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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FH-Studium gilt als Erststudium (ohne Ausnahmen)



beatrice
11.07.2005, 12:06
Hallo!

Viele FH-Absolventen werden bei der Frage „Erststudium oder Zweitstudium?“ in die Irre geführt, wenn es um ein anschließendes Studium an einer Universität geht. Um meinen damaligen Design-Kollegen zu helfen, die vor Aufnahme ihres FH-Studiums über keine allgemeine Hochschulreife verfügt haben und diese erst nach mit dem Diplom erhalten haben, möchte ich wie folgt die Informationen der ZVS veröffentlichen:

Wann ist ein Erststudium abgeschlossen?
Die Auswahlbestimmungen für Zweitstudienbewerber werden bei denen angewendet, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums besitzen und das Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Hochschulen sind z. B. Universitäten, frühere Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Musikhochschulen, Kunsthochschulen, Sporthochschulen, Bundeswehrhochschulen, Kirchliche Hochschulen, Fachhochschulen einschl. der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung. Berufsakademien sowie Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen, z. B. Höhere Fachschulen und Ingenieurschulen, zählen nicht dazu.

Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z.B. Diplom- oder Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt worden ist.

Bei Rechtswissenschaft und beim Lehramt gilt z. B. das Studium mit dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung als abgeschlossen; ein Pharmaziestudium gilt im Hinblick auf die Zweitstudienregelung mit Bestehen des Zweiten Teils der Pharmazeutischen Prüfung als abgeschlossen. Einige Prüfungsordnungen sehen vor, dass das Studium allein mit einer Promotion abgeschlossen werden kann. Wann im Übrigen eine Abschlussprüfung als abgelegt anzusehen ist, erfragen Sie bitte bei der Stelle, die die Prüfung abnimmt.

Wichtig für FH-Absolventen
Auch wer erst durch den Abschluss des Erststudiums die Berechtigung für das nunmehr angestrebte Studium erworben hat, muss seinen Zulassungsantrag als Zweitstudienbewerber stellen. Solche Bewerber(innen) können sich nicht darauf berufen, dass sie vorher gar keine Hochschulzugangsberechtigung besaßen, die ihnen die Aufnahme ihres jetzigen Wunschstudiums ermöglichte. Sinn eines Studiums ist nicht die Vermittlung einer Studienberechtigung; dies ist nur eine Nebenfolge! Das gilt insbesondere für FH-Absolventen, die mit ihrem Diplom eine allgemeine Hochschulreife erwerben um anschließend an einer Universität weiter studieren zu können. Auch sie zählen zu den Zweitstudierenden!

Beatrice

janinchen1980
11.07.2005, 12:28
hi Beatrice,

weißt Du evtl. welche Stelle in Deutschland den FH Abschluss als allgemeine Hochschulreife anerkennt. Würde nämlich evtl. im Ausland studieren wollen und dazu benötige ich eine solche Bescheinigung. Evtl. weißt Du oder irgendjemand anderes wo ich eine solche bekomme.

Grüßle Nine

beatrice
12.07.2005, 21:12
Hallo, janinchen1980!

Mit deinem Anliegen würde ich mich erstmal an die zuständige Bezirksregierung für die Anerkennung von Fachhochschulabschlüssen (bundesweit) wenden, denn die Sachbearbeiter im Dezernat können dir sicher mitteilen, ob eine separate Bescheinigung für die allgemeine Hochschulreife eines Landes ausgestellt wird oder nicht. Immerhin hat jede Nation andere Bestimmungen und andere Ausbildungssysteme und so wird eine international(!) gültige Anerkennung niemals möglich sein sondern kann nur nach Überprüfung im Einzelfall von der zuständigen Behörde eines Landes genehmigt werden. Es ist doch ein Unterschied ob man in der Schweiz studieren möchte, in den USA oder Neuseeland.

Fertige ein formloses Schreiben mit der Bitte um Auskunft bezüglich einer Anerkennung des Fachhochschulabschlusses zur allgemeinen Hochschulreife an und sende es (mit Einschreiben und Rückschein) an die Adresse:

Bezirksregierung Köln
Dezernat 46
50606 Köln
Tel.: 0221-147-2573

Das wird sicher eine Weile dauern, aber dann weißt du definitiv Bescheid, ob es eine amtliche Bescheinigung dafür gibt oder nicht. Zumindest kann man dich von dort weiterleiten. In jedem Fall solltest du dich mit dem Anliegen schriftlich an die Stelle wenden, denn ohne Aktenzeichen wird in der Behörde nichts bearbeitet!

