beatrice
11.07.2005, 11:06
Hallo!
Viele FH-Absolventen werden bei der Frage „Erststudium oder Zweitstudium?“ in die Irre geführt, wenn es um ein anschließendes Studium an einer Universität geht. Um meinen damaligen Design-Kollegen zu helfen, die vor Aufnahme ihres FH-Studiums über keine allgemeine Hochschulreife verfügt haben und diese erst nach mit dem Diplom erhalten haben, möchte ich wie folgt die Informationen der ZVS veröffentlichen:
Wann ist ein Erststudium abgeschlossen?
Die Auswahlbestimmungen für Zweitstudienbewerber werden bei denen angewendet, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums besitzen und das Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Hochschulen sind z. B. Universitäten, frühere Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Musikhochschulen, Kunsthochschulen, Sporthochschulen, Bundeswehrhochschulen, Kirchliche Hochschulen, Fachhochschulen einschl. der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung. Berufsakademien sowie Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen, z. B. Höhere Fachschulen und Ingenieurschulen, zählen nicht dazu.
Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z.B. Diplom- oder Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt worden ist.
Bei Rechtswissenschaft und beim Lehramt gilt z. B. das Studium mit dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung als abgeschlossen; ein Pharmaziestudium gilt im Hinblick auf die Zweitstudienregelung mit Bestehen des Zweiten Teils der Pharmazeutischen Prüfung als abgeschlossen. Einige Prüfungsordnungen sehen vor, dass das Studium allein mit einer Promotion abgeschlossen werden kann. Wann im Übrigen eine Abschlussprüfung als abgelegt anzusehen ist, erfragen Sie bitte bei der Stelle, die die Prüfung abnimmt.
Wichtig für FH-Absolventen
Auch wer erst durch den Abschluss des Erststudiums die Berechtigung für das nunmehr angestrebte Studium erworben hat, muss seinen Zulassungsantrag als Zweitstudienbewerber stellen. Solche Bewerber(innen) können sich nicht darauf berufen, dass sie vorher gar keine Hochschulzugangsberechtigung besaßen, die ihnen die Aufnahme ihres jetzigen Wunschstudiums ermöglichte. Sinn eines Studiums ist nicht die Vermittlung einer Studienberechtigung; dies ist nur eine Nebenfolge! Das gilt insbesondere für FH-Absolventen, die mit ihrem Diplom eine allgemeine Hochschulreife erwerben um anschließend an einer Universität weiter studieren zu können. Auch sie zählen zu den Zweitstudierenden!
Beatrice
Viele FH-Absolventen werden bei der Frage „Erststudium oder Zweitstudium?“ in die Irre geführt, wenn es um ein anschließendes Studium an einer Universität geht. Um meinen damaligen Design-Kollegen zu helfen, die vor Aufnahme ihres FH-Studiums über keine allgemeine Hochschulreife verfügt haben und diese erst nach mit dem Diplom erhalten haben, möchte ich wie folgt die Informationen der ZVS veröffentlichen:
Wann ist ein Erststudium abgeschlossen?
Die Auswahlbestimmungen für Zweitstudienbewerber werden bei denen angewendet, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums besitzen und das Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Hochschulen sind z. B. Universitäten, frühere Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Musikhochschulen, Kunsthochschulen, Sporthochschulen, Bundeswehrhochschulen, Kirchliche Hochschulen, Fachhochschulen einschl. der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung. Berufsakademien sowie Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen, z. B. Höhere Fachschulen und Ingenieurschulen, zählen nicht dazu.
Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z.B. Diplom- oder Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt worden ist.
Bei Rechtswissenschaft und beim Lehramt gilt z. B. das Studium mit dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung als abgeschlossen; ein Pharmaziestudium gilt im Hinblick auf die Zweitstudienregelung mit Bestehen des Zweiten Teils der Pharmazeutischen Prüfung als abgeschlossen. Einige Prüfungsordnungen sehen vor, dass das Studium allein mit einer Promotion abgeschlossen werden kann. Wann im Übrigen eine Abschlussprüfung als abgelegt anzusehen ist, erfragen Sie bitte bei der Stelle, die die Prüfung abnimmt.
Wichtig für FH-Absolventen
Auch wer erst durch den Abschluss des Erststudiums die Berechtigung für das nunmehr angestrebte Studium erworben hat, muss seinen Zulassungsantrag als Zweitstudienbewerber stellen. Solche Bewerber(innen) können sich nicht darauf berufen, dass sie vorher gar keine Hochschulzugangsberechtigung besaßen, die ihnen die Aufnahme ihres jetzigen Wunschstudiums ermöglichte. Sinn eines Studiums ist nicht die Vermittlung einer Studienberechtigung; dies ist nur eine Nebenfolge! Das gilt insbesondere für FH-Absolventen, die mit ihrem Diplom eine allgemeine Hochschulreife erwerben um anschließend an einer Universität weiter studieren zu können. Auch sie zählen zu den Zweitstudierenden!
Beatrice