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Mkey, du sprichst da den sogenannten "Nachtrunk" an. Das wäre jetzt sogar ein rechtsmedizinisches Problem. Wenn ich mich recht entsinne, war das so, dass man im Urin irgendwie auf die BAK schliessen kann und wenn man die Trinkmenge erfährt (zB. über polizeiliche Ermittlungen), kann man doch mit so einer ominösen Formel auf den tatsächlichen Promillegehalt kommen zum Tatzeitpunkt.
Jetzt wird´s allerdings speziell: Macht der Typ das bewusst so und man kann das nachweisen, dann nennt man das "actio libera in causa" und dann wird der Typ genauso bestraft, wie wenn er keinen Alkohol konsumiert hat.
Für den Fall, dass allerdings das Gericht zu der Überzeugung kommt, dass der Täter aufgrund des Alkoholeinflusses schuldunfähig zum Tatzeitpunkt war, aber vor Konsum hätte wissen müssen, dass er zu straffälligem Verhalten neigt, dann greift eben der Vollrausch § 323a als Auffangparagraph.
Zu dem Befangenheitsantrag kann man nur sagen, dass ein befangener Richter von sich aus sein Amt im Prozess niederlegen würde, also dem Richter stattdessen Bösgläubigkeit unterstellt wird.
Wer das macht, muss wissen, dass es zu 90% in die Hose geht, den Prozess in die Länge zieht und vor allem den Richter, der bei Ablehnung derselbe bleiben wird, verärgert.
Wenn ein Anwalt das macht, könnte man fast meinen, dass er den Richter dazu animieren will, den Angeklagten mit vollster Härte zu bestrafen. Aber das wäre ja Parteiverrat und ein anständiger Anwalt würde so etwas natürlich nie tun...:-winky
Man kann über eine Blutentnahme und den darüber ermittelten BAK in Verbindung mit der Trinkmenge, den Getränken (Alkoholgehalt) und dem Zeitpunkt wann zu trinken angefangen wurde und ob durchgängig oder mit Pausen einen zum Tatzeitpunkt nahen Promillewert berechnen, allerdings wird dabei nur der Standardwert des Abbaus pro Stunde genommen.
Zu dem Befangenheitsantrag kann man nur sagen, dass ein befangener Richter von sich aus sein Amt im Prozess niederlegen würde, also dem Richter stattdessen Bösgläubigkeit unterstellt wird.
Nein.
Es geht gerade nicht darum, Befangenheit nachzuweisen. Da man den Leuten nur schwer in den Kopf gucken kann, kann man halt i.d.R. nicht eindeutig belegen, dass Richter X befangen ist.
§ 24 StPO
(2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
Da ist eben nicht die Befangenheit gefordert, sondern "nur" die Besorgnis der Befangenheit, also ein Grund, der misstrauisch machen könnte.
(Erinnert sich jemand an diesen Berliner Schöffen, der einen Zeugen angeraunzt hat "Sind Sie zu feige, eine Aussage zu machen, oder wollen Sie das Gericht verarschen?"...? Dass der befangen war, ist ja gar nicht gesagt. Aber nach dem Auftritt durfte der Angeklagte halt durchaus davon ausgehen, dass dieser Schöffe nicht mehr unparteilich ist. Ob er objektiv befangen war, ist da ziemlich bedeutungslos.)
Stephan0815
30.05.2015, 18:01
Hat ja auch niemand behauptet, dass Befangenheit nachgewiesen werden soll?
Aber dem Richter wird Bösgläubigkeit bzw. Parteilichkeit unterstellt. Ansonsten schön recherchiert, wenn auch der Zusammenhang, aus meiner Sicht, etwas konstruiert wirkt.
Nope. Der Täter hat mit voller Absicht zugeschlagen, er wollte sie schon treffen. Dass das Opfer dabei zu Boden fällt und sich noch stärker verletzen kann und an den Folgen verstirbt, entspricht dem tatbestandsspezifischen Gefahrenzusammenhang. Die Kausalität ist also bis zum Tod in der Klinik voll gegeben. Nur Notwehr, "Tat im Affekt" oder andere schuldmindernde Gründe könnten den Täter noch vor der Strafbarkeit bewahren. §323a erfasst übrigens auch Taten im Alkoholrausch... nur, weil jemand alkoholisiert ist, wird man nicht generell strafbefreit. In der Regel wird erst ab 3,0 Promille Schuldunfähigkeit zugestanden.
