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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wo finde ich die genauen Regelungen des LPA (NRW) fürs Krankenpflegepraktikum?



Lynnie
16.06.2005, 19:53
Hab die Suchfunktion benutzt und auch gegoogelt, aber ich finde immer nur diese Standardfragen à la "wie lange dauert das Praktikum" und nicht den genauen Katalog des LPA von NRW. Möchte nämlich wegen Urlaubstagen und noch ein paar Kleinigkeiten nachschauen!

netfinder
16.06.2005, 19:59
http://www.brms.nrw.de/aufgaben/Organisation/Dezernate/Dezernat_108/Downloadbereich/NeueMerkblaetter/DreimonatigerKPD.pdf

das kennst du schon?

Hellequin
16.06.2005, 20:00
Auf der Seite vom LPA NRW! ;-)

http://www.brms.nrw.de/aufgaben/Organisation/Dezernate/Dezernat_108/Merkblaetter_und_Formulare/Aerztliche_Vorpruefung/index.html

netfinder
16.06.2005, 20:06
ich bin doch nur einen klick weiter, helli :-))

Lynnie
16.06.2005, 22:24
Den Wisch habe ich schon, da steht aber auch nichts über Urlaubstage drin. Entweder gibt es noch ein ausführlicheres Blatt (hatte da an so trockene Paragraphentexte gedacht...), oder die Urlaubstage gelten nicht in NRW (was ich aber nicht glaube).

Bille11
16.06.2005, 22:29
Krankenpflegepraktikum? URLAUB????

wo kommen wir da denn hin.
du rechnest doch im kp-praktikum nicht mit urlaub???

weia :-))

netfinder
16.06.2005, 22:31
achso, urlaub? den wirst du glaub ich nicht bekommen. du kannst dir evtl. deine wochenenden zusammensparen und dann am ende oder irgendwann zusammen als "Ferientage" nutzen, aber Urlaub? eher ned.

Lynnie
16.06.2005, 22:36
Nein, ich WEIß von mehreren Praktikanten, dass ihnen pro 30 Tage Praktikum 2 Urlaubstage zustanden (und ich meine kein Wochenende). Ich weiß eben nur nicht, ob das in allen Bundesländern der Fall ist.


Und ich kann euch auch sagen, warum die meisten nix davon wissen: Weil die PDL es ganz gern verschweigt... :-wow :-oopss

Hellequin
16.06.2005, 22:46
Maßgeblich dürfte die Approbationsordnung sein, und da steht kein einziges Wort von Urlaub drin. Ich glaub eher das die 2 tage/monat auf Kulanz der PDLs bzw. derem Nichtwissen beruht als auf einen tatsächlichen gesetzlichen Anspruch.