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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterschied Rettungsassitent/Rettungssanitaeter



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GOMER
06.06.2005, 15:06
Nochmal zum RA:
Allein der Aspekt, daß man mind. 2500€ zahlt wären für mich, an Deiner Stelle, Abschreckung genug. Wenn Du zum Winter 2 WS hast, solltest Du mit mind. 3 weiteren Jahren rechnen, eher mehr.
Zugegeben, ich weiß nicht wie Dein Abischnitt ist und wie Deine Chancen im Falle eines Auswahlverfahrens ausehen, aber rein unter dem Aspekt der Wartezeit empfehle ich Dir die Krankenpflege.
Tatsache ist, daß es nicht leicht ist als RA einen Job zu finden, inbesondere als Frau, als KrPfl ist es zwar auch nicht rosig, aber irgendwas findet sich immer.
Praktische Tätigkeiten wie Blut abnehmen und Zugänge legen kann man, je nach Krankenhaus, auch während der Pflegeausbildung lernen.

Feuerblick
06.06.2005, 15:12
inbesondere als Frau
DAS ist Unsinn! Frauen sind im RD durchaus auf dem Vormarsch. Außerdem: Ich hätte mir Krankenpflege niemals antun wollen, RD dagegen hat mir Spaß gemacht! Das ist nicht eine reine Kopfsache!!

GOMER
06.06.2005, 15:18
Also bei uns haben es Frauen immer etwas schwerer, in fünf Jahren RD hab ich wenig gegenteiliges feststellen können, glaubs oder lass es bleiben.
Ich weiß auch nicht ob ich Lust gehabt hätte mir die KrPfl-Ausb. anzutun, ich weiß auch nicht wie ich mich entscheiden würde, wenn ich nochmal in der Situation wäre, aber dennoch erscheint mir die Pflege die bessere Wahl.

Feuerblick
06.06.2005, 15:21
*grins* Ich bin seit 1999 im RD gewesen. Zu Beginn waren wir drei Frauen, heute sind es wesentlich mehr. Bei uns sind zur Zeit fast nur Mädels als RA-Praktikanten. Glaubs, oder lass es bleiben...;-)

GOMER
06.06.2005, 15:24
Dann war Deine Wache offensichtlich deutlich progressiver als unsere.
In meinem Landkreis sind von den ca. 60 Hauptamtlichen, meines Wissens, nur drei Frauen.

Honny
06.06.2005, 15:24
nochmal zum taetigskeitsfeld von RA und RS,

noch keiner hier hat beachtet dass die kompetenzen im rettungsdienst laendersache ist. und die unterschiede sind von bundesland zu bundesland so enorm wie die dialekte der einwohner...

ich habe meinen RS-grundlehrgang in niedersachsen gemacht und dort war es selbstverstaendlich dass man als sani zugaenge legt und gewisse medikamente eigenverantwortlich verabreicht. den abschlusslehrgang habe ich in aachen gemacht, wo ich nur mit grossen augen angeguckt wurde als ich in der pruefung meinte, ich wuerde jetz am besten noch nen zugang legen. zum beweis musste ich dann dem pruefer einen legen *lol*

hier in niedersachsen duerfen sanis sehr viel, es gibt sogar fortbildungen die einen sani sehr schnell auf (fast) eine stufe mit nem assi hieven koennen. man darf dann sogar intubieren etc...
in andere bundeslaendern wiederum ist selbst das zugang legen absolut untersagt (wobei es auf der strasse wie schon erwaehnt doch oft anders aussieht)...

also dein taetigkeistfeld haengt auch nicht gerade wenig vom bundesland ab, in dem du arbeitest und nicht zuletzt von der schule, wo du die ausbildung absolvierst...

meine erfahrung als sani ist, dass der RA haeufig schon gewillt ist, die wichtigen dinge selbst zu machen (allein als selbstbestaetigung, wie sieht das aus wenn der notarzt eintrifft und der zivi-sani gerade den zugang legt waehrend der 40jaehrige assistent nichtstuend daneben steht...) aber wenn man laengere zeit mit denselben leuten arbeitet und sich nicht dumm anstellt (ist wohl der wichtigste faktor der entscheidet wieviel du machen darfst, du musst auch den anschein machen es zu beherrschen!) dann is man keineswegs nur der infusionsvorbereiter und koffertraeger...

und zu der sache dass RA's RTW und RS'´KTW fahren. das haengt widerum von den rettungsdienststellen ab. gerade das rote kreuz mischt gern voellig durcheinander und in niedersachsen gibts es die bestrebung bald auch KTW's serienmaessig mit RA/RS besatzung fahren zu lassen. ich kennen auch genuegend RA's die seit jahren zu 90% KTW fahren...

das dazu...

