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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslos melden nach dem Examen?



anneliese
15.06.2005, 17:31
Ich hab mal gehört, dass man sich 3 monate bevor man arbeitslos ist beim arbeitsamt melden muss, andernfalls bekommt man kein arbeitslosengeld?! Stimmt das? Wie macht ihr das? Ich meine, die meisten werden ja im oktober/Nov Examen machen, aber erst zum 1.1. anfangen, frühestens. Kann man sich für die dazwischen liegende Zeit arbeitslos melden? Oder wie überbrücke ich die Zeit bis zum Jobantritt?

Thomas24
15.06.2005, 21:15
Ich hab mal gehört, dass man sich 3 monate bevor man arbeitslos ist beim arbeitsamt melden muss, andernfalls bekommt man kein arbeitslosengeld?! Stimmt das? Wie macht ihr das? Ich meine, die meisten werden ja im oktober/Nov Examen machen, aber erst zum 1.1. anfangen, frühestens. Kann man sich für die dazwischen liegende Zeit arbeitslos melden? Oder wie überbrücke ich die Zeit bis zum Jobantritt?

Ja das kann ja alles sein... aber worauf möchtest du hinaus?
Anspruch auf Leistungen des Arbeitsamtes hat ja nur derjenige, der vorher eine gewisse Zeit (die genaue Dauer hab ich nicht mehr im Kopf) sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist und somit auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet hat... oder mit anderen Worten:

Man kann sich ja gerne für die Zeit zwischen Examen und erster Stelle Arbeitslos melden, aber Arbeitslosengeld gibt´s dann für die meisten eh nicht (siehe oben genannte Bedingungen).

Das PJ zählt in diesem Zusammenhang leider nicht, weil es ja kein reguläres Arbeitsverhältnis, sondern ein Ausbildungsverhältnis war (ansonsten hätte man ja auch Anspruch auf eine Entlohnung, Urlaub u.ä. gehabt). :-nix

Vomex H
15.06.2005, 21:30
Ich hab mich zwischen Zivi und Studienbeginn (oder zwischen Abi und Zivi? weiß nicht mehr so genau) arbeitslos gemeldet und da auch Geld bekommen. Man muß halt einmal vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, ein Ferienjob reicht.

Hellequin
15.06.2005, 22:17
Bist du sicher das du Arbeitslosengeld bekommen hast? War zwischen GWD und meinem Ausbildungsbeginn auch arbeitslos gemeldet, habe aber kein Arbeitslosengeld, sondern "nur" Arbeitslosenhilfe bekommen. War aber trotzdem mehr als ich beim Bund bekommen hab. :-)

Sebastian1
15.06.2005, 22:42
Unabhängig davon, ob man ALG beziehen kann oder nicht, sollte man sich arbeitslos melden, denn sonst fehlen einem die Zeiten hinterher in der Rentenberechnung. Ob das auch für Ärzte in der Ärzteversorgung gilt entzieht sich allerdinsg meiner Kenntnis ebenso wie die Tatsache, ob diese Regelungen in den letzten Jahren eine Änderung erfahren haben... sollte man sich jedoch zumindest drüber informieren.

Leelaacoo
17.06.2005, 21:51
Soweit ich weiß, muß man in den letzten 3 Jahren mind. 18 Monate in die Arbeitslosenvers. einbezahlt haben, um Leistungen gewährt zu bekommen, also ALG 1. ALG 2 müsste man aber doch bekommen, oder? Man ist ja schließlich arbeitsfähig und für Sozialhilfe muß man vorher nicht gearbeitet haben...außerdem wäre es so möglich, über das Arbeitsamt Stellenangebote zu bekommen (was aber erfahrungsgemäß eher lächerlich ist, was die da hinkriegen an Vorschlägen...)...und der nachteil ist, daß man ziemlich viele Fragen beantworten muß zwecks Wohnraum etc. ...und am Ende noch für 1 € die Gehwege schrubben darf :-))
Vielleicht wäre ein Übergangsjob in Industrie oder Gastronomie da noch die bessere Lösung???

