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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : USA-Facharztanerkennung



julimon
08.07.2005, 15:14
Muss man mit fertiger Facharztausbildung in Deutschland auch die USMLE I-III absolvieren,wenn man in den USA arbeiten möchte, bzw um an ein Fellowship zu kommen? Freue mich auf Antwort

Leggo1
08.07.2005, 15:16
Das würde mich auch mal interessieren. Muss ein gestandener deutscher Facharzt USMLE machen, eine Residency ist ja wohl nicht zuzumuten und wird der Facharzt mitanerkannt? Aus diversen Gründen möchte ich meinen FA hier machen, aber für ein paar Jahre danach zwecks Subspezialisierung in den USA zu arbeiten, das wäre schon gut. Wer kennt sich aus?

test
08.07.2005, 16:40
Hallo,

Facharzt wird im Normalfall nicht anerkannt. Mit deutschem Facharzt ist eine fellowship zur Subspezialisierung möglich. Allerdings darf man danach nicht dort als Facharzt arbeiten, dafür müßte man erst noch die Residency nachholen.
Dafür braucht man meines Wissens auch das ECFMG Certificate also Step 1,2ck und 2cs, wies mit step 3 is weiß ich nich genau.
Es gibt wohl Ausnahmeregelungen für besonders qualifizierte Leute (meist wohl schon habilitiert), bei denen die Residency erlassen wird. Ist aber nicht die Regel.
Ich würde euch wie schon oft erwähnt das www.aerzteblatt.de Forum mal empfehlen, da wurde shcon oft über diese Themen diskutiert.

Achja zu der Aussage mit Residency sei nicht zuzumuten. Ich kenne jemanden der die komplette FA Ausbildung in Europa gemacht hat anschließend dort die gesamte FA inkl Fellowship gemacht hat und jetzt dort arbeitet und absolut zufrieden ist. :-nix
Kommt wohl immer darauf an, wie unzufrieden man mit der Situation ist, dann mutet man sich vermutlich auch 2 FA Ausbildungen zu. :-nix Die Perspektive ist ja wenn man sich mit dem Land anfreunden kann gut.

Leggo1
08.07.2005, 17:40
danke für die Info.

guinea pig
09.07.2005, 00:30
Ich empfehle zu den Fragen das von der Deutschen Ärzteversicherung zusammengestellte Informationspaket (kann man gratis anfordern; die haben sogar das komplette "medical package" des US-Konsulats,= 25 Euro, kopiert!) .
Gruß
g.

littlewood
09.07.2005, 01:12
Um als Arzt zugelassen zu werden braucht man sowohl Step 1, 2, und 3.

Newlixx
09.07.2005, 01:28
Bezieht sich das nur auf Humanmedizin ?
Wie sieht es bei Zahnmedizin aus ???

littlewood
09.07.2005, 01:38
Ja, das bezieht sich nur auf Humanmedizin.

Für Zahnmedizin musst du in den meisten Staaten ein 1-2 jähriges Training in den USA nachweisen. Dazu kommen noch Prüfungen der jeweiligen Lizenzierungsstelle. Im Nordosten ist das z.B. der North East Regional Board welcher die NERB Examination durchführt. Zahnmedizin ist komplizierter, da das ganze nicht National geregelt ist.

Fluffy
10.07.2005, 01:39
Um eine Zulassung in einem Bundesstaat zu bekommen MUSS man eine residency nachweisen... Um die residency kommt man in Ausnahmefällen nur rum, wenn man ein H1b Visa hat. Das heisst, dass
A) der zukünftige Arbeitgeber nachweisen muss, dass KEIN US citizen oder permanent resident für diese Stelle da ist oder qualifiziert genug ist (muss uA auch offiziell ausgeschrieben sein) und
B) du "Spitzenleistungen" von internationalem Niveau in deinem Beruf hast. Ein paar "papers" in internationalen "journals" reichen dazu nicht... Eher eine Professur oder ein paar lukrative Patente. (Nachweis!) Einfach Facharzt nutzt nichts, die gibt's wie Sand am Meer.

Ein J-1 Visa bringt wenig (reicht für die residency), da musst du nach der residency für mindestens 2 Jahre das Land verlassen, bis du überhaupt wieder einen Antrag für ein Arbeitsvisum stellen kannst. Als Tourist kannst du zwar sofort wieder einreisen, dann aber auch nur 3 Monate bleiben und arbeiten darfst du als Tourist schon mal gar nicht.

Ausserdem gibts noch eine Klausel, gemäss der du nachweisen musst, dass du besser bezahlst wird als die gleichgestellten Kollegen. Wenn du also eine residency machst, ist das schon gar nicht möglich, weil alle gleich bezahlt werden. Das hat einem Bekannten das visa gekostet. Der arbeitet jetzt in einer Privatklinik in der Schweiz... Ist ja auch nicht so übel.