Wenn du Erfolg hast, dann freuen sich sicher andere, wenn du darüber berichtest.

Denk doch mal anders herum:
Für ausländische Studenten ist die Sache auch nicht einfach in Deutschland zu studieren obwohl sie Abschlüsse haben, die mit unseren vergleichbar wären. Aber genau das Wort „wären“ lässt die Behörde stets aufhorchen und dann muss jeder Abschluss inhaltlich geprüft und genehmigt werden, bevor die Freigabe erfolgen kann. Das Spiel ist im Ausland nicht anders, denn dort sind deutsche Studenten die Ausländer!

Viel Glück (und Geduld) wünscht
Beatrice

janinchen1980
12.07.2005, 21:32
vielleicht bin ich vor lauter Desinfektionsmittel schon ganz wirr aber ich muss da jetzt nochmach nachhaken.

Also die Uni im Ausland meinte ich bräuchte eine Bescheinigung, dass mein abgeschlossenes FH-Studium in Deutschland mit die allgemeine Hochschulreife verleiht. Also denke ich doch mal das die Uni im Ausland dann doch so etwas anerkennt??????????
Meine Frage war nur wer mir dies bescheinigt, dass FH Studium = Allgemeine Hochschulreife?
Sicherlich gelten im Ausland andere Regeln das ist mir schon klar aber wenn mir die Uni das so vorgibt?
Kenn mich gar nicht mehr aus, wie gesagt zu viel "ESEMFIX".

Grüße Nine

beatrice
13.07.2005, 00:07
Hallo!

Na ja, die ausländische Universität (wo immer sie auch ist) kann ja viel verlangen, aber solange du ein deutsches(!) Landessiegel bzw. Staatssiegel auf der Anerkennung bzw. Bescheinigung benötigst (eine allgemeine Hochschulreife ist schließlich eine Qualifikation, die ein Leben lang ihre Gültigkeit behält), musst du nach der Pfeife der heimischen Bürokratie tanzen! Nur weil eine Uni außerhalb der Staatsgrenze (außerhalb der Verfassung) eine Bescheinigung verlangt, wird an deutschen Behörden noch niemand springen um sich der Sache anzunehmen. EU? Ein schlechter Witz! Erst, wenn man freundlich einen Antrag stellt, nachfragt und die Sache eine Form laut Gesetz findet, kann man damit rechnen, diese Bescheinigung zu bekommen. Zwingen kann man den Staat zu nichts, nur darum bitten!

Da Vater Staat aber nicht davon ausgeht, dass deutsche Studenten im Ausland studieren wollen (wozu sollte er aktive Fluchthilfe betreiben, wenn doch genügend deutsche Universitäten im Land sind?) wird er sicherlich nicht von solcher „Mehrarbeit“ begeistert sein. Ich kenne doch die Funktion der Dezernate – alles völlig im Sinne des Staatsdienstes und der Gesetze. Normalen (logischen) Menschenverstand sollte man nicht erwarten! Dienst nur nach Vorschrift (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Mach doch einfach das, was ich oben bereits erwähnt habe und stelle einen Antrag an die Bezirksregierung Köln (eben die zentrale Stelle für die Anerkennung von Fachhochschulabschlüssen aus In- und Ausland) und warte auf Feedback!

Sollte von dort eine Absage erteilt werden, dann wende dich an das Bildungsministerium. Frage nur nach, ob eine Bescheinigung generell möglich wäre und bitte um eine schriftliche Bestätigung!

Viel Glück
Beatrice

janinchen1980
13.07.2005, 09:23
da spricht die Beamtin.

Du hast völlig recht und ich finde es mal wieder typisch deutsch, wenn das wirklich so ist, dass die Behörden mal wieder machen können was Sie wollen.

mich wundert manchmal gar nichts mehr.

Vielen Dank für den Tip.

Grüßle

Nine