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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ZVS und sofortige Zulassung nach Auslandsstudium...



Fluffy
05.07.2005, 21:59
Noch mehr ZVS-Klatsch...

Ich würde mich freuen wenn ein paar Ihre Meinung über diese Thema geben könnten: Auslandsstudium zählt (nur) als Wartezeit.

Problem-in-short: Die ZVS rechnet nur in Deutschland erbrachte Studienzeiten an, und keine KEINE im europäischen Ausland erbrachten Studienabschlüsse. Wenn man also als gute/r Europaer/in für ein "Zweitstudium" nach D zurückkommen möchte, ist man "Studienanfänger/in." In anderen Worten, man darf keinen Sonderantrag/Ort stellen, um auch an einer Uni mit dem entsprechenden Forschunkschwerpunkt zu studieren. (Obwohl das Medizinstudium überall ungefähr ähnlich abläuft, gibt es an allen Universitäten Schwerpunkte – und dies sind "über-wichtig" wenn man eben schon forschungswissenschaftlich arbeitet.)

Falls jemand aber eine akademische Karriere im Ausland hat (ich forsche und unterrichte übrigens jetzt an 'ner Uni :-stud), wird das aber nicht im Geringsten anerkannt! Der ZVS ist das egal (uii, da ich noch nie in Deutschland studiert habe, hab' ich aber einen über-peinlichen Haufen Wartesemester... LOL)

Für die Zyniker/innen in diesem Forum: Kinder von wohlhabenden Eltern können also Ihre Wartezeit mit einem Parkstudium (d.h. ein Studium das nicht abgeschlossen wird) bequem im Ausland "überbrücken", und wenn dann endlich (nach fehlgeschlagener Klage) eine Zulassung nach Wartezeitquote kommt, kann der Sprössling wieder nach Deutschland ziehen. Leistung zählt in Deutschland eben doch wenig…

Ich bin übrigens aus Interesse ins Ausland, dort "hängen geblieben" und hab' mein Studium total über Vollstipendien finanziert. :-winky

Ich finde, dass Studienzeiten (egal in welchem europäischen Land) nicht als **Wartezeit** anerkannt werden sollten. :-dagegen Zudem, auf welche Gesetze berufen die Damen und Herren der ZVS, dass europäische Studienabschlüsse nicht anerkannt werden? Gibt's da nicht ein Äquivalenzabkommen?? (= Studienabschlüsse und Berufsausbildungen werden gegenseitig europaweit anerkannt?) Also, entweder wartet jemand, oder studiert, aber doch nicht bitte beides gleichzeitig?! :-meinung

Nachdem ich ja leider keine Antwort von der ZVS erhalte, freue ich umso mehr, eure Meinungen dazu zu hören. (Fire away!) :-)

Fluffy

PS: Europäische Hochschulzugangsberechtigungen (Abitur, Matura, baccalauréat, A-levels) werden für die Zulassung zum Erststudium anerkannt, europäische Studienabschlüsse (BA, BSc, MA, MSc, maitrîse, DEA, PhD, Dphil, etc.) aber NICHT für ein Zweitstudium. Man bleibt also immer "Bildungsinländer" nach dem Abitur, und sammelt Wartesemester.

Ein Studienplatz ist mir sicher, hier geht es um oben ausgeführte Prinzipien und Regeln. Sollten die nicht geändert werden?
Thanks!

:-blush

[B]

D_FeNs
05.07.2005, 23:36
Grundsätzlich gebe ich dir in deiner Kritik recht. :-top

Da ich nun aber selbst ab September im Ausland studieren gehe, soll die ZVS die bisherige Regelung bzgl. der Wartesemester ruhig aufrecht erhalten. :-dafür

Leisure Suit Alex
06.07.2005, 00:26
"PS: Europäische Hochschulzugangsberechtigungen (Abitur, Matura, baccalauréat, A-levels) werden für die Zulassung zum Erststudium anerkannt, europäische Studienabschlüsse (BA, BSc, MA, MSc, maitrîse, DEA, PhD, Dphil, etc.) aber NICHT für ein Zweitstudium. Man bleibt also immer "Bildungsinländer" nach dem Abitur, und sammelt Wartesemester."

Also ich kenne jemanden, bei dem der ausländische BSc anerkannt wurde als Abitur, d.h. er kann dadurch in Deutschland studieren.


Und ich finds in Ordnung so, schliesslich können nicht nur Kinder reicher Eltern im Ausland Wartesemester sammeln, kann doch im Grunde jeder, teurer als in Deutschland ist das Studieren dort auch nicht, wenn mans im ehemaligen Ostblock macht sogar billiger - muss man halt die Sprache dann auch lernen ;)
Der Vorteil ist ja auch, dass diese Leute ihre Zeit nicht völlig mit Warten verschwenden.