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][truba][
17.06.2005, 09:09
Weniger spekulieren und einfach abwarten.

So seh ich das auch :-top

Chrisi
17.06.2005, 09:54
Ich denke schon, dass Elefantenohr eine plausible Erklärung geliefert hat. Alle anderen bisherigen Antworten haben keine Logik gehabt. Ich denke auch, dass sich die Reduzierung der Wartezeitquote und der Rückgang der Bewerber sich in etwa die Waage halten. Frage ist nur, ob die Fristverlängerung duch die ZVS letztlich beibehalten wird oder nicht.

Aber egal, hören wir auf zu spekulieren.

Ich überlege jetzt, ob ich mich eventuell auch in der Kanzlei Dr. Zimmerling mal melden und vertreten lassen soll. Habe DN 2,2 und 2 WS. Ich habe echt keine Lust 6-10 Semester zu warten und große Hoffnungen auf das AdH mache ich mir auch nicht.

Was kostet eigentlich ein solches Verfahren und wie hoch ist dann die Chance tatsächlich einen Studienplatz zu bekommen? Bei erfolgreicher Klage entscheidet doch auch wieder das Los, welcher der vielen erfolgreichen Kläger Plätze bekommt, oder nicht? Es ist doch keine Gewähr, dass das Klappt. Manche Unis klagen auch wieder raus!

Ich könnte mir zusätzlich vorstellen, dass man bei den Kommilitonen, die viele Semester gewartet haben, nicht sonderlich beliebt sein wird.

Meine Rechnung, die für eine Klage spricht, sieht nämlich wie folgt aus: Ich habe "unbeliebte" Unis angegeben und die liegen größtenteils 300 bis 500 km entfernt. Also Unis, bei denen es auch sehr schwer sein wird, später den Studienplatz zu tauschen.

Wenn ich jetzt durch eine Klage nach Mannheim/Heidelberg oder nach Heidelberg (bei mir um die Ecke) gehen könnte, dann spare ich eine Wohnung, Fahrerei usw. und dies über viele Jahre. Also könnte doch eine Klage viel wirtschaftlicher sein und ich spare auch noch Wartezeit.

Allerdings habe ich die o. g. Unis in meinem ZVS Antrag nicht genannt, weil ich dort für mich keine Chancen sah. Kann ich klagen, wenn ich diese bestimmten Unis gar nicht angegeben habe?

Allerdings sehe ich bei erfolgreicher Klage den Nachteil, dass das erste Semester fast vorbei ist, bis ich im Hörsaal sitze. Kann man dann nach der Immatrikulation dann mit den Erstis des nächsten Semesters anfangen?

Viele Fragen-vielleicht habt Ihr Antworten.

Elefanton
17.06.2005, 09:58
@Trident

Verzeih. Ich bin der letzte der auf diese Sinnlos-Diskussionen hier im Forum steht, aber dein Post ist schlicht falsch.
Innerhalb der Quoten kann sich wie von Dir erklärt aufgrund der neuen Auswahlregeln nicht verschieben. Du bist nämlich der Meinung, dass einige die hier mit uns Warten über das neue AdH reinrutschen, und sich deshalb die Wartequote etwas lockert. Ist aber falsch gedacht.
Die NC-Quote wurde gekürzt. Sprich: höherer NC.
Die Wartezeitqoute wurde gekürzt. Sprich höhere Anzahl WS.
Erst wenn Du in beiden dieser Quoten keinen Platz bekommen hast, wirst Du dem neuen Auswahlverfahren zugeteilt. Das neue AdH kann also keine Leute Abziehen die normalerweise über Wartezeit reingekommen wären....

Und jetzt kommst Du.

Bus-T
17.06.2005, 10:06
@ Elefanton.

Also ich verstehe schon, wie du das meinst, aber denk mal nach. Wenn im AdH Leute genommen werden, die 6 Wartesemester haben, dann fallen diese Leute nächstes Jahr, wenn sie 8 hätten, weg. Da könnte sich die Wartezeitquote schon lockern. Aber ich denke mal das wird nicht der Fall sein, weil sehr viele mit z.b. 6 Wartesemestern im AdH diesmal ausgewählt werden müssten.

