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Hawkeye
15.06.2005, 15:29
Verfasst mal jemand ne Mail an das Zuständige Ministerium? Soll das gleiche rein?

TobiasN
15.06.2005, 16:16
Hab eben eine Antwort von der Kanzlei Zimmerling bekommen. Von rechtlicher Seite scheint die verlängerte Frist wohl in Ordnung zu sein. Zitiere hier einfach ma den Text:

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 14.06.2005. Wir bereiten zur Zeit eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue ZVS-Verfahren vor. Das neue ZVS-Verfahren dürfte nämlich in mehreren Punkten verfassungswidrig sein.

Nicht zu beanstanden ist allerdings die "Außerkraftsetzung" der Bewerbungsfrist 31.05. für das kommende Wintersmester. Diese Bewerbungsfrist war ohnedies höchst problematisch, weil sie den Studienbewerbern nicht hinreichend deutlich vermittelt wurde. Die Bewerbungsfrist wurde ursprünglich eingeführt, weil die ZVS befürchtete, einen wesentlich längern Zeitraum für die Bearbeitung der Zulassungsanträge wegen des neuen ZVS-Verfahrens zu benötigen. Wenn nämlich alle Hochschulen ein Auswahlverfahren (Auswahlgespräche) durchführen, kann dies erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grunde wollte man die Studienbewerber, die bereits das Abitur haben, durch einen frühen Bewerbungstermin "abschichten".

Nachdem sich jedoch nunmehr herausgestellt hat, dass die allermeisten Universitäten auch zukünftig im Hochschulauswahlverfahren die Studienplätze nach der Abiturnote vergeben werden, bedarf es eines derart langen Vorlaufverfahrens nicht. Nachdem sich weiter herausgestellt hatte, dass viele Studienbewerber diese Bewerbungsfrist verschlafen haben, haben die Bundesländer beschlossen, dass die ZVS alle bis zum 15.07.2005 eingehenden Bewerbungen entgegennimmt, ohne sich auf die Bewerbungsfrist zu berufen. Dies ist nicht nur nicht zu beanstanden, sondern sogar zu begrüßen.

Dass sich dadurch die Zulassungschancen derjenigen, die sich vor dem 31.05.2005 beworben haben, verschlechtern, ist in verfassungsrechtlicher Hinsicht ohne Bedeutung. Eine Klage allein gegen das Außerkraftsetzen der Frist hat keine Aussicht auf Erfolg.

Soweit Sie auf eine Zulassung über die Wartezeitquote angewiesen sind, dürfen wir darauf hinweisen, dass die ZVS spätestens im nächsten Jahr mit einem sprunghaften Ansteigen der Wartezeit rechnet. Dies wiederum ist sehr bedenklich, was uns zur Vorbereitung der Verfassungsbeschwerde veranlasst hat.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Dr. W. Zimmerling

funkytyreese
15.06.2005, 16:54
Was fürn Scheiß.

HonorisCausa
15.06.2005, 17:14
Hoffnung ade, und gleichzeitig noch mal die Gewissheit, dass es zu einem sprunghaften Anstieg der Wartezeit kommen wird..... :-keks

wie soll das bloß weitergehen??

Hawkeye
15.06.2005, 17:15
Zitat:
Soweit Sie auf eine Zulassung über die Wartezeitquote angewiesen sind, dürfen wir darauf hinweisen, dass die ZVS spätestens im nächsten Jahr mit einem sprunghaften Ansteigen der Wartezeit rechnet.

*heul* Dann rennen wir immer noch der Wartezeit hinterher :(

Meiler
15.06.2005, 17:19
Unglaublich diese *******. Das sind dann wohl die nicht bedachten oder blligend in Kauf genommenen Folgen dieser Studienplatzvergabe-"Reform".
Was dieser Zimmerling im übrigen begrüßenswert findet, bleibt mir ein Rätsel
:-nix

Logo
15.06.2005, 17:21
Die Sonne scheint...!! :-bee *bsss*

Meiler
15.06.2005, 17:31
....dem ZVS-Direktor aus dem Asch... :-wow

Afri
15.06.2005, 17:38
ich glaube,er hält es für begrüßenswert, weil es dann wieder mehr Abgelehnte und somit auch für ihn mehr potentielle Mandanten gibt.
Ne Verfassungsklage!!!!!!!!!!!!!!! Hallo?????
Hat er nicht zufällig geschrieben aus welchem Grund??? Ich meine, dass die Wartezeit sprunghaft ansteigt, verletzt doch kein Grundrecht oder irre ich mich da?

MediFreaK
15.06.2005, 18:15
ich glaube,er hält es für begrüßenswert, weil es dann wieder mehr Abgelehnte und somit auch für ihn mehr potentielle Mandanten gibt.
Ne Verfassungsklage!!!!!!!!!!!!!!! Hallo?????
Hat er nicht zufällig geschrieben aus welchem Grund??? Ich meine, dass die Wartezeit sprunghaft ansteigt, verletzt doch kein Grundrecht oder irre ich mich da?
hmm also spontan würd ich sagen er versuchts über Art. 12 I oder 2 I :-))
tja, aber was sollen die ändern??? und mal abwarten wo es diesen winter hingeht mit dem chaos

Hawkeye
16.06.2005, 08:33
Hui, nach 2 Tagen schon eine Antwort:

Guten Morgen,

derzeit liegt noch kein entgültiger Beschluss vor. Ich komme zu einem
späteren Zeitpunkt auf sie zurück.