LG Lee (die jetzt aber auch nicht furchtbar viel Ahnung von der ganzen Sache hat...also nicht hauen, wenn etwas nicht korrekt ist...)

Wüstenblume
18.06.2005, 00:29
Soweit ich weiß, muß man in den letzten 3 Jahren mind. 18 Monate in die Arbeitslosenvers. einbezahlt haben, um Leistungen gewährt zu bekommen, also ALG 1.


Nicht ganz! Um Anspruch nach dem SGB III zu haben, muss man in den letzten 3 Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit zumindest 360 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Dabei jedoch beachten: als Studi hat man ja die Wahl beim Jobben, ob man lediglich in die Rentenversicherung (Pflicht!) einzahlt, oder die Sozialversicherungsbeiträge in VOLLER HÖHE zahlt. Sprich: auch in die Arbeitslosenversicherung einzahlt. Nur die Zeiträume, in denen man in die Alo-Versicherung eingezahlt hat, werden berücksichtigt.
Was die Meldepflicht angeht: die 3-Monats-Regelung greift nur, wenn man sich aus einer sv-pflichtigen Beschäftigung heraus alo meldet. Gilt also nicht für Studis, Azubis in betrieblicher Ausbildung, Schüler ect.... Alo ohne Leistungen bzw. arbeitssuchend kann man sich natürlich immer melden, und das ist natürlich super wichtig wegen der Rente.
Für Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) muss man nur zwischen 15 und 64 jahre alt, und in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Aber: dies ist natürlich eine Leistung, die nach Bedürftigkeit gezahlt wird. D.h., die Vermögensverhältnisse müssen vollständig offengelegt werden. Wenn man alleine wohnt, und kein Bafög o.ä. mehr bezieht, sehen die Chancen für Alg II gut aus.


außerdem wäre es so möglich, über das Arbeitsamt Stellenangebote zu bekommen (was aber erfahrungsgemäß eher lächerlich ist, was die da hinkriegen an Vorschlägen...)
Bitte nicht vergessen: die AA kann nur Stellen vermitteln, die von den Arbeitgebern auch gemeldet werden! Gerade hochqualifizierte Stellen werden dabei relativ selten gemeldet. Ist leider so....
Für Alg-II ist im übrigen nicht die Agentur für Arbeit, sondern die ARGE/Optierende Kommune für die Gewährung und Auszahlung von Leistungen, und für die Vermittlung zuständig. Arbeite selber bei einer AA und keiner meiner Kollegen aus der ARGE würde im übrigen einen MEDIZINER in einen 1-Euro-Job vermitteln! Ein Ammenmärchen.....

Leelaacoo
19.06.2005, 11:54
Super, danke, habe das auch nicht gewußt.
Also, Fazit ist dann ja: Auf jeden Fall melden, wenn man noch nichts in Aussicht hat, oder?
Und ein paar Stellenangebote für Assistenzärzte habe ich bei der Agentur auch schon gesehen...aber das werden wohl eher die sein, die man nur als allerletzte in Betracht zieht...selber suchen ist wohl erfolgreicher.

LG Lee

Ine
19.06.2005, 14:19
Hi!

Das ist auch mal ein Thema, über das ich mir noch keine Gedanken gemacht habe...
Ich weiß, dass man sich fürs 3. Staatsexamen nicht mehr an der Uni rückmelden muss, es aber tun kann. Mann muss sich halt dann exmatrikulieren, wenn man eine Arbeitsstelle antritt (so steht es bei uns glaub in den Richtlinien), spätestens zum Ende des Semesters des 3. Stex wird man dann exmatrikuliert. Also könnte man ja in dem Zeitraum bis 1.1. (z.B.) noch Student bleiben. Oder ist das irgendwie nachteilig? Ich denke mal studieren werde ich nicht mehr, also ist das eine Semester egal. Und außerdem könnte ich noch über meine Eltern versichert bleiben und die würden noch Kindergeld bekommen.

Was ist da also besser?
Viele Grüße,
Ine