Diabeticus
07.07.2005, 18:14
hallo,
habe eine frage zur gleitklausel (absenkung der bestehensgrenze um 10% des durchschnitts aller prüfungsergenisse). voraussetzung: mindestens 50% richtig und erstteilnahme.
beispiel:
eine prüfung mit 40 fragen (2 testate a 16 fragen und eines mit 8 (pratisch)) --> 60% ~ 24 punkten.
der durchschnitt aller teilnehmer ca. 350 (zahnmediziner, mediziner und wiederholer) beträgt ca. 26,5 punkte.
insgesamt sind ca. 110 teilnehmer durchgefallen.
teilweise fehlen noch ergebnisse einzelner mitstudenten zu einem der testate.
einige studenten sind mit 23 bzw. 22 punkten knapp gescheitert.
wie errechne ich den durchschnitt korrekt? wiederholer und zahnis dabei rausrechnen?! muss das die abteilung machen? ergebnisse sind anonym mit matrikelnummer veröffentlich worden. wie bekome ich de zahnis wiederholer raus um einen wahrhaftigen schnitt zu berechnen?
was muss sonst noch beachtet werden??
mfg, diabeticus
habe eine frage zur gleitklausel (absenkung der bestehensgrenze um 10% des durchschnitts aller prüfungsergenisse). voraussetzung: mindestens 50% richtig und erstteilnahme.
beispiel:
eine prüfung mit 40 fragen (2 testate a 16 fragen und eines mit 8 (pratisch)) --> 60% ~ 24 punkten.
der durchschnitt aller teilnehmer ca. 350 (zahnmediziner, mediziner und wiederholer) beträgt ca. 26,5 punkte.
insgesamt sind ca. 110 teilnehmer durchgefallen.
teilweise fehlen noch ergebnisse einzelner mitstudenten zu einem der testate.
einige studenten sind mit 23 bzw. 22 punkten knapp gescheitert.
wie errechne ich den durchschnitt korrekt? wiederholer und zahnis dabei rausrechnen?! muss das die abteilung machen? ergebnisse sind anonym mit matrikelnummer veröffentlich worden. wie bekome ich de zahnis wiederholer raus um einen wahrhaftigen schnitt zu berechnen?
was muss sonst noch beachtet werden??
mfg, diabeticus