Mit freundlichen Grüssen
Gruppe 02

Na da bin ich ja mal gespannt :(

hibbert
16.06.2005, 08:53
Bei mir (fast) das Gleiche:

Hallo,

die von Ihnen befürchtete Änderung der Bewerbungsfristen steht zur Zeit noch
nicht fest. Wenn es doch zu der Änderung kommen sollte, so bitte ich zu
bedenken, das diese Entscheidung nicht von der ZVS - die ja nur ausführendes
Organ ist - getroffen wird, sondern von den für das Vergaberecht zuständigen
Gremien.
MfG Gruppe 06 ( Peter Hopp )


Vielleicht haben wir ja doch noch Chancen.... :-oopss

little_lunatic
17.06.2005, 14:01
Hab von meiner lieben zvs-frau erfahren, dass die Entscheidung ob die Alt-Bewerber-Frist verlängert wird
voraussichtlich am/bis Dienstag kommender Woche gefallen sein und auf
der Homepage stehen soll.

thorsten83
17.06.2005, 17:48
wie wäre es wenn wir eine art Petition gegen die Fristverlängerung starten? wenn viele von hier an die ZVS eine email oder einen Brief schicken würde, dann könnten wir vielleicht was bewegen.

Man könnte mit Fairness usw. argumentieren. Schließlich stand die Frist lang genug im Internet, auf dem letzten Ablehnungsbescheid und im ZVS-Info! Also warum sollen immer die Leute den Kürzeren ziehen, die sich um alles kümmern und sich rechtzeitig beworben haben?


die E-Mailadresse eurer ZVS-Gruppe erfahrt ihr hier: http://www.zvs.de/Service/Beratung.htm

McBeal
18.06.2005, 08:44
wie wäre es wenn wir eine art Petition gegen die Fristverlängerung starten? wenn viele von hier an die ZVS eine email oder einen Brief schicken würde, dann könnten wir vielleicht was bewegen.


Die ZVS ist überhaupt nicht für die Fristverlängerung zuständig, wie oben schon gepostet wurde, sondern das Ministerium. Also solltet ihr vielleicht nicht weiter die Sachbearbeiter mit Mails bombardieren...
:-meinung

Viele Grüße,
Ally

thorsten83
18.06.2005, 09:36
Die ZVS ist überhaupt nicht für die Fristverlängerung zuständig, wie oben schon gepostet wurde, sondern das Ministerium. Also solltet ihr vielleicht nicht weiter die Sachbearbeiter mit Mails bombardieren...
:-meinung

Viele Grüße,
Ally


Die Sachbearbeiter können die Mails ja weiterleiten. Und die wissen wohin. Wenn die merken, dass es Leute gibt, die gegen solch ein willkürliches Vorgehen (Verlängerung der Frist) sind, werden die sich das schon noch genauer überlegen.

Aber die ZVS untersteht doch keinem Ministerium. Bildung ist Ländersache. Deshalb wird die ZVS wohl einem Bund-Länderausschuss unterstehen.

Xylamon
20.06.2005, 14:12
Ganz genau, die ZVS untersteht einem Gremium, vermutlich der KMK (Kultusministerkonferenz). Die dürfte dafür der richtige Ansprechpartner sein, alternativ auch der Kultusminister/-senator eures jeweiligen Bundeslandes.
Ich denke, wir sollten ejtzt ersteinmal abwarten, wie sich die ganze Sache entwickelt.
Ich persönlich finde das neue Verfahren recht gut, besonders weil dem AdH eine höhere Bedeutung eingeräumt wird.
Die Fristverlängerung ist in meinen Augen eine recht unglücklich gelaufene Sache, bei der ich auch bei der ZVS keinen bösen Willen erkennen kann. Die ZVS ist von ihren üblichen Fristen abgewichen, weil sie dachte, anders ist das mit dem AdH nicht zu schaffen. Das haben leider einige (die Macht der Gewohnheit ;)) nicht mitbekommen, oder sie wurden falsch informiert. Soll man sie dafür bestrafen? Viele von ihnen warten sicher auch schon seit Jahren auf einen Studienplatz.
Ich weiß nicht, ob man sich jetzt für die Fristverlängerung aufregen sollte. Klar ist es ärgerlich, man selbst hat sich die Mühe gemacht und alles fristgerecht eingerecht und nun sollen diese "Verplaner" auch noch eine Chance bekommen. Aber soll man ihnen diese Chance verweigern, nur weil so die eigenen erhöht werden? Ich will hier kein Urteil fällen, ich hab selber keins, aber ich denke über diese Frage kann man nachdenken.
Gruß :)

Adrenalino
20.06.2005, 16:01
Weiß jemand, ob es schon eine Entscheidung gibt??

will.i.am
21.06.2005, 07:47
die gibt es wohl ...


Mit dem neuen Zulassungsregeln für die bundesweiten NC-Studiengänge haben sich auch die Bewerbungstermine geändert. Die ZVS unterscheidet künftig zwischen Alt- und Neu-Abiturienten, für die auch unterschiedliche Bewerbungstermine gelten sollen. Allerdings hat die ZVS wegen einiger Übergangsprobleme die Frist für die Alt-Abiturienten verlängert. Auch dieser Personenkreis kann sich jetzt bis zum 15. Juli 2005 um einen Studienplatz bewerben.
www.zvs.de

mfg
will.i.am

altalena
21.06.2005, 08:31
Na toll, da flammte in mir mal ganz kurz ein Fünkchen Hoffnung auf, dass es ganz vielleicht in diesem Jahr was werden könnte, und nun....... aaaaahhhhhh....

Glaubt ihr denn, dass sich jetzt noch so ein riesiger Haufen an Altabiturienten bewerben wird?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man den Termin verpennt....... :-((