuldfähig sein könnte, wird ein psychiatr. gutachten erstellt und im falle einer verurteilung kann dann die psychiatr. unterbringung geregelt werden (wenn man eine minderung der schuldfähigkeit feststellen konnte)
ich hab leider keine interessanten links dazu...

Hellequin
02.06.2005, 14:58
Ich habs mal in die Fachsimpelei verschoben, da passt es besser rein.


Wichtig ist das jede Zwangseinweisung vom jeweils zuständigen Vormundschaftsgericht innerhalb von 72h? (hier bin ich mir nicht 100% sicher) bestätigt werden muss. Soweit ich weiß hat jedes Bundesland ein eigenes Unterbringungsgesetz, so das es hierbei auch Unterschiede geben kann.


Ich habe mal als Anhang das Merkblatt der LÄK BaWü zum Thema zwangsweise Unterbringung als PDF angehangen.

Gichin_Funakoshi
02.06.2005, 15:07
Danke für die Antworten!
Ne da will ich nicht rein! ;-)
Aber mich interessiert die Psychiatrie irgendwie! Aber es werden doch auch Leute eingewiesen, die keine Gefährdung für irgendjemand darstell, oder?

Hellequin
02.06.2005, 15:13
Aber mich interessiert die Psychiatrie irgendwie! Aber es werden doch auch Leute eingewiesen, die keine Gefährdung für irgendjemand darstell, oder?
Eltern können ihre Kinder gegen ihren Willen einweisen bzw. wenn du die Vormundschaft über jemanden hast, kannst du denjenigen bei entsprechenden Krankheiten auch einweisen. (Zumindestens meinem Halbwissen nach)

Vielleicht stolpert ja Trojan noch über diesen Thread, der sollte sich da besser auskennen.:-)

GOMER
02.06.2005, 16:39
Um gegen Deinen Willen rein zu kommen mußt Du nicht Dein oder das Leben anderer bedrohen, die Veranlassung des einweisenden Arztes das ganze unter Zwang durchzuführen reicht (Meine bisherige Erfahrung).
Gegen Deinen Willen drinbleiben kannst Du allerdings nur nach richterlicher Veranlassung, diese muß, soweit ich weiß, in BaWü innerhalb von 24h erfolgen.

Kann mich allerdings nochmal bei meiner Mutter informieren, die macht Psychiatrie.

Lava
02.06.2005, 18:03
Gegen Deinen Willen drinbleiben kannst Du allerdings nur nach richterlicher Veranlassung, diese muß, soweit ich weiß, in BaWü innerhalb von 24h erfolgen.


Allerdings muss ein Werktag sein, weswegen es Zeit bringtm jemanden an einem Freitag einzuweisen.... wenn ich das richtig in Erinnerung habe... kann mich auch irren!
Auf jedenfall sollte es schon eine Indikation geben, sonst bringt die Einweisung ja nichts, wenn der Patient einen Tag später wieder "frei herumläuft". Nachdem, was ich im Psychiatriekurs gehört habe, ist eine Zwangseinweisung eine heikle Sache, weil es der denkbar schlechteste Start für das Arzt-Patientenverhältnis ist und Ärzte überlegen sich schon genau, wann sie jemanden einweisen und wann nicht. Da man aber ohne gründliche Untersuchung bei jemandem mit akuter Psychose gar nicht so richtig abschätzen kann, ob er eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt, denke ich, dass man die Indikation schon relativ großzügig stellen kann. Klare Indikationen sind wie schon erwähnt Suizidgefahr oder auch z.B. Notfälle bei Anorexie. Würde ich jedenfalls sagen, denn da ist das Leben des Patienten ja auch akut in Gefahr.

DoktorW
02.06.2005, 18:28
Allerdings muss ein Werktag sein, weswegen es Zeit bringtm jemanden an einem Freitag einzuweisen.... wenn ich das richtig in Erinnerung habe... kann mich auch irren!