][truba][
06.06.2005, 15:26
Ich hab auch mal eine Frage zu einem ähnlichen Thema.

Ich muss wohl ebenfalls mit 3 weiteren Jahren Wartezeit rechnen und ich habe mich für die Ausbildung zum Krankenpfleger entschieden.

Mich interessiert natürlich auch das RTW fahren.
Hat denn einer Erfahrung wie das ist? Kann man denn während der Ausbildung auf "freiwilliger" Basis dort mitfahren.
Oder sehen die meisten das nicht gerne? (Ist umständlich ausgedrückt aber ich hoffe ihr wisst was ich meine.)

Hab auch einen Pfleger auf der ITS der da an seinen freien Tagen mitfährt. Den wollt ich auch nochmal fragen wie das ist aber ich dachte ich frag erstmal hier wie so die Erfahrungen sind.

GOMER
06.06.2005, 15:28
Wende Dich an die Rettungswachen in Deiner Umgebung, ich denke eine allgemeingültige Antwort kann man hierauf nicht geben.

Feuerblick
06.06.2005, 15:32
Dann war Deine Wache offensichtlich deutlich progressiver als unsere.
In meinem Landkreis sind von den ca. 60 Hauptamtlichen, meines Wissens, nur drei Frauen.
Nicht nur meine Wache sondern der komplette Landkreis, der von zwei HiOrgs "bedient" wird. Meine HiOrg ist da sogar eher noch die "konservativere"...

christo
06.06.2005, 17:28
Zum Thema Kompetenzgerangel:

Als RS bist du halt immer nur der zweite. Klar durfte ich als RS im großen und ganzen das gleiche tun wie ein RA. Nur das ich halt jetzt einfach mehr Verantwortung trage und mir nicht immer über die Schulter schauen lassen muss.

Zumal ich als RS ehrlich gesagt ziemlich viel Respekt hatte vor Medikamenten etc. Wenn was schief läuft hast du als RS immer noch das Problem zu beweisen dass du Zugänge legen etc. KLINISCH erlernt hast. Was in der momentanen Rechtssprechung eher zu ungunsten des RS entschieden wird.

Ich hab meine Entscheidung jedenfalls nie bereut.
Zumal:
-Ich für die Ausbildung nur 300€ bezahlt hab.
-Das Geld mit Bafög schonwieder drin hatte
-Die Schule selbst nichmal 4 Monate gedauert hat
-hätte ich während meines Anerkennungsjahres nen Studienplatz gekriegt, hätte ichs halt einfach ehrenamtlich zu Ende gebracht.

Und: Pfleger verdient generell nicht mehr als Assi

Jobchencen als RS/RA sind mehr von der individuellen Situation abhängig. Es werden immer wieder Leute gesucht, du musst nur positiv aus der Masse herausstechen. Und ich als Nestbeschmutzer sag jetzt einfach mal das das oft garned so schwer ist.

nduester
06.06.2005, 20:33
Hallo,

bevor ich einige Dinge klarzustellen versuche, erstmal eine Antwort auf die eigentliche Frage:

Der RS ist eine 520-Stunden-Ausbildung, in der ein notfallmedizinischer Crashkurs die Teilnehmer (nach bestandener Prüfung) zum Abarbeiten der häufigeren Notfälle befähigt.
Der Rettungsassistent ist eine zweijährige Berufsausbildung.

In der Praxis kommt das vor allem in der Hirarchie zum Tragen (wenn zwei sich streiten, setzt sich halt der disziplinarrechtlich Höhergestellte durch) und in den (mittlerweile fast überall entweder durch Landesrecht oder kommunale Bestimmungen geregelten) Besetzungsverordnungen. Sprich: es ist oft vorgeschrieben, wie ein Fahrzeug besetzt sein muß. Beispiel:
KTW: Rettungshelfer + Rettungssanitäter
RTW: Rettungssanitäter + Rettungsassistent
NEF: Rettungsassistent + Notarzt
Nur eine Möglichkeit unter viele, wie so eine Mindestbesetzung aussehen kann, jeweils höhere Qualifikationenn dürfen selbstverständlich gerne vorkommen (also 2 RettAss auf einem KTW und solche Spielchen).