Um Schuldunfähigkeit und Strafbefreiung im Vollrausch geht es nicht, generelle Strafbefreiung bei Alkoholisierung sowieso nicht, sondern um die Vorhersehbarkeit der schweren Folge. Aus der objektiven Vorhersehbarkeit kann man nicht folgern, dass die Folge im betrunkenen Zustand erkannt wird. Daher ist die Einsichtsfähigkeit (evtl. auch Steuerungsfähigkeit), und in dem Zusammenhang Alkoholisierung auch abseits von Vollrausch, sehr wohl von Interesse (z.B. BGH 3 StR 532/00, BGH3 StR 282/92).
(das bedeutet für meine Argumentation selbstverständlich: um fahrlässige Tötung handelte es sich garantiert nicht :-)))
HSV bleibt in der 1. Bundesliga :-kotz
HSV bleibt in der 1. Bundesliga :-kotz
Ich war auch für den KSC... Na ja, nächstes Jahr!
Ich finde das Ergebnis phantastisch :-)
Christoph_A
02.06.2015, 10:00
Irgendwie gehört der Dino in die erste Liga. Deshalb :-top
Feuerblick
02.06.2015, 11:24
Irgendwie gehört der Dino in die erste Liga. Deshalb :-topSehe ich ähnlich. Bei allem Gemecker über den Schiri und zweifelhafte Freistöße und Elfmeter... letztlich hat es der HSV halt mit Glück und Fanunterstützung nochmal knapp hinbekommen. Es sei ihnen gegönnt. 1. Liga ohne HSV wäre irgendwie seltsam gewesen... :-)
Naja, um da irgendwie einen vernünftigen Neustart hinzulegen und alte Strukturen aufzubrechen wäre wohl der Abstieg besser gewesen, jetzt wird so weiter gewurschtelt werden ...
Sepp Blatter ist zurückgetreten??? Was ist denn da passiert? Vor allem: wie braun muss man sein, sich erst mit einem Drum und Dran wieder wählen zu lassen und dann 4 Tage später zurückzutreten... :-wand
Feuerblick
02.06.2015, 18:05
Sepp Blatter ist zurückgetreten??? Was ist denn da passiert? Vor allem: wie braun muss man sein, sich erst mit einem Drum und Dran wieder wählen zu lassen und dann 4 Tage später zurückzutreten... :-wandWieso? Ist doch viel besser fürs Ego als nicht zu kandidieren :-)) Ich hätte ja gedacht, dass Mutter Natur oder der Sensenmann seinen Rücktritt regeln müssen... oder ihre Helfershelfer :-))
Hoppla-Daisy
02.06.2015, 18:09
Oder aber der Herr weiß, dass man auch ihm über kurz oder lang was Krummes nachweisen wird 😉
Feuerblick
02.06.2015, 18:13
Das könnte sein... wobei... als echtem Mafia-Boss dürfte ihm eigentlich traditionell nichts nachzuweisen sein ;-)
Vielleicht hat das FBI mal kurz bei ihm durchgeklingelt ^^
Winnetou ist in die ewigen Jagdgründe gegangen!
R.I.P. Pierre Brice. :-(
Und schon wieder ist ein Großer gegangen:
R.I.P. James Last
Feuerblick
11.06.2015, 13:17
...und schon am Wochenende ist Sir Christopher Lee in die ewigen Jagdgründe gegangen...
Der Kerl mit der Sense hat irgendwie grad Hochkonjunktur bei den älteren Stars, scheint mir...
Sternenprinzessin
11.06.2015, 15:14
...und schon am Wochenende ist Sir Christopher Lee in die ewigen Jagdgründe gegangen...
Der Kerl mit der Sense hat irgendwie grad Hochkonjunktur bei den älteren Stars, scheint mir...
Das hab ich auch eben gelesen. Er war einer meiner Lieblingsschauspieler...
Absolute Arrhythmie
16.06.2015, 10:30
Und noch einer: Harry Rowohlt ist tot :-((
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