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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erste Stichpunkte zum Fall



Jens
22.06.2005, 18:13
Hallo zusammen,

hier die ersten Stichpunkte zum Fallbeispiel und zu den Testfragen, die wir in einem MEDI-LEARN Telefoninterview in Erfahungen bringen konnten:

40jährige Altenpflegerin
- defuser Oberbauchschmerz
- Ikterus und Biliburinwert war relativ hoch
- unspezifische Beschwerden
- vor fünf Jahren schon erhöhte Leberwerte festgestellt
- im Endeffekt lief es auf eine Hepatis C raus
- Alternativen waren dann die anderen Hepatitiden
- Serodiagnostik
- Therapie und Nebenwirkungen der Therapie


Welche weiteren Dinge wurden im Fallbeispiel erwähnt?
Wie sahen die Fragen zum Fallbeispiel aus?

Wenn ihr noch mehr Infos zum Fall habt, tragt sie gerne als Antwort auf diesen Beitrag ein!

:-top Vielen Dank für Euer Engagement! :-top

Unregistriert
22.06.2005, 20:45
Ich glaub hier kamen dann noch ein oder zwei Fragen zur Mikrobiologie. Also welcher Übertragungsweg, was für ein Virus (Picorna oder Hepatodna usw.). Außerdem wollten sie wissen, ob die Erkrankung möglicherweise als Berufskrankheit anerkannt werden kann....

Unregistriert
23.06.2005, 14:27
Hier gab es bei Gruppe A gleich 3 Fragen zur Therapie mit Ribavirin und Interferon alpha (in Kombination) und zwar
nach gefährlichen Nebenwirkungen
nach Kontraindikationen für die Therapie
und nach Abbruchkriterien der Therapie.

Sorpresa
23.06.2005, 15:46
dann noch die schöne frage nach dem de-ritis quotienten :-oopss

außerdem hatte die frau noch einen ziemlich niedrigen HB-wert (frage war, welcher laborwert noch dringend abklärungsbedürftig sei)

Gaja
24.06.2005, 10:10
bei diesem Fall war glaube ich auch noch die Frage, welche Werte alle in die Child-Klassifikation reingehen (Bilirubin, Aszites etc.)

Dann auch noch ein Pathobild ....


wie PCR funktioniert


Kryoglobulinämie bei Hep C mit Raynaud-Symptomen

Gaja
29.06.2005, 15:25
25 der Definition des De-Ritis-Quotienten

GOT/GPT


26 der Weiterführung des Satzes: Die Polymerase-Ketten-Reaktion ist ein Verfahren, mit dem ...

Nukleinsäure-Abschnitte eines Erregers amplifiziert werden können


27 der Weiterführung des Satzes: Die Viruslast ist ein Marker für ...

die Infektiosität der Hepatitis


28 der Virusfamilie, zu der das bei der Patientin diagnostizierte Hepatitis-C-Virus gehört

Flaviviridae


29 der extrahepatischen Begleiterkrankung, die bei der Patientin festzustellen war. (anamnestisch: Kribbeln und Taubheitsgefühl in den Fingern als Hinweis auf ein Raynaud-Syndrom, bei der Untersuchung: feinfleckige Purpura an den Unterschenkeln)

essentielle Kryoglobulinämie


30 der Erklärung für den Komplementmangel bei der Patientin

erhöhter Verbrauch bei Autoimmunerkrankungen mit zirkulierenden Immunkomplexen


31 dem histopathologischen Befund des bioptisch von der Patientin gewonnenen Lebergewebes, der in der Bildbeilage dargestellt war

dichte entzündliche Infiltration der Portalfelder, Zerstörung der Grenzlamelle ('Mottenfraßnekrosen')


3 der Rhesusfaktorkombination zwischen Mutter und Vater, bei der die Wahrscheinlichkeit, dass sich beim Kind ein Morbus haemolyticus neonatorum entwickelt, am größten ist

Mutter: dd und Vater: DD


33 den Nebenwirkungen, bei deren Auftreten dringend zu einem Abbruch der antiviralen Therapie mit Interferon-alpha und Ribavirin geraten wird

Verwirrtheitszustände, paranoide Symptome oder Selbstmordabsichten


34 dem Befund, der keine absolute Kontraindikation für eine Kombinationstherapie der Hepatitis C mittels pegyliertem Interferon-alpha und Ribavirin darstellt

Leberzirrhose Child A


35 dem Kriterium, das in die Child-Pugh-Klassifikation zur Beurteilung der Leberfunktion bei Zirrhosepatienten nicht eingeht

Höhe der Transaminase


36 der Aussage, die zum hepatozellulären Karzinom (HCC) am ehesten zutrifft

Bei HCC ist das Alpha-Fetoprotein in ca. 90 % der Fälle erhöht


37 der Präventionsmaßnahme, die die Hepatitis-C-Erkrankung bei der Patientin am ehesten hätte verhindern können

Blutspendescreening auf Virusmarker und Transaminasen


38 der Aussage, die über die Anerkennung von Berufskrankheiten am ehesten zutrifft

Bei Vorliegen einer konkreten Ansteckungsgefahr kommt die Anerkennung als Berufskrankheit in Betracht


39 der Aussage, die zur Tätigkeit von HCV-positiven Personen im Gesundheitswesen nicht zutrifft

Es gibt keine Einschränkungen bei der Tätigkeit von HCV-positiven Personen in Einrichtungen der Krankenversorgung