hibbert
14.07.2005, 13:30
Da ich jetzt zum 4. mal in 3 versch. Medizinerforen gelesen habe, dass nur Mandanten einer gewissen Kanzlei Plätze im Losverfahren bekommen,
habe ich mal folgende Mail an die Uni-Frankfurt geschrieben:
"Ich habe eine Frage bezüglich der Losverfahren im Fach Humanmedizin, welche zum Wintersemester durchgeführt werden. Es ist jetzt vermehrt im Internet zu lesen, dass lediglich Studienplatzkläger der Kanzlei Brehm & Zimmerling die Plätze der Losverfahren bekommen haben. Ich spreche hierbei natürlich nicht von Losplätzen, welche von Verwaltungsgerichten "gefunden" werden, sondern von den Restplätzen des ZVS Verfahrens. Wie kommt es nun zustande, das zu 95%(diese Quote nennen Studenten, welche Losglück an der Universität Frankfurt hatten[kleiner Bluff, über die %Zahlen konnte man nichts lesen :-blush ]) Studienplatzkläger dieser Kanzlei Losplätze an der Universität Frankfurt im Fach Humanmedizin bekommen haben? Kann man bei einer solchen Quote bei sicherlich einigen Tausend Losbewerbern von Zufall sprechen, oder wie kann man diese leichten Unstimmigkeiten begründen? Daran bin ich doch, wie Sie sich sicherlich vorstellen können, sehr interessiert.
Mit freundlichen Grüssen
D.M."
Natürlich kam keine Antwort. Als ich nun bei der Uni-Frankfurt angerufen habe, bekam ich die Antwort, dass alle Studienplatzkläger mit in den Lostopf der "normalen" Bewerber geworfen werden, woraus dann die Zulassungen erfolgen.
Also tut mir Leid, aber irgendwie hört sich das für mich sehr komisch an. Wenn da mal nicht nur aus einer kleineren Lostrommel gezogen wurde...
Aber wie will man denn sowas nachprüfen? Wenn es an allen Unis so gehandhabt wird, dann kann man sich die Postkarten gleich sparen.
:-??? :-??? :-???
habe ich mal folgende Mail an die Uni-Frankfurt geschrieben:
"Ich habe eine Frage bezüglich der Losverfahren im Fach Humanmedizin, welche zum Wintersemester durchgeführt werden. Es ist jetzt vermehrt im Internet zu lesen, dass lediglich Studienplatzkläger der Kanzlei Brehm & Zimmerling die Plätze der Losverfahren bekommen haben. Ich spreche hierbei natürlich nicht von Losplätzen, welche von Verwaltungsgerichten "gefunden" werden, sondern von den Restplätzen des ZVS Verfahrens. Wie kommt es nun zustande, das zu 95%(diese Quote nennen Studenten, welche Losglück an der Universität Frankfurt hatten[kleiner Bluff, über die %Zahlen konnte man nichts lesen :-blush ]) Studienplatzkläger dieser Kanzlei Losplätze an der Universität Frankfurt im Fach Humanmedizin bekommen haben? Kann man bei einer solchen Quote bei sicherlich einigen Tausend Losbewerbern von Zufall sprechen, oder wie kann man diese leichten Unstimmigkeiten begründen? Daran bin ich doch, wie Sie sich sicherlich vorstellen können, sehr interessiert.
Mit freundlichen Grüssen
D.M."
Natürlich kam keine Antwort. Als ich nun bei der Uni-Frankfurt angerufen habe, bekam ich die Antwort, dass alle Studienplatzkläger mit in den Lostopf der "normalen" Bewerber geworfen werden, woraus dann die Zulassungen erfolgen.
Also tut mir Leid, aber irgendwie hört sich das für mich sehr komisch an. Wenn da mal nicht nur aus einer kleineren Lostrommel gezogen wurde...
Aber wie will man denn sowas nachprüfen? Wenn es an allen Unis so gehandhabt wird, dann kann man sich die Postkarten gleich sparen.
:-??? :-??? :-???