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Bine2512
08.06.2005, 11:41
Hallo!

Gibt es eine offizielle (Pflege-)Definition für die 1:1-Betreuung?

Es geht dabei um die ständige Sichtkontrolle, wenn Pflegenden z.B. fixierte Patienten betreuen o. ä.

Wer kennt sich da aus?

Vielen Dank vorab für Eure Antworten.

Gruß Bine

ehec
08.06.2005, 12:39
"Nach einer Entscheidung des OLG Köln, Urteil vom 2.12.1992 (27 U 103/91) kann es im Einzelfall geboten sein, einen teilfixierten Patienten lückenlos optisch und akustisch zu überwachen. Dies insbesondere, wenn der Patient psychisch krank ist, Gefahren selbst nicht erkennen kann, Verletzungsrisiken durch die Fixierung ausgesetzt ist (z.B. Aufschlagen auf harten Teilen der Bettgestelle oder an der Wand mit den freibeweglichen Körperteilen oder dem Kopf) oder eine Gefährdung anderer Patienten nicht auszuschließen ist. Fehlt es an einer Überwachung, so liegt eine Pflichtwidrigkeit des Pflegepersonals vor."

quelle:
http://recht2.de/html/Dateien/SozialR/Pflegerecht.html#Durchführung%20der%20Fixierung


lueckenlos optisch und akustisch heisst halt wirklich, dass da jemand die ganze zeit am bett sitzt und aufpasst. hab das selber so nur in der psychiatrie erlebt, da wurde dann jede stunde einmal fuer zehn minuten pause gemacht von der aufsichtsfuehrenden pflegeperson, in der pausenzeit wurde die ueberwachung dann von einem kollegen uebernommen. im somatischen bereich hab ich sowas noch nie erlebt. eigentlich bloed, weil die betreuende pflegekraft anscheinend haftet.


ehec.