In der tatsächlichen Tätigkeit dagegen gibt es wenig bis keine Unterschiede - es sei denn, es kommt aufgrund der Situation zu hirarchischen Strukturen. Ansonsten gilt bei mir als Rettungsassistent im Einsatz: ein fitter RS (egal ob Berufsanfänger, Zivi oder FSJler) darf alles, was er sich zutraut und ich ihm aufgrund seiner bisherigen Arbeitsweise zutraue. Einzige Voraussetzung: er muß so gestrickt sein, daß ich jederzeit eingreifen kann ohne daß die Situation dadurch entgleist. Solche Leute gibt es leider auch, und da muß man halt rigoros gegen angehen, den letztendlich geht es um den Patienten und nicht um das Egospielfeld eines ungeeigneten Rettungsdienstlers.
Um es ein wenig anschaulicher zu machen: wer fit ist, darf gerne intubieren, venöse Zugänge legen und den Patienten zuquatschen ohne Ende. Er darf auch gerne als Teamführer in den Einsatz gehen und sämtliche Ansagen zur Patientenversorgung machen. Aber immer unter der Prämisse, daß ich mir sicher bin, ggf. notwendiger Einspruch von meiner Seite (falls dezente Hinweise überhört oder nicht verstanden werden sollten) wird sofort akzeptiert.
DAS ist der Unterschied. Neuen Zivis (oder neuerdings FSJlern) wird das stets am Anfang ihrer Tätigkeit mitgeteilt: sie können das Paradies auf Erden haben im Rettungsdienst. Allerdings auch die Hölle.


Einige Anmerkungen zu vorhergegangenen Beiträgen:

nochmal zum taetigskeitsfeld von RA und RS,

noch keiner hier hat beachtet dass die kompetenzen im rettungsdienst laendersache ist.
Nicht ganz. Fakt ist, daß es regional unterschiedliche Einstellungen der Ärzteschaft zu diesem Thema gibt. Das rechtliche Fundament allerdings ist deutschlandweit gleich, da die Rettungsdienstgesetze nicht das StGB ändern. Körperverletzung (darum geht es ja bei Dingen wie Intubation, Zugang, Medis) wird ausschließlich über das StGB geregelt, hier greift für den Rettungsdienst (vergleiche Dissertation von Nadler 2004) weder das HPG noch sonstige seltsam konstruierte Rechtskonstellationen wie z.B. die Stellungnahme der BÄK (die einfach nur falsch ist in ihren juristischen Bewertungen).


Vor allem habe ich schon viele praktische Dinge gelernt, wie z.B. Blut abnehmen.
LOL
mach ich auch regelmäßig, z.B. bei Herzinfarkt, Intoxikationen...
wie wärs mit weiteren praktischen Dingen, die ich schon alleine durchführen mußte? Intubation, Defibrillation, TIVA, Ausbildungsbegleitung...
Keine Bange, ich respektiere Deinen Ausbildungsberuf. Aber die zitierte Argumentation war nicht ganz schlüssig :peace:



Zumal ich als RS ehrlich gesagt ziemlich viel Respekt hatte vor Medikamenten etc. Wenn was schief läuft hast du als RS immer noch das Problem zu beweisen dass du Zugänge legen etc. KLINISCH erlernt hast. Was in der momentanen Rechtssprechung eher zu ungunsten des RS entschieden wird.
Öhm, magst Du mir mal die Urteile (AZ, Quote) nennen?
Mir sind nur 3 Urteile zu dem Thema bekannt (mehr gab die Literatur einfach nicht her) und in allen 3 Fällen war laut Urteil das Handeln der RS (in den Fällen: Furosemid + Diazepam durch 2 RS bei ACS und Lungenödem, massive Volumenzufuhr bei GI-Blutungen), in allen Fällen kam es zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen, weil die jeweiligen Notärzte meinten, die RS dürften dies nicht. Diese Auffassung wurde allerdings von keinem der Richter geteilt.
Bin aber jederzeit scharf auf neue Urteile zu dem Thema! Nur her damit...