Das wäre mir neu. In der Regel hat immer einer Bereitschaftsdienst! Es werden auch Leute verhaftet, wo jemand dem noch zustimmen muss. Und auch das passiert am WE!
Ich glaube aber kaum, dass ein Richter dem einweisenden Arzt widersprechen wird. Da muss schon ein begründeter Fall vorliegen!

nduester
02.06.2005, 19:44
ich meine, daß es das Amtsgericht ist...
und ja, die haben Bereitschaftsdienste. 24h sind es in Niedersachsen definitiv.
Eine vorläufige Unterbringung kann (wieder: Niedersachsen) von einem psychiatrisch erfahrenen Arzt (*ggg*) empfohlen werden - über die (immer noch vorläufige) Aufnahme entscheidet aber letztendlich der diensthabende Arzt in der Psychiatrie. Der Richter / die Richterin wird dann vom Krankenhaus informiert und muß sich innerhalb von 24 Stunden ein Bild vom Zustand des Patienten gemacht haben und eine weitere Unterbringung anordnen.
Es ist (um die Unterbringung von Straftätern zu ergänzen) übrigens auch möglich, einen Straftäter nach Ende seiner Gefängnisstrafe in die psychiatrische Unterbringung weiterzureichen, nach aktueller Rechtssprechung muß dies jedoch nach einer zeitnahen Situationsüberprüfung durch den Richter geschehen - es ist also nicht möglich, einen Sexualstraftäter zu 12 Jahren Haft zu verurteilen und direkt mit dem Urteil die anschließende Sicherheitsverwahrung anzuordnen. Diese darf nur angeordnet werden, wenn trotz der Strafe (und der vergangenen Zeit zur Besserung) weiterhin eine Gefährdung Dritter nicht ausgeschlossen wird bzw. wahrscheinlich erscheint.


Die häufigste Unterbringungsversion fehlt übrigens noch: die Selbsteinweisung!

Gruß, Nils

Gersig
03.06.2005, 06:36
Wichtig ist das jede Zwangseinweisung vom jeweils zuständigen Vormundschaftsgericht innerhalb von 72h? (hier bin ich mir nicht 100% sicher) bestätigt werden muss

In Hessen sind es 24 h und dort entscheidet das Amtsgericht

Kackbratze
03.06.2005, 09:02
Die Eltern können nicht "mal eben so" einweisen.
Es muss die oben genannte Fremd/Eigengefährdung vorliegen.
UND sie muss begründet sein.
Ansonsten haben die Eltern sofort das Jugendamt am Hals.

Die Selbsteinweisung hat den taktischen Vorteil, dass es nicht zu einer Medlung für die polizieliche Akte kommt.
Eine Zwangseinweisung wird zentral registriert und später quasi "gegen Dich" verwendet.

(Mit fällt der Fachterminus dafür nicht ein, sorry)

Hellequin
03.06.2005, 13:27
Die Eltern können nicht "mal eben so" einweisen.
Es muss die oben genannte Fremd/Eigengefährdung vorliegen.
UND sie muss begründet sein.
Ansonsten haben die Eltern sofort das Jugendamt am Hals.

Hast recht, wobei wohl laut Bürgerlichen Gesetzbuch sogar grundsätzlich die Zustimmung des Familiengerichtes einzuholen ist.



§_1631b BGB
Mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung

1Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur mit Genehmigung des Familiengerichts zulässig.
2aOhne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist;
2bdie Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.
3Das Gericht hat die Genehmigung zurückzunehmen, wenn das Wohl des Kindes die Unterbringung nicht mehr erfordert.

nduester
03.06.2005, 14:52
Eine Zwangseinweisung wird zentral registriert und später quasi "gegen Dich" verwendet.

(Mit fällt der Fachterminus dafür nicht ein, sorry)
sog. polizeiliches Führungszeugnis der Bundesstaatsanwaltschaft?