Elefanton
17.06.2005, 10:14
Klar, für nächstes Jahr stimmt das natürlich.
Aber dieses Jahr steht und fällt mit der Verlängerung der Bewerbungsfrist.
Ich sage für dieses Jahr 8 WS und 2,2 voraus (Humanmed) und 6 WS mit 2,7 für Zahnmed.
Nicht zu vergessen für die Spekulationen die die Wartezeitler betreffen ist übrigens die Info, dass Plätze aus der NC Quote, die nicht verteilt werden konnten, bzw. sich nicht einschreiben etc. der Nachrückquote der Wartezeit zufallen. Das war der erste Ansatz um die Bedingungen für die Warter etwas zu verbessern...

Gruß Elefanton.

Chrisi
17.06.2005, 10:39
@Elefoanton

Wenn du gerade online bist, was sagst Du zu meinen Fragen bezügl. Klage usw.?

Gruß

Chrisi

Elefanton
17.06.2005, 11:01
@ Chrisi

Kann nur folgendes berichten. Habe zum WS 2003/2004 gegen die Unis Hamburg und Kiel Klage bei den entsprechenden Verwaltungsgerichten eingereicht, und einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gestellt.
Mit der ja bekannten Begründung, die Uni(s) würden Ihre Kapazitäten nicht ausschöpfen. Bin dann ganzwichtig zu diesen erwähnten Anhörungen gefahren und habe mich dort mal blicken lassen.
In Hamburg hatte meine Klage erfolg. Hamburg musste 80!! zusätzliche Plätze zur Verfügung stellen. Allerdings wurden die nach Wartezeit und Los unter allen Klägern (~2000 Leute) vergeben. Ich war leider nicht dabei.
In Schleswig-Holstein gelten andere Regeln bezüglich der Beweislast. Dort musst Du der Uni nachweisen, dass Du sie noch Plätze hat. Nicht umgedreht. Da verliert eigentlich jeder. Alle Anträge inklusive meinem wurden abgelehnt.

Aber, und jetzt kommts:

Habe einen Studenten in Kiel getroffen, der im selben Semester in Kiel geklagt hat, anders als Ich mit Anwalt (nämlich Zimmerling!), und der hat einen Platz bekommen. Zimmerling hat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig Revision eingelegt und zum ersten mal Plätze in Scheleswig-Holstein rausboxen können. Daher meine Aussage: Guter Mann.

Allerdings kostet so ein Verfahren pro Universität rund 1500€ pauschal.
Pauschal bedeutet dass so eine Revision in Schleswig extra dazukommt.
Aber wie gesagt. Wenns klappt, rechnet sich das in so einem Falle wie bei Dir.

Ich habe ohne Anwalt geklagt, und es hätte auch klappen können, aber wenns kompliziert wird ist mit Anwalt besser. Aber beachte eine Fachanwaltschaft. Es muss ja nicht Zimmerling sein...aber es gibt eine Menge schwarze Schafe. Becker,Büttner,Held Berlin sind glaube ich auch ganz gut.

Und weiterhin gilt. Hast Du einen Studienplatz auf Grund einer Einstweiligen gerichtlichen anordnung, heisst das nicht das Du Ihn für immer behältst. Einer Mitklägerin damals in Hamburg ist der Platz wieder weggenommen worden.
>Daher: Hast Du den Platz, dann Anwalt nehmen. Klage zu Ende führen.

Infos zur Klage ohne Anwalt hatte ich damals von der Seite der Hamburger Asta. Aber eigentlich ist das Netz voll damit. Meine alten Unterlagen helfen Dir sicher nicht mehr, da sich dauernd etwas tut.

Wünsche Dir jedenfalls Glück,

Elefanton

Chrisi
17.06.2005, 11:20
@Elefanton

Vielen Dank für die umfänglichen Infos.

Gruß

Chrisi

Trident
17.06.2005, 11:42
@Trident

Verzeih. Ich bin der letzte der auf diese Sinnlos-Diskussionen hier im Forum steht, aber dein Post ist schlicht falsch.
Innerhalb der Quoten kann sich wie von Dir erklärt aufgrund der neuen Auswahlregeln nicht verschieben. Du bist nämlich der Meinung, dass einige die hier mit uns Warten über das neue AdH reinrutschen, und sich deshalb die Wartequote etwas lockert. Ist aber falsch gedacht.
Die NC-Quote wurde gekürzt. Sprich: höherer NC.
Die Wartezeitqoute wurde gekürzt. Sprich höhere Anzahl WS.
Erst wenn Du in beiden dieser Quoten keinen Platz bekommen hast, wirst Du dem neuen Auswahlverfahren zugeteilt. Das neue AdH kann also keine Leute Abziehen die normalerweise über Wartezeit reingekommen wären....

Und jetzt kommst Du.