Gruß, Nils

PS: Saskia: mach ruhig den RS und schau Dir das ganze an, vorher eine Woche Rettungswachenpraktikum könnte Dir evtl. helfen abzuschätzen, ob das Dein Ding werden könnte. Einfach mal bei einer Rettungswache Deiner Wahl anrufen und mit dem dortigen Fahrdienstleiter Deinen Wunsch absprechen. Wenn Du nach dem RS ein wenig Erfahrung gesammelt hast, kannst Du bei Bedarf immer noch den RettAss hintendranhängen. Übrigens sind Auswahlverfahren der Unis eine Möglichkeit, ohne die NC-Vergabe direkt ins Studium zu rutschen, eine Freundin von mir ist so direkt eingestiegen.
Bei Fragen zum Berufsbild ist www.berufsbild-rettungsassistent.de inkl. Forum eine gute Adresse, die Page wird leider derzeit vom Layout her überarbeitet, deshalb sind wenig Inhalte on. Wenn Daniel damit aber fertig ist und seine gigantischen Infos alle wieder zugänglich sind, findest Du da eine Menge an Informationen.

Honny
06.06.2005, 20:59
Nicht ganz. Fakt ist, daß es regional unterschiedliche Einstellungen der Ärzteschaft zu diesem Thema gibt. Das rechtliche Fundament allerdings ist deutschlandweit gleich, da die Rettungsdienstgesetze nicht das StGB ändern. Körperverletzung (darum geht es ja bei Dingen wie Intubation, Zugang, Medis) wird ausschließlich über das StGB geregelt, hier greift für den Rettungsdienst (vergleiche Dissertation von Nadler 2004) weder das HPG noch sonstige seltsam konstruierte Rechtskonstellationen wie z.B. die Stellungnahme der BÄK (die einfach nur falsch ist in ihren juristischen Bewertungen).

hmmmm... ich kenn mich da gesetzestechnisch nicht so aus wie es bei dir den anschein hat, bin mir aber trotzdem recht sicher, dass einzelne landkreise ihrem rettungsdienst den sie beauftragen vorschreiben koennen was fuer eine mindestbesatzung sie haben muessen. ab 2006 gilt in unserem landkreis: RTW=2 RA's
zudem habe ich mit meinem RS-Zeugnis aus Aachen probleme in niedersachsen zu arbeiten. da dort (in aachen) das zugaenge legen etc. aufgrund der gesetzeslage des landes bei der ausbildung aussen vor gelassen wird und in niedersachsen offiziell teil der ausbildung und pruefung ist.
mir wurde von erfahrenen kreuz-fahrdienstleitern gesagt dass dadurch dass ich in nem anderen bundesland meinen lehrgang gemacht habe, ich im schadensfall schlechtere karten haette etc...
aber naja... deine erklaerung klingt schon recht schluessig.
aber man muss auch mal erwaehnen dass gerade die gesamten gesetze und paragraphen und kompetenzrangeleien im rettungsdienst sowas von und unklar und staendig im wandel sind... dass es morgen schon wieder anders aussehen kann. und jedes land pocht darauf es anders machen zu wollen...

Dr. Pschy
06.06.2005, 21:04
"hmmmm... ich kenn mich da gesetzestechnisch nicht so aus wie es bei dir den anschein hat, bin mir aber trotzdem recht sicher, dass einzelne landkreise ihrem rettungsdienst den sie beauftragen vorschreiben koennen was fuer eine mindestbesatzung sie haben muessen. ab 2006 gilt in unserem landkreis: RTW=2 RA's"

Die Besetzung der Rettungsmittel festzulegen ist Sache der Laender-Rettungsdienstgesetze, und gilt deshalb jeweils bundeslandweit. Was du meinst sind Dienstvorschriften, da man einer HiOrg natuerlich nicht verbieten kann, seine Autos hoehergradig zu besetzen.

"zudem habe ich mit meinem RS-Zeugnis aus Aachen probleme in niedersachsen zu arbeiten. da dort (in aachen) das zugaenge legen etc. aufgrund der gesetzeslage des landes bei der ausbildung aussen vor gelassen wird und in niedersachsen offiziell teil der ausbildung und pruefung ist."

Das ist der Vorteil des Rettungsassistenten, da dessen Ausbildung deutschlandweit gesetzlich vereinheitlicht ist.

