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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sammelklage gegen das Hochschulrahmengesetz



EzRyder
07.07.2005, 15:23
Hallo Leidensgenossen! Angesprochen sind alle Wartezeitler!
(Ich 2,7 Bawü 4WS)

:-( :-( :-(
Der Chat mit dem ZVS-Chef ist ja mehr als ernüchternd! Die Wartezeitquote wurde von 40% auf 25% und schließlich 20% gekürzt! Gleichzeitig steigt die Zahl der Medistudienbewerber und es wird in den kommenden noch Jahren mit steigenden Abiturientenzahlen gerechnet! Realistisch seien in Zukunft 9 bis 10 Wartesemester, so Dr. Bade!
Ich finde diese Situation zum kotzen, höcht ungerecht, vielleicht auch juristisch problematisch und will mich damit nicht abfinden! Ich bin kein Jurist, denke jedoch das wir diesen Wahnsinn nicht weiter hinnehmen sollten!!!


Im Hochschulrahmengesetz ist festgelegt, dass Studienbewerber in zulassungsbeschränkten Fächern, in denen nicht genug Plätze zur Verfügung stehen:
1. Überwiegend nach dem Grad der Qualifikation(=Höhe des Abi-schnitts) zugelassen werden.

2. Überwiegend nach der verstrichenen Zeit seit Erwerb ber Qualifikation(=Wartezeit) zugelassen werden.

3. Ansonsten im AdH

sprich: die Wartezeit ist entgegen der Verlautbarung völlig unterepräsentiert und genau dagegen sollten wir klagen!!!!!!

Die alten 40% sind doch ein wahrer Traum für uns, die die Ungnade der späten Geburt erleiden mussten(ich weiß, theatralisch).
Nur ein Lösungsvorschlag:
Innerhalb dieser 40% soll die Durchschnittsnote bei gleicher Wartezeit entscheiden. Die verbleibenden 60% bieten doch wahrlich genug Platz für das Auswahlverfahren der Hochschulen, in dem sie sich durch Abinote, berufliche Qualifikation und Motivation, durch Gespräche, Tests, was weiß ich noch alles ihre Studenten herauspicken können wie sie wollen!

Aber das soll nur eine Vision von versch. gerechteren Lösungsmöglichkeiten sein!

Was meint ihr? Schließen wir uns doch zusammen und beauftragen eine Kanzlei, die sich damit auskennt, mit der Klage, mit der der ZVS-Chef sowieso schon rechnet! Zusammen könnten wir uns die entstehenden Kosten locker teilen und würden der Aktion das nötige Gewicht geben, evtl. Medien davon in Kenntnis setzen.

Aber das sind nur meine Ideen. Hier im Thread sind alle, die sich mit den Wartezeiten nicht abfinden wollen, herzlich dazu eingeladen mitzudiskutieren um dann, möglichst schnell, etwas zu bewegen, oder zumindest es zu versuchen! Frei nach dem Motto: Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!

Viele Grüße

:peace:

Elefanton
07.07.2005, 15:31
Juristisch sicher am richtigen Ende zugepackt. RA Dr.Zimmerling aus Berlin hat sich dieser Sache auch schon angenommen. Die Klage sei in Vorbereitung steht hier irgendwo im Forum. Also abwarten und Tee trinken.
Das ist ohnehin Mächtegerangel. Als Privatperson die ZVS als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuklagen ist mehr ein Hobby als aussichtsreich.

Du siehst die mangelnde legitimation der drastischen Quotenkürzung aber genau richtig. Ich denke da wird auch noch einiges kommen...

Liebe Grüße

Elefant

Mr.Evita4
07.07.2005, 16:22
Hallo.
Ich glaube nicht, dass eine Klage sehr erfolgsversprechend sein wird.
Denn die ZVS hat doch gerad erst die Verteilung geändert, da wird sie sicher erst mal Erfahrung mit dieser sammeln wollen.
Das neue Hochschulrahmengesetz gibt den Unis bei der Vergabe der Studienplätze mehr Verantwortung, da man wieder individueller die Berwerber wohl betrachten möchte.
Doof find ich nur, dass dieses Gesetz Ländersache ist. Diesen Effekt sieht man zu diesem WS 05/06:
Die Unis aus NRW sind noch nicht verpflichtet das neue Gesetz zu diesem Zeitpunkt umzusetzen - die Unis in BW schon...

Ich bin zwar auch Wartezeitler, aber jemanden Medizin studieren zu lassen , nur weil er Jahre gewartet , find ich gefährlich.
Denn die Wartezeit sagt noch nichts über die Eignung aus und in dieser Branche sollte man vor allem danach gehn.



Fazit: Warten wir erstmal das Wartesemester ab ;)
Wenn alle Unis mal ihr eigenes AdH haben, kommt vielleicht mehr Dynamik in diese Verteilung, was hoffentlich von Vorteil sein wird.