Kapier ich nicht ganz.

Als Beispiel:
Ich komme über den NC und Wartesemester nicht rein, dann kann ich doch über ein kommendes Auswahlgespräch reinrutschen? Sollten doch zum WS eingeführt werden oder nimmt das keine Uni wahr?
Wenn sie NUR über den NC geht, dann ist es aber auch mit der gekürzten NC-Quote hinfällig, da dort wieder Leute reinkommen, die per NC nach alter Regel über die ZVS einen Platz erhalten hätten.

Habe im übrigen letzten Jahr zum WS geklagt. Bald soll laut meinem Anwalt die Klage entschieden sein. Mal sehn, obs diesen WS mit einem Platz klappt.

Hawkeye
17.06.2005, 12:12
Gibt es eigentlich Zahlen, wie viele "Eingeklagte" wieder rausgeschmissen wurde - die letzten Jahre?

Trident
17.06.2005, 12:31
Gibt es eigentlich Zahlen, wie viele "Eingeklagte" wieder rausgeschmissen wurde - die letzten Jahre?

K.A. aber da wo ich klage ist noch keiner rausgeschmissen worden. Das reicht mir. Ansonsten gibt es wohl kaum dazu Statistiken - lol.
Was hat man schon zu verlieren.

Hawkeye
17.06.2005, 12:39
...ne ganze Menge Kohle!!!

HonorisCausa
17.06.2005, 15:23
@ honoriscausa: deine argumentation is hinten und vorne absolut schwachsinnig.

zitat: "Und die wenigen Unis, die ihre Plätze selbst vergeben suchen natürlich auch erstmal nach NC-starken Leuten, wobei andere Kriterien zweitrangig sind, daher wird dort die Anzahl der Wartesemester kaum ins Gewicht fallen"

????

hallo? die AdH's liefen bisher auch immer nur und ausschliesslich ueber den NC. da hat sich nix zum nachteil der wartenden geaendert. das einzige sind wirklich die 5% weniger nach wartezeitquote... aber die erklaeren bei weitem keinen "sprunghaften anstieg".

nochmal zitat von dir: "in Zukunft wird wohl ehr nach NC und Zusatzqualifikation zu bewerten sein und weniger nach Wartezeit"

junge, es wurde noch nie "nach wartezeit bewertet" ausser in der wartezeitquote...

also entweder hast du ne voellig falsche vorstellung vom auswahlverfahren oder ich raff nich was du meinst...

Jetzt mal ganz ruhig Kollege!! Als schwachsinnig lasse ich mich hier nicht bezeichnen!

Also nochmal:
Die 5% Unterschied scheinst du ja verstanden zu haben, also gehe ich noch mal auf den Rest ein.
Die Hochschulen setzten bei ihrer Auswahl nicht auf das Kriterium der Wartesemester, sondern rein auf NC und Zusatzquali, daher bietet sich keine weitere Chance auf diesem Weg. Mehr habe ich nie behauptet.

Honny
17.06.2005, 19:10
@ honoriscausa: habs anders verstanden und bin mir sicher dass das nich an mir lag, wie auch immer, diese diskussion habe ich schon zu oft gefuehrt als dass ich jetz lust habe dir nochmal aufzuzeigen wo deine fehler (ob nun ausdruckstechnisch oder denktechnisch) lagen. lassen wirs dabei...

@ alle klagegeilen: dass eine klage pro uni 1500€ kostet ist mal wieder reiner muell. man sollte grundsaetzlich pro uni 200-250€ verwaltungskosten berechnen. es wird nur teuer wenn die uni selbst nen anwalt nimmt, is bei mittlerweile ca. nem knappen drittel aller unis der fall. dort steigen die kosten dann auf die genannten 1500€. aber auch nur maximal.. (eher 1000€).
eingeklagte plaetze kann man nur wieder verlieren wenn man sich auch auf "vorruebergehende plaetze" eingeklagt hat... das ist nur ein teil der plaetze die eingeklagt werden. und selbst dort sind die verlustchancen recht gering wenn man nen guten anwalt hat...
die quote duerfte bei unter 5% liegen...

Hellequin
17.06.2005, 22:54
eingeklagte plaetze kann man nur wieder verlieren wenn man sich auch auf "vorruebergehende plaetze" eingeklagt hat... das ist nur ein teil der plaetze die eingeklagt werden. und selbst dort sind die verlustchancen recht gering wenn man nen guten anwalt hat...
die quote duerfte bei unter 5% liegen...
Nö, die entsprechende Uni muss nur in Berufung gehen. Letztes WS war das zum Bsp. in Ulm der Fall. Von den 72 Leuten die sich einen Platz erklagt haben, haben 64 Leute ihren Platz im Berufungsverfahren wieder verloren. In Marburg war es meines Wissens nach ähnlich.

