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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einspruch beim IMPP



05.04.2002, 18:22
Hallo Medilerner & alle anderen, die sich damit auskennen!

Jetzt brauch' ich echt mal Eure Hilfe!

Die Bestehensgrenze ist 170; leider habe ich nur 168 Punkte (war die letzten 3 Wochen vor der Prüfung krank gewesen und hatte daher nur 2 Tage gelernt). Mir war ja schon klar, daß das knapp wird, hatte ja auch zuerst mit viel weniger Punkten gerechnet.
Für Juli habe ich ein Famulaturstipendium bekommen, so daß ich im August auch nur drei Wochen Zeit haben werde, um mich vorzubereiten.
Bei "Rechtsfragen" steht, daß es bei weniger als 4 Punkten Unterschied zur nächsten Notengrenze Sinn macht, Einspruch beim IMPP einzulegen.

Also 1. Hat das irgendjemand von Euch schon mal gemacht?

2. Was genau muß ich da tun?

3. Mit welchen Fragen hätte ich da denn Aussichten auf Erfolg?

4. Soll ich das wirklich versuchen, oder meint Ihr , ich sollte es lieber lassen und im Sommer noch mal antreten?

06.04.2002, 12:31
Ich würde dir nicht raten zu klagen.
Ich habe es auch versucht, es ist unheimlich schwer Fragen zu finden und Prof´s die dir ein Gutachten schreiben.
Von einer Rechtsberatung gerade durch Herrn Karasek (Empfehlung Medi-Learn) würde ich dringend abraten, außer du möchtest dein Geld loswerden.
Mach den nächsten Versuch, es klappt bestimmt. War bei mir so.
Außerdem arbeitet das LPA so langsam und das IMPP gar nicht, dadurch wirst du eher dein Examen geschrieben haben, als irgend etwas erreicht zu haben.

06.04.2002, 20:16
Vielen Dank für Deine Antwort!

So etwas habe ich mir schon gedacht, da ich noch nie einen getroffen habe, bei dem es geklappt hat!

Hat irgendjemand andere Erfahrungen mit den LPA's bzw. dem IMPP gemacht?

Würde mich trotzdem interessieren!

06.04.2002, 20:16
Original geschrieben von Unregistered
Vielen Dank für Deine Antwort!

So etwas habe ich mir schon gedacht, da ich noch nie einen getroffen habe, bei dem es geklappt hat!

Hat irgendjemand andere Erfahrungen mit den LPA's bzw. dem IMPP gemacht?

Würde mich trotzdem interessieren!

08.04.2002, 18:23
Hallo!

Finde es total daneben, daß man zwar theoretisch die Möglichkeit hat, Einspruch einzulegen, in Wirklichkeit aber gar nichts erreichen kann!

Wo gibt's denn sowas?

Nach dem Motto: Aussitzen!

08.04.2002, 18:55
Der Einspruch als solcher ist doch nicht die Tat, die Belohnung verdient, sondern das bessere Argument. Und wer keines hat, braucht sich über den Misserfolg des Einspruchs nicht zu wundern. Das Gegenteil wäre schlimm!
Gnothi seauton!

08.04.2002, 19:18
Schön, wenn's so einfach wäre, aber selbst mit Argumenten hat das Verfahren bei einem Kommilitonen von mir nach einem halben Jahr noch keinerlei Erfolg gezeigt, außer, daß er 2000DM an seinen Anwalt losgeworden ist!
Dann hat er das Physikum noch einmal gemacht und bestanden und ist von seinem Einspruch zurückgetreten!
Das IMPP und die LDA's brauchen also alles nur ganz langsam laufen lassen und schontreten alle wieder zurück, weil sie das nächste Examen bestehn!
Argumente hin oder her!

15.05.2002, 22:00
Bei mir fehlt auch genau 1 Punkt zum Bestehen des 1. Stex.
Ziemlich ärgerlich, oder??
Und auch ich bin am überlegen, ob ich klagen soll. Bei mir war´s´hauptsächlich zuwenig Lernzeit vorher und tierischer Baulärm während der Prüfung, den ich mir leider nicht hab´schriftlich geben lassen.
Hatt´ jemand eine Idee?
nochmal oder klagen???

16.05.2002, 21:34
Hallo zusammen !

Ich habe mir diesen Beitrag gerade durchgelesen und einige Dinge möchte ich hier mal als "Erfahrung" anbringen:
- Die Beratung zu einer späteren, eventuell erfolgreichen Klage bzw. Einklage ist immer kostenlos, dazu sind Rechtsanwälte auch glaube ich aus "Standesgründen" verpflichtet
- Hier wird durch Herrn RA Karasek (er hat mich im konkreten Fall vertreten) zunächst einmal sehr sehr gründlich geprüft, OB die Klage überhaupt aussichtsreich sein könnte, Dinge wie "Baulärm", "Krankheit und dennoch angetreten" sind sicherlich schlechte Kandidaten für eine erfolgreiche Klage. Er hat mir damals auch erzählt, dass er einigen seiner "Mandanten in spe" klar und offen erklärt habe müssen, dass sich in ihrem Fall ein Rechtsstreit nicht lohnen würde und von weiteren Schritten auch häufiger abraten müsse
- Ich habe mich auch mit Kommilitonen kurzgeschlossen, da ich mir unsicher war, ob ich überhaupt den Rechtsweg gehen soll, habe dann aber auf den auf mich sehr gewissenhaft, ruhig und vor allem aufrichtig wirkenden RA Karasek vertraut - und siehe dar es war - dem Einspruch wurde stattgegeben (juppie :-) )

Also, eine Anfrage/Rechtsberatung lohnt immer, kostet nichts und erst wenn Aussicht auf erfolgreiche Geltendmachung besteht, also konkrete rechtliche Schritte folgen, werden Kosten fällig
Insofern kann ich auch die etwas lapidaren Kommentare weiter oben nicht so ganz verstehen.

Ich würde Herrn Karasek, der über etwaige strittige Fragen in sachlicher Hinsicht ja auch durch die "knowledge power" von Medi-Learn unterstützt wird (Dozententeam aus Experten usw.), als einen sehr netten und sicher nicht "undurchsichtigen" Rechtsanwalt immer wieder gern aufsuchen. Ich muss mich echt total wundern, jetzt wenn ich so darüber nachdenke, wer da soclhe Kommentare weiter oben abgibt.

Wünsche Euch allen weiterhin eine erfolgreiche Zeit
Jasmin