"aber man muss auch mal erwaehnen dass gerade die gesamten gesetze und paragraphen und kompetenzrangeleien im rettungsdienst sowas von und unklar und staendig im wandel sind... dass es morgen schon wieder anders aussehen kann. und jedes land pocht darauf es anders machen zu wollen..."

Das ist nicht ganz unwahr. Allerdings ist die Juristerei doch ueberschaubar, und wenn man sich selber informiert durchaus beherrschbar.

nduester
06.06.2005, 22:30
"hmmmm... ich kenn mich da gesetzestechnisch nicht so aus wie es bei dir den anschein hat, bin mir aber trotzdem recht sicher, dass einzelne landkreise ihrem rettungsdienst den sie beauftragen vorschreiben koennen was fuer eine mindestbesatzung sie haben muessen. ab 2006 gilt in unserem landkreis: RTW=2 RA's"

Die Besetzung der Rettungsmittel festzulegen ist Sache der Laender-Rettungsdienstgesetze, und gilt deshalb jeweils bundeslandweit. Was du meinst sind Dienstvorschriften, da man einer HiOrg natuerlich nicht verbieten kann, seine Autos hoehergradig zu besetzen.

Nicht ganz. Es gibt Landesrettungsdienstgesetze, die ganz klar die Mindestqualifikationen enthalten, andere (diehe Niedersachsen) arbeiten mit so genialen Umschreibungen wie "geeignetes Personal".
Aus diesem Grund gibt es in Niedersachsen Rettungsdienstträger (kreisfreie Städte, Landkreise), die in ihren Ausschreibungen entsprechende Vorgaben machen. Diese sind (da Teil der Ausschreibung) dann natürlich bindend.



"zudem habe ich mit meinem RS-Zeugnis aus Aachen probleme in niedersachsen zu arbeiten. da dort (in aachen) das zugaenge legen etc. aufgrund der gesetzeslage des landes bei der ausbildung aussen vor gelassen wird und in niedersachsen offiziell teil der ausbildung und pruefung ist."

Das ist der Vorteil des Rettungsassistenten, da dessen Ausbildung deutschlandweit gesetzlich vereinheitlicht ist.

Nein, da mach Honny gerade eine falsche Rechnung auf.
Laut Vereinbareung der Länder zur 520-Stunden-Ausbildung im Rettungsdienst sind die Rettungssanitäter anderer Bundesländer anzuerkennen. (Schau mal in eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung RettSan eines Bundeslandes Deiner Wahl rein, das steht auch in allen APVO RettSan drin, fast alle APVOs sind bei www.m-pet.de abrufbar). Da haben die Fahrdienstleiter also Mist erzählt. Nun ja, was solls, die meisten von denen sind ja auch nur hochgeadelte Rettungssanitäter... Da darf man nicht zu viel verlangen.



"aber man muss auch mal erwaehnen dass gerade die gesamten gesetze und paragraphen und kompetenzrangeleien im rettungsdienst sowas von und unklar und staendig im wandel sind... dass es morgen schon wieder anders aussehen kann. und jedes land pocht darauf es anders machen zu wollen..."

Das ist nicht ganz unwahr. Allerdings ist die Juristerei doch ueberschaubar, und wenn man sich selber informiert durchaus beherrschbar.

Hm, die strafrechtlichen Dinge scheinen mir wenig im Wandel zu sein, auch die Ausbildungsverordnungen sind relativ konstant (in Nds. über 10 Jahre alt, das RettAssG soll jetzt nach 16 Jahren novelliert werden).
Schlimmer scheint mir, daß an den Rettungsschulen so viel juristischer Müll verbreitet wird. Dabei ist die Sache so klar:
Körperverletzung wird außer Kraft gesetzt durch die Einwilligung des Patienten (siehe StGB unter Körperverletzung)
Einwilligung des Patienten unterstellt dessen Einwilligungsfähigkeit. Dafür hat er die Maßnahme, deren Risiken sowie die Qualifikation des Ausführenden zu kennen, damit er eine abwägende Entscheidung treffen kann. Die Anforderungen an den Umfang der Aufklärung des Patienten schwinden in zunehmendem Maße mit der gebotenen Dringlichkeit der Maßnahme.
Die Maßnahme muß natürlich fachgerecht durchgeführt werden.

Mehr ist da nicht.

Schönen Abend noch,

Nils