PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verwirrung über 1. Ortspräferenz Tübingen??



Oelf
21.06.2005, 11:59
Hallo, da ich nur noch die mündl. Prüfungen vor mir habe, kann ich mit sehr hoher wahrscheinlichkeit sagen, dass mein Schnitt mit 1,5 ausfallen wird.
Ich hab mein Abi in BW gemacht und wohne im Einzugsgebiet Tübingen, wo ich mich auch bewerben möchte.

Duch das neue Verfahren gehen ja eigentlich 80 % der Plätze über die Note, 60 % davon im Vorauswahlverfahren das die ZVS für die Uni übernimmt. Auf der ZVS Homepage zu Tübingen steht:


Die ZVS führt im Auftrag der Universität Tübingen ein Vorauswahlverfahren mit dem Kriterium 1. Ortspräferenz durch
Quelle: http://www.zvs.de/Studienangebot/05_2/001/InfoAdH/Medizin/U_Tuebingen.htm


Bedeutet das, dass die ZVS nur das 1. Ortskriterium, also eine schwerere Behinderung, berücksichtigt und alle anderen Kriterien (2-5, ich wäre 4) keine Rolle spielen, oder heißt das, dass die ZVS auf alle 5 Kriterien achtet?? Glaubt ihr mit 1,5 hat man in Tübingen fürs Wintersemester 2005/2006 ne Chance?

Noch ne weitere Frage, würdet ihr mir empfehlen die ZVS Bewerbung online über deren Page zu machen, oder glaubt ihr das ist irgendwie unsicher bzw. der Server ist zu überlastet?

vielen Dank im Vorraus.
gruß Oelf

Xylamon
21.06.2005, 12:12
Du hast dich da verlesen ;) Der Passus mit der 1.Ortspräferenz bezieht sich nur auf das AdH. Die Uni Tübingen lässt von der ZVS nur diejenigen auswählen, die in der Zeile 2.16 (AdH) als 1. Ort Tübingen angegeben haben.
Mit 1.5 hast du in Tübingen nur im AdH eine Chance, sonst nicht... die Abiturbestenquote lag da auch schon letztes Jahr bei 1.0

Oelf
21.06.2005, 12:20
Ah Ok danke,hab ich dann falsch verstanden. Da ich Tübingen sowieso als erste Uni angeben werde, werd ich dann wahrscheinlich ins ADH kommen. Ich denke auch, dass der Schnitt für die 20% der Abitursbesten bei 1,0 liegen wird. Wird dann mit 1,5 im ADH knapp, aber einfach mal probieren.

Wisst ihr ob dann die Tatsache, dass ich im Einzugsgebiet wohne, immernoch berücksichtigt wird?

Berechnet die ZVS eigentlich immernoch einen speziellen Schnitt für die Bundesländer oder hat sich das mit den neuen Regeln erübrigt, so dass man jetzt mit seinen BW Abi auch z.B. mit einem Niedersachsen Abi konkurriert?

Notdoc
21.06.2005, 12:24
Du darfst nicht Ortskriterium mit Sozialkriterium verwechseln.

Ja, ich empfehle dir das Online Bewerbungsverfahren.
Es gibt zu jedem Punkt nochmal Erklärungen und am Ende eine automatische Fehlerkontrolle, ausserdem wird dir noch
Früher gab es Probleme, als das Programm zum ersten Mal die Bewerbung abwickeln sollte. Nein, die Fehler des Systems gibt es nicht mehr, wir haben dem Programm schon aus den Kinderschuhen geholfen.:-))

Notdoc
21.06.2005, 12:29
Wisst ihr ob dann die Tatsache, dass ich im Einzugsgebiet wohne, immernoch berücksichtigt wird?Nur in der Quote für die Wartezeit zählt das Sozialkriterium in der Verteilung vorrangig, in der Abibestenquote ist es nachrangiges Vergabekriterium, und im AdH zählt es natürlich überhaupt nicht.


Berechnet die ZVS eigentlich immernoch einen speziellen Schnitt für die Bundesländer oder hat sich das mit den neuen Regeln erübrigt, so dass man jetzt mit seinen BW Abi auch z.B. mit einem Niedersachsen Abi konkurriert?Nur in der Abibestenquote gibt es noch Länderquoten.

Ich empfehle dir mal die ZVS-FAQ (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=19980)

Oelf
21.06.2005, 12:44
Vielen Dank für die Infos :-top

Ich werd mir jetzt mal genauer die ZVS Infos anschauen, da werden sich wahrscheinlich die meisten Fragen erübrigen.

Oelf
21.06.2005, 13:00
Ich hätte noch eine weitere Frage:


Es mach also durchaus keinen Sinn, eine Uni, an der man mit annähernder Sicherheit eh nicht genommen wird, an erste Stelle zu setzen – aufgrund des Verfahrens „verschenkt“ man so quasi seinen Erstwunsch und wird vielleicht deswegen nicht an der Zweitgenannten Uni zugelassen
Quelle: http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=19980


Wenn eine Uni nicht expilzit angibt, dass es für sie von Bedeutung ist, ob man sie an erster Stelle nennt, dann macht es doch keinen großen Unterschied ob ich sie als 2. oder 3. nehme, oder?

Bis jetzt hab ich nur bei sehr wenigen Unis gelesen, dass sie nur diejenigen ins Auswahlverfahren nehmen, die sie an Stelle 1, oder 1-3 genannt haben. Wenn bei einer Uni, wie z.B. Frankfurt, steht, dass sie im AdH eine Auswahl über den Notendurchschnitt machen und nichts wegen dem Platz an dem man sie eingetragen hat, dann hab ich doch eigentlich keinen Nachteil weil ich sie an 3. oder 4. Stelle genannt habe?

Notdoc
21.06.2005, 13:02
Richtig erkannt :-top

Oelf
21.06.2005, 13:10
Yeah, nochmals danke :-))

Xylamon
21.06.2005, 15:39
Im AdH-Teil kann ich doch im besten Fall Einladungen zu 6 Universitäten bekommen, oder?

Dr. Pschy
21.06.2005, 15:40
Theoretisch schon. Wenn du allerdings so gut bist, stellt sich doch die Frage, ob du nicht schon in der Abibestenquote einen Platz bekommst.