lamaloma
04.07.2005, 20:56
Hallo alle miteinander
Ich werde mich zwar für Biologie bewerben, aber der Antrag ist ja derselbe. Hier also meine Frage:
Unter 2.15a kann man eintragen, ob man die Zulassung an weiteren, nicht genannten Orten, NICHT wünscht. Die Frage ist nun, ob diese Bestimmung dann nur für die Wartezeitquote gilt (steht ja in derselben Zeile) oder für alle drei. Bei mir geht es nun darum, dass ich bei den ZVS-Orten wirklich nur in Saarbrücken (wegen besonderem Schwerpunkt) studieren würde.Alllerdings möchte ich bei den Studienorten fürs AdH noch einen weiteren angeben, damit ich schon am 21.9. weiß, ob es auch garantiert klappt (Müsste mich dann für einen von beiden entscheiden). Ansonsten würde ich ja wirklich erst am 30.9 Bescheid bekommen.
Der springende Punkt ist also, ob sich eine Eintragung im Feld 2.15a und die Angabe von weiteren Orten (welche zuvor in Abibesten- und Wartequote nicht genannt wurden) bei der AdH-Quote widersprechen.
Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.
LG Lamaloma
Ich werde mich zwar für Biologie bewerben, aber der Antrag ist ja derselbe. Hier also meine Frage:
Unter 2.15a kann man eintragen, ob man die Zulassung an weiteren, nicht genannten Orten, NICHT wünscht. Die Frage ist nun, ob diese Bestimmung dann nur für die Wartezeitquote gilt (steht ja in derselben Zeile) oder für alle drei. Bei mir geht es nun darum, dass ich bei den ZVS-Orten wirklich nur in Saarbrücken (wegen besonderem Schwerpunkt) studieren würde.Alllerdings möchte ich bei den Studienorten fürs AdH noch einen weiteren angeben, damit ich schon am 21.9. weiß, ob es auch garantiert klappt (Müsste mich dann für einen von beiden entscheiden). Ansonsten würde ich ja wirklich erst am 30.9 Bescheid bekommen.
Der springende Punkt ist also, ob sich eine Eintragung im Feld 2.15a und die Angabe von weiteren Orten (welche zuvor in Abibesten- und Wartequote nicht genannt wurden) bei der AdH-Quote widersprechen.
Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.
LG Lamaloma