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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : LPA hat Fehler gemacht (?!)



04.04.2002, 12:10
Hi,
laut meiner heute angekommenen Ergebnismitteilung habe ich nur 160 P. aber selber habe ich 164 P. für mich ausgerechnet.

Alle aus der Wertung genohmenen Fragen,
Gr.B Tag.1: 75 C/E ---> C
Gr.B Tag.1: 77 A/B ---> A
Gr.B Tag.1: 129 B ---> B
Gr.B Tag.2: 20 B/D ---> B ,

hatte ich aber richtig !!!
Was hat es den jetzt mit dem Nachteilsausgleich zu tun ?

Einspruch + klagen od. soll ich mich erschießen ?

Hoffe dringend ihr könnt mir helfen !

ciao
Tina

04.04.2002, 15:33
Hi.
Fürchte,Du kannst da gar nichts machen.

Auf dem Blatt mit der Auswertung müsste unten so ein Kasten sein,in dem die schreiben, ob sie Nachteilsausgleich gemacht haben oder nicht(müssten sie bei Dir auf alle Fälle gemacht haben).

Die Bestehensgrenze ist ja 78% vom Durchschnitt der Referenzgruppe.
Die 162 Punkte beziehen sich dabei aber auf die Grenze,ermittelt mit den 316 gewerteten Aufgaben.

Wenn man jetzt aber solche eliminierten Fragen richtig hat,und zw 2Noten liegt,wird nochmals eine neue Grenze ermittelt,diesmal mit 78% des Durchschnitts der Refgruppe bei 320 gewerteten Aufgaben.

Die grenze steigt dann folglich....

Wir warst Du mündlich?

Grüsse,Manu

05.04.2002, 12:07
Original geschrieben von manu


Auf dem Blatt mit der Auswertung müsste unten so ein Kasten sein,in dem die schreiben, ob sie Nachteilsausgleich gemacht haben oder nicht(müssten sie bei Dir auf alle Fälle gemacht haben).



Das hat das LPA eben NICHT gemacht, da mir kein Einziger der 4 rausgenohmenen, von mir aber auch richtig beantworteten Fragen gutgeschrieben wurde.

Bsp.:
Im Herbst´01 Physikum hatte eine Freundin 204 P. (noch ohne die eliminierten Fragen), 316 Fragen wurden gewertet, d.h. 4 wurden rausgenohmen und sie hatte eben diese 4 Fragen richtig u. diese wurden ihr gutgeschrieben u. sie hatte 208 P. und somit noch ein befriedigend ! Bei Ihr stand bei der Ergebnismitteilung noch ein Satz drunter, der diesen Nachteilsausgleich erwähnte.
Bei mir steht rein gar nichts. :(


ich verlier langsam den Mut...

hiddl
05.04.2002, 12:52
Der Satz mit dem Nachteilsausgleich steht da nur, wenn er auch wirklich angewendet wurde (und das wird er immer, wenn er was bringt). Du kannst die vier Fragen auch nicht einfach addieren und bist dann - schwups - über der Bestehensgrenze, sondern die wird mit den vier Fragen neu berechnet - wie auch immer.
Aber ich fürchte, rechnen kann das IMPP.

05.04.2002, 12:53
hi !das hätte mich auch geärgert!!!Ich würde sagen das du zu deinem Prüfungsamt hingehst and versuche es mit denen zu klären!aber schnell!VIEL GLÜCK!!

milka
06.04.2002, 12:48
Ruf bei deinem Prüfungsamt an und verlange eine Aufklärung. Außerdem solltest du so schnell wie möglich Einspruch gegen die Zensur erheben. Ich habe von einigen gehört, daß sie dann doch noch eine 4 bekommen haben. Schließlich geht es dabei um ein Weiterkommen im Studium. Es ist ja nicht wie beim 1 Stex, bei dem man trotz einer 5 oder einer Prüfungsverschiebung weiter studieren und die Scheine machen kann.

06.04.2002, 13:39
Das gibt mir etwas Hoffnung.
Habe direkt als das Schreiben vom LPA ankam einen Brief mit Bitte um Erläuterung abgeschickt u. (über Anwalt) einspruch eingelegt.


Jetzt habe ich aber noch eine Bitte :
Schaut plz nach, ob ihr für die 4 herausgenohmenen Aufgaben bei richtig Beantwortung, Punkte bekommen habt oder nicht.

Irinja
06.04.2002, 15:45
Hallo!

Hab die vier gestrichenen Fragen alle richtig, aber keine Punkte dafür bekommen. Fand das auch etwas ärgerlich, hat bei mir aber keine Konsequenzen bei der Benotung.

Drück Dir die Daumen, dass Du etwas beim LPA erreichst.

06.04.2002, 19:30
Mein Gott macht euch doch nicht so einen Kopf.
Ich habs auch zwei mal machen müssen und beim zweiten mal klappts sowieso. Ich habe ein halbes Jahr relaxt, das war doch auch sehr schön !

Also shit happens !

06.04.2002, 21:30
Richtig beantwortete, aber wegen Fehlerhaftigkeit gestrichene Fragen werden niemals zusätzlich zur mitgeteilten Punktzahl gutgeschrieben, denn diese Fragen gelten nach der AO als "nicht gestellt". Sie werden aber fiktiv im Rahmen der vom IMPP automatisch durchgeführten Nachteilsprüfung berücksichtigt und wenn sich dabei eine bessere Note ergibt, bekommt man die auch. Wer hier 160 Punkte erreicht und alle 4 gestrichenen Fragen richtig hatte, ist trotzdem nicht benachteiligt, weil die Bestehensgrenze dadurch auf 165 ansteigt. Und 164 liegt nun mal darunter! Der Einspruch ist also voll entbehrlich, ein Anwalt, der sich auf so etwas einlässt, hat entweder keine Ahnung oder braucht dringend euer Geld.
Gnothi seauthon!