MfG
MrEvita4

Sebb
07.07.2005, 18:04
Im Hochschulrahmengesetz ist festgelegt, dass Studienbewerber in zulassungsbeschränkten Fächern, in denen nicht genug Plätze zur Verfügung stehen:
1. Überwiegend nach dem Grad der Qualifikation(=Höhe des Abi-schnitts) zugelassen werden.

2. Überwiegend nach der verstrichenen Zeit seit Erwerb ber Qualifikation(=Wartezeit) zugelassen werden.

3. Ansonsten im AdH

sprich: die Wartezeit ist entgegen der Verlautbarung völlig unterepräsentiert und genau dagegen sollten wir klagen!!!!!!



Tut mir leid, mit dieser Aussage hast du dich selbst wiederlegt.

Der Anteil der Abiturnote ist 20%.
Der Anteil der Wartezeit ist 20%.
Die restlichen 60% macht das AdH aus.

Damit hat die Abiturnote den gleichen Anteil wie die Wartezeit.
Das im AdH nun fast jede Uni auf die Abinote setzt hat nichts mit dem Gesetz zu tun, sondern liegt im Ermessen der jeweiligen Universität.

Aber klag du mal :)

Trident
07.07.2005, 18:05
Zumindest eine Organisation der "Wartenden" und somit eine erheblich höhere Gewichtung wäre sinnvoll. Wenn wir alle zusammen arbeiten, dann erreichen wir mehr.

Etwa falls es so bleibt oder irgendwann in Zukunft schlimmer wird können wir alle zusammen wirken, wie demonstrieren etc.

Ich denke desto mehr es werden, desto besser ist es. Ich glaube mal gelesen zu haben, dass ca. 24.000 auf ihren Studienplatz warten. Wenn man NUR 10.000 erreichen kann, wäre es schon sehr gut.
Eine Demo mit 10.000 Personen wäre schon recht wirkungsvoll.

Mein Focus liegt besonders auf die Zukunft. Die 20% sollten schon mindestens bleiben aber wer weiß, wie lange dies nun noch bestehen bleibt.
Die Tendenz ist Eindeutig. Die WS werden wahrscheinlich irgendwann verschwinden. 40% -> 25% -> 20%. Die große Frage ist nur, ob sie in irgend einer Form ersetzt werden (auch durch die 60% Hochschulauswahl!).


Was meint ihr?

Honny
07.07.2005, 19:48
@ trident: die wartezeit wird und kann nie verschwenden. das waer dann wirklich gegen das gesetz. demnach kann naemlich jeder deutsche der die hochschulzugangsberechtigung erworben hat, in deutschland studieren was er will. dieses gesetz wird nur durch die wartezeitquote eingehalten (denn irgendwann - spaetestens nach 16 semestern - kommt da JEDER rein).
also wegfallen geht nicht, reduzieren aber sicherlich noch... und wie so oft wirds wohl auch irgendwann genau so kommen...

das mit der klage halte ich fuer genauso interessant wie letztendlich aussichtslos. wenn die merken dass da was wackelt, wird schnell ne gesetzesaenderung beschlossen die den klaegern den naehrboden entzieht.

und den tag will ich erleben, an dem 10.000 wartende auf die strasse gehen und dagegen protestieren dass sie warten muessen... also dann mach ich 'n fass auf!

Rico
07.07.2005, 19:51
@ trident: die wartezeit wird und kann nie verschwenden. das waer dann wirklich gegen das gesetz. demnach kann naemlich jeder deutsche der die hochschulzugangsberechtigung erworben hat, in deutschland studieren was er will. dieses gesetz wird nur durch die wartezeitquote eingehalten (denn irgendwann - spaetestens nach 16 semestern - kommt da JEDER rein).
also wegfallen geht nicht, reduzieren aber sicherlich noch... und wie so oft wirds wohl auch irgendwann genau so kommen...

das mit der klage halte ich fuer genauso interessant wie letztendlich aussichtslos. wenn die merken dass da was wackelt, wird schnell ne gesetzesaenderung beschlossen die den klaegern den naehrboden entzieht.
Wer hat den Widerspruch bemerkt? :-D ;-)

Trident
08.07.2005, 00:31
Man sollte sich nur nicht alles gefallen lassen. Wenn das alle so sehen würden, dann hätten wir jetzt diese Probleme nicht.

Ich traue diesem Land ne Menge zu. Auch die WS komplett abzuschaffen. Bald kommt ja auch noch eine neue Regierung....

Wenn viele tausend protestieren, dann wird man schon darauf aufmerksam. Es lebe die 69er Bewegung. Last sie uns wieder aufleben! :-))

EzRyder
08.07.2005, 12:14
Man sollte sich nur nicht alles gefallen lassen. Wenn das alle so sehen würden, dann hätten wir jetzt diese Probleme nicht.