Mr.Evita4
19.06.2005, 13:48
Hi.
Also ich lese das Ganze hier mit immer grösser werdenden Zweifeln !!!
HALLO , ich möchte doch nur Medizin studiern ! ! ! :-nix

und DAFÜR schreibt man eine BEWERBUNG , mehr net !

Sorry, ich werde mir niemals einen Platz einklagen , da hab ich einfach ein anderes Grundverständnis!
Das muss man sich mal vorstelln: Wie bist du zu deinem Platz gekommen ?
Ich hab mir ihn eingeklagt.
Oo :-blush
In welcher Welt leben wir ??? :-???
Wenn BRD mir nicht die Möglichkeit auf einfachem Wege gibt Medizin zu studieren, dann FUCK BRD. :-(

hab neulich noch mit nem Arzt gesprochen, der sein Physikum in Ungarn gemacht hat....

Irgendwann sollte ich mal Haldol nehmen.... werd ja scho paranoid

Honny
19.06.2005, 14:36
@ hellequin: soweit ich weiss isses mit der berufung nicht so einfach fuer die unis und viele sehen davon ab. deine zahlen die du genannt hast kann ich schlecht kontrollieren, aber wenn sie stimmen is mir das neu. aber selbst wenn die unis berufung einlegen (die sie ja auch erstmal gewinnen muessen!) schafft man es oft 1-2 semester zu studieren, und dann is der wechsel oder das einklagen in hoeheren semestern sehr viel leichter...
hab gehoert viele derjenigen, die nach berufung ihren platz wieder verlieren, kommen woanders nahtlos unter...

@ mr.evita4: was hast du denn fuer ein grundverstaendnis?
immer diese moralapostel. klaeger nutzen nur die schlampigkeit und verlogenheit der universitaeten aus indem sie "versteckte" studienplaetze erklagen die sonst _keiner_ bekommen haette.
somit nehmen klaeger keinen plaetze weg, und verringern sogar die zukuenftige konkurrenz.

achja, trotzdem sollte man wohl als klaeger nach allem was ich so gehoert habe tunlichst darauf achten dass man es fuer sich behaelt wie man an seinen studienplatz gekommen ist...

Gersig
19.06.2005, 15:07
klaeger nutzen nur die schlampigkeit und verlogenheit der universitaeten aus indem sie "versteckte" studienplaetze erklagen die sonst _keiner_ bekommen haette.
somit nehmen klaeger keinen plaetze weg, und verringern sogar die zukuenftige konkurrenz.

So isses! :-meinung

Mr.Evita4
19.06.2005, 16:10
Was heisst hier Moralapostel ?

Ich finds halt nur sch**** das man in Deutschland solche Wege gehen muss, um zu studieren.
Vor allem sind das ja keine Einzelfälle.

Das stört mich und es wäre halt net mein Ding so einen Weg zu gehen, ausser mir wäre klar, dass ich betrogen worden bin.

Ich bin also net gegen solche Aktionen, denn sie bringen das System schon mal vorran.
Grundvorstellung: Wenn die Sozis damals die Schnappsidee hatten : jeder hat ein Recht auf ein Abitur, dann sollte auch jeder ein Recht auf ein Studium haben.
und sowas wäre machbar, siehe BWL .
Wer ne Hochschulzugangsberechtigung hat , sollte sie auch in ALLEN Fachbereichen anwenden dürfen.
Ganz einfach, sonst bräuchte man ja kein Abi machen, wenn man vorher schon weiß, dass man dann nachher keinen Platz bekommt.

Naja. Ich geniesse das Wetter jetzt nochmal.
MfG
Mr.E.

netfinder
19.06.2005, 16:42
achja, trotzdem sollte man wohl als klaeger nach allem was ich so gehoert habe tunlichst darauf achten dass man es fuer sich behaelt wie man an seinen studienplatz gekommen ist...

sinnlos, die erkennt man sowieso^^


Ganz einfach, sonst bräuchte man ja kein Abi machen, wenn man vorher schon weiß, dass man dann nachher keinen Platz bekommt.

lustig, weisst du, das einfache an der Sache ist: Du musst nur ein gutes Abi machen und schon kannst du dir sicher sein^^; also bitte...