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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion aus: "Arbeit als Notarzt?" (oder auch: Tätigkeit auf dem NEF als Nicht-RA)



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nduester
13.07.2005, 19:26
Fazit:
Mein Rat an deiner Stelle: RS nicht machen und später nach dem Physikum eventl. als NEF Fahrer versuchen reinzukommen. Hier in Bawü machen das einige.

ciao

Genau. Und bis dahin hat hoffentlich auch BaWü die Notwendigkeit eines OrgLRD bemerkt und der Unsitte der "geeigneten Person" ein Ende bereitet.

Nils

(versteckt sich da ein alter Bekannter hinter dem "ciao"??)

DoktorW
14.07.2005, 05:32
seit wann können in BaWü geeignete Personen NEF fahren???

Rugger
14.07.2005, 08:57
seit wann können in BaWü geeignete Personen NEF fahren???Schon 'ne ganze Weile auf jeden Fall - schau mich an! :-)) :-top

Rugger,
ein (zwar alt erfahrener, aber dennoch nur:) RH, der NEF fährt

Vomex H
14.07.2005, 10:17
Aus dem Baden-Württembergischen RDG §9:

"Das Notarzteinsatzfahrzeug ist neben dem Notarzt mit einem Rettungsassistenten oder einer gleich geeigneten Person zu besetzen."

Daß ein RH (egal wie erfahren) eine GLEICH geeignete Person ist, will ich mal stark bezweifeln.

pottmed
14.07.2005, 10:21
aber der Begriff ist halt rechtlich sehr dehnbar, ich darf in Niedersachsen als RS noch nicht mal NEF fahren, aber in Ba-Wü als RH :-(

Egal fahre sowieso viel lieber RTW :-top

nduester
14.07.2005, 10:32
Rettungsdienstgesetz BaWü:

§ 9
Besetzung von Krankenkraftwagen.

(1) Krankenkraftwagen sind im Einsatz mit mindestens zwei geeigneten Personen zu besetzen.

(2) Beim Krankentransport hat mindestens ein Rettungssanitäter im Sinne von § 8 Abs. 2 des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384), bei der Notfallrettung hat mindestens ein Rettungsassistent den Patienten zu betreuen.
http://www.m-pet.de/Recht_/Landesrecht/West_/Baden-Wurttemb_/RDG_Baden_-Wu_/rdg_baden_-wu_.html

Also: Besetzt werden Krankenkraftwagen (KTW/RTW/NEF/NAW) mit geeignetem Personal (im schlimmsten aller anzunehmenden Fälle also eine Person mit einem Erste-Hilfe-Schein), wobei die Patientenbetreuung im Krankentransport von einem Rettungsanitäter, beim Notfalltransport von einem Rettungsassistenten sichergestellt werden muß. Da das NEF aber keinen Patienten transportiert, :-(
Also ist die mögliche Minimalbesetzung in BaWÜ:
KTW: geeignete Person + RS
RTW: g.P. + RettAss
NAW: g.P. + RettAss + Notarzt
NEF: g.P. + Notarzt
RTH/ITH: Pilot + RettAss + Notarzt
Die Minimalanforderungen dürfen selbstverständlich überschritten werden (überqualifiziertes Personal...), es liegt in der Eigenverantwortung der Kreise und kreisfreien Städte, auf ihrem Verantwortungsgebiet höhere Qualifikationsanforderungen an das Personal zu stellen. Aus Kostengründen wird dies aber in vielen Bereichen nicht getan, da man so das ehrenamtliche Personal schnell (und damit billig) in der Notfallrettung einsetzen kann.

Nils

pottmed
14.07.2005, 10:38
Was dann aber nicht gerade für eine hohe Qualität der Rettung sprechen dürfte :-((

nduester
14.07.2005, 10:40
aber der Begriff ist halt rechtlich sehr dehnbar, ich darf in Niedersachsen als RS noch nicht mal NEF fahren, aber in Ba-Wü als RH :-(

Nö.
Das es in bestimmten Kreisen/kreisfreien Städten Niedersachsens höhere Anforderungen gibt, läßt keinen Rückschluß auf die Situation in Nidersachsen zu. Ich kenne genug Rettungsdienstbereiche in Nds., in denen RS durchaus das NEF bewegen... Das Nds. RDG spricht ja (noch weicher formuliert als in BaWü) lediglich von geeignetem Personal.





Vomex, Deine Quellen würd ich gerne kennen. Ich hab gerade http://dejure.org/gesetze/RDG/9.html bemüht, die geben Dein Zitat nicht wieder.

Nils

pottmed
14.07.2005, 10:44
oh, das wusste ich auch noch nicht. Aber jetzt wo du es sagst, hab in meiner Ausbildung irgendwo mal entfernt was davon gehört :-music

GOMER
14.07.2005, 10:45
Also da wo ich herkomme und auch gelegentlich fahre (BaWü-Landkreis, 300.000 Einwohner) ist das NEF eine heilige Kuh.
Es darf das NEF nur besetzen, wer
a) RA ist,
b) hauptamtlich ist und
c) sich mind. 6 Monate in dieser hauptamtlichen Position befindet.


Warum das so ist kann ich nur mutmaßen, ich denke aber, daß es daran liegt, daß wir keinen OrgL im Landkreis haben, und der NEF-Fahrer dehalb als Einsatzleiter fungiert.

Trotzdem führt diese Regelung nicht zu befriedigenden Ergebnissen (ich meine jetzt den allgemeinen Fall, nicht den o.g. Großschaden), auch wenn mein abc-Schema eigentlich eine einigermaßen hohe Qualifikation sicherstellen sollte.