Ich traue diesem Land ne Menge zu. Auch die WS komplett abzuschaffen. Bald kommt ja auch noch eine neue Regierung....

Wenn viele tausend protestieren, dann wird man schon darauf aufmerksam. Es lebe die 69er Bewegung. Last sie uns wieder aufleben! :-))

Klasse, der Mann!
:-dafür :-party

Richtiiiiiiiiiiiiiiig! Bei der Demo bin ich dabei! Nur wo? Da käme eigentlich nur die ZVS in Dortmund in Frage(ich weiß, die hat mit dem HRG erst mal nix zu tun) oder der Sitz einer Landesregierung, aber bei 16 Ländern???
Ich werde mal mit einem seriösen Anwalt(gibst den überhaupt? :-D ) sprechen und euch hier informieren wie es mit ner Klage aussieht.

Wichtig ist, das wir den Wartenden eine Stimme in diesem ganzen Schlamassel geben!!!

DoktorW
08.07.2005, 12:33
Seit wann gibt es in D Sammelklagen? Hab ich da was verpasst??

hibbert
08.07.2005, 12:35
Seit wann gibt es in D Sammelklagen? Hab ich da was verpasst??

Man kann ja einen vorschicken, alle anderen zahlen dann "gesammelt".
;-)

Notdoc
08.07.2005, 16:01
Tut mir leid, mit dieser Aussage hast du dich selbst wiederlegt.

Der Anteil der Abiturnote ist 20%.
Der Anteil der Wartezeit ist 20%.
Die restlichen 60% macht das AdH aus.

Damit hat die Abiturnote den gleichen Anteil wie die Wartezeit.
Das im AdH nun fast jede Uni auf die Abinote setzt hat nichts mit dem Gesetz zu tun, sondern liegt im Ermessen der jeweiligen Universität.

Aber klag du mal :)Überhaupt nicht, es werden defacto 80% nach Note vergeben, denn im AdH muss der Note ein maßgeblicher Einfluss eingeräumt werden.

Kauter
08.07.2005, 19:12
@Elefanton

Hast Du die Klage wegen der Fristverlängerung schon verworfen? Das halte ich in diesem Semester für aussichtsreicher. Da sich viel weniger beworben haben, dürfte das ein spürbarer Effekt sein.

thorsten83
08.07.2005, 22:59
@Elefanton

Hast Du die Klage wegen der Fristverlängerung schon verworfen? Das halte ich in diesem Semester für aussichtsreicher. Da sich viel weniger beworben haben, dürfte das ein spürbarer Effekt sein.

Das mit den geringeren Bewerberzahlen halte ich für ein Gerücht. Mal schauen wieviele sich wieder beworben haben.
Ich denke ab 8-9 Wartesemester oder einer Note von 1,7-1,8 ist man dabei. Alle anderen müssen eben die 8 WS sammeln.

Aber da selbst der Leiter der ZVS von einer möglichen Klage bezüglich der Wartezeit sprach, bin ich mal gespannt ob sich da doch noch etwas ändert.

Und bei einem etwas unobjektivem Kriterium wie der Abiturnote ist es meiner Meinung nach einfach ungerecht, dass alle, die über die Wartezeit reinkommen wollen, über 4 Jahre lang warten müssen. Das kann es doch nicht sein! Ich komme aus Baden-Württemberg. Dort gibt es auch die sogenannten "Beruflichen Gymnasien". Dort ist das Abitur um einiges einfacher als auf einem "Allgemeinbildenden Gymnasium". Und gegen solche Leute muss ich dann wieder bei der ZVS konkurrieren.
Versteht mich bitte nicht falsch. Ich habe nichts gegen Leute von der Realschule, die dann auf einem Beruflichen Gymnasium ihr Abitur machen. Aber es ist einfach ungerecht, wenn diese mit weniger Lernaufwand ein besseres Abitur schaffen können und den anderen (die sich jahrelang den A**** aufgerissen haben) dann die Plätze wegnehmen! Meines Wissens ist das aber eine "Eigenheit" in BW.

Mr.Evita4
09.07.2005, 12:17
@Notdoc:

Stimmt. :)
Die Umsetzung des Adh's liegt bei den Unis.
Die Vorgaben kommen vom Bundesland.
Nur eine Vorgabe gilt bundesweit, soweit ich weiss:
Die Abi-Note soll das Hauptkriterium im Adh sein.

thorsten83
09.07.2005, 12:53
@Notdoc:

Stimmt. :)
Die Umsetzung des Adh's liegt bei den Unis.
Die Vorgaben kommen vom Bundesland.
Nur eine Vorgabe gilt bundesweit, soweit ich weiss:
Die Abi-Note soll das Hauptkriterium im Adh sein.

Jedoch müssen meines Wissens nach auch genügend Plätze nach Wartezeit vergeben werden. Das kann man mit nem Artikel aus dem Grundgesetz argumentieren.