Rugger
14.07.2005, 10:46
Daß ein RH (egal wie erfahren) eine GLEICH geeignete Person ist, will ich mal stark bezweifeln.Ich finde es ja leicht gewagt, daß Du mir, ohne mich persönlich zu kennen, die Eignung absprechen willst...

R.

Vomex H
14.07.2005, 10:46
@nduester:

Du hast noch die alte Version des RDG vorliegen. In der aktuellen Fassung
http://www.rechtliches.de/BaWue/info_RDG.html
wurde die Anforderung an die Besatzung des NEF hinzugefügt, so wie ich es oben zitiert habe, also NA + RettAss oder GLEICH geeignete Person, was immer das heissen mag. NUR geeignet reicht nicht mehr.

Vomex H
14.07.2005, 10:50
Ich finde es ja leicht gewagt, daß Du mir, ohne mich persönlich zu kennen, die Eignung absprechen willst...


Falls das so rübergekommen ist: ENTSCHULDIGUNG!
Ich will nicht deine Qualifikation anzweifeln, es geht mir nur um die rechtliche Situation. Und da denke ich, daß ein RH nicht gleich geeignet im Sinne des Rettungsdienstgesetzes ist.

nduester
14.07.2005, 10:53
stimmt.
ich hab den Link zu schnell wieder zugemacht, nachdem der erste Satz identisch war :-sleppy

ok, dann ist die gleich geeignete Person wohl eine Anpassungsklausel, damit die altgedienten nicht-RettAss nicht auf einemal runterfliegen.

Wann wurde das geändert??
(edit: erst schauen, dann fragen... ok, 1.1.2002)

Rugger
14.07.2005, 10:56
Falls das so rübergekommen ist: ENTSCHULDIGUNGOk, sorry, das habe ich anscheinend tatsächlich in den falschen Hals bekommen!
Entschuldigung ist natürlich angenommen!
Ich will nicht deine Qualifikation anzweifeln, es geht mir nur um die rechtliche Situation. Und da denke ich, daß ein RH nicht gleich geeignet im Sinne des Rettungsdienstgesetzes ist. Ok, aber abgesehen von meiner de fakto Qualifikation als RH stehe ich auch kurz vor dem Abschluss meines Studiums.
Außerdem achtet der Chef des NEF- Standorts auch sehr darauf, das die dort tätigen Personen auch persönlich möglichst so strukturiert sind, daß sie die Arbeit auf dem NEF vernünftig bewältigen können!
Mal ganz davon abgesehen wissen wir ja wahrscheinlich alle, das die Eignung oftmals recht wenig mit dem zu tun hat, was als Qualifikation auf dem Papier steht...

R.

GOMER
14.07.2005, 11:01
Rugger, Du magst aufgrund Deines Studienfortschritts medizinisch erfahren genug sein um mit einem x-beliebigen Notarzt die meisten Situationen zu meistern, organisatorische Erfahrung unterstelle ich Dir jetzt auch mal einfach so, Deine Posts klangen zumindest so, als ob Du nicht erst seit gestern fährst.

Jetzt vergleiche Dich aber mal mit dem 08/15-RH/RS, würdest Du da eine gesetzliche Regelung in Richtung RA-Pflicht nicht vorziehen?
Genauso bin ich dafür, daß der RTW-Fahrer nicht mehr nur geeignet, sondern mind. RS sein muss!

Rugger
14.07.2005, 11:13
@ Gomer: da muß ich Dir natürlich schon zustimmen, ich bin sicherlich auch großer Profiteur dieser Regelung.

Allgemein gesehen kenne ich aber aber auch einige RAs, die schlicht und einfach ungeeignet für die Tätigkeit auf einem NEF sind. In meinen Augen sollte da die jeweilige RD- Leitung mehr ein Auge drauf haben, was in der Praxis leider zu selten passiert. Aber gut, wir driften jetzt vollkommen ab, über die Qualifikationsstandarts kann man sicher an anderer Stelle elegische Diskussionen führen.

R.,
der jetzt übrigens mal schnell die Diskussion aus dem ursprünglichen Thread herauslöst!

Vomex H
14.07.2005, 13:29
Eine Qualifikation muß man eben an irgendwas festmachen. Klar ist eine Urkunde und ein bestimmter Abschluß kein 100%iger Beiweis, daß man fit ist, aber an was soll man sich sonst halten?
Es gibt Pfleger, die sind fitter als so mancher Arzt, trotzdem bleibt die medizinische Behandlung dem approbierten vorbehalten. Oder es gibt Leute mit mittlerer Reife, die hätten ein Studium vielleicht besser hingekriegt als ein Abiturient. Soll man deshalb generell Realschüler zum Studium zulassen?

Gerade im Rettungsdienst sollten wir froh sein, daß wir endlich verbindliche Qualifikationen im Gesetzt festgeschrieben haben (jedenfalls in BaWü), die sollte man von Seiten der Leistungserbringer nicht verwässern, das könnte auch nach hinten losgehen ("wie, sie wollen für das NEF 4,8 RettAss-Planstellen genehmigt bekommen? Bis jetzt sind sie doch auch mit RS und RH gefahren? Gibts nicht!").

GOMER
14.07.2005, 15:29
Stimmst Du jetzt mir (RA-Pflicht-Befürworter) oder den "Geeignete Person"-Freunden zu?
Sorry, wurde mir jetzt aber aus Deinem Post nicht so ganz klar.

EzRyder
14.07.2005, 21:08
(versteckt sich da ein alter Bekannter hinter dem "ciao"??)


Nils??? :-nix

Nicht dass ich wüsste....