miniway
18.07.2005, 18:21
Hi an alle,
aufgrund der Tatsache, dass mir mittlerweile die unsinnigsten Theorien über die Bestehensgrenze beim Physikum nach alter AO zu Ohren gekommen sind, habe ich mich entschlossen der Sache mal auf den Grund zu gehen und einen Thread zu öffnen.
Zur Historie:
Bislang ist die Bestehensgrenze eines Physikuns daran festgemacht worden, wie die ERSTTEILNEHMER im REGELSEMESTER abgeschnitten haben. Im speziellen, man hat also den Durchschnitt (Punkte aller Teilnehmer dieser Gruppe werden addiert und durch die Anzahl der Teilnehmer in dieser Gruppe dividiert) dieser "Referenz"gruppe geholt, davon 22% abgezogen und dies als Bestehensgrenze festgemacht. Dies galt jedoch nur, wenn das Ergebnis dieser Berechnung UNTER 60% der maximal zu erreichenden Punkte lag, im konkreten also meistens 192 Punkte. Beispiele:
Beispiel 1: Durchschnitt der Referenzgruppe ist 210 Punkte, dann gilt:
210-22%=164 Punkte und da 164 Punkte <192 Punkte (~60%), liegt die Bestehensgrenze in diesem Physikum bei 164 Punkten.
Beispiel 2: Durchschnitt der Referenzgruppe liegt bei 250 Punkten, dann gilt
250-22%=195 und da 195 Punkte >192 Punkte sind, gilt hier die Bestehensgrenze von 192 Punkten, also den 60%, denn mehr als läppige 60%, wird man nie brauchen um zu Bestehen.
Nun kommen wir im Herbst 2005 und Frühjahr 2006, aber in den einmaligen Genuss, keine Referenzgruppe zu haben, da die ja alle das neue Physikum machen (wen es interessiert, dieses Physikum nach neuer AO ist eine einzige grosse Referenzgruppe).
Wie wird hier nun verfahren, Durchschnitt -22%???? Schön wärs, ist aber nicht so.
Der Gesetzgeber hat ja schliesslich, wie so oft wenn etwas schiefläuft, mitgedacht. Der hat sich überlegt, wenn man ja nicht mehr im Regelsemester ist, kreuzt man ja aber auch schlechter (angeblich laut Statistik 10% schlechter als die Referenzgruppe), also hat der Gesetzgeber diese Abweichung vom Mittelwert auf den Satz von 12% gesenkt. Für die Teilnehmer nach der alten AO gilt also weiterhin die Grenze von 192 Punkten (~60%) im schlimmsten Fall, oder Mittelwert ALLER Teilnehmer - 12% falls das unter 60% der maximal erreichbaren Punkte liegt.
Wieder 2 Beispiele:
Beispiel 1: Durchschnitt aller Teilnehmer liegt bei 210 Punkten, dann gilt 210-12%=185 Punkte und da 185 Punkte<192 Punkte liegt die Bestehensgrenze bei 185 Punkten.
Beispiel 2: Durchschnitt ALLER Teilnehmer bei 230 Punkten, dann gilt 230-12%=202 Punkte, 202 Punkte>192 Punkte, dann gilt hier die Bestehensgrenze von 60% der maximal zu erreichenden Punkte, also 192 Punkten. Meine Berechnungen stützen darauf, dass ein Physikum aus maxilmal erreichbaren 320 Punkten besteht und keine Aufgabe gestrichen wird. Bitte berücksichtigt folgendes, ich habe hier kaufmännisch auf und abgerundet, wenn aber eine Bestehensgrenze bei 185,2 Punkten liegt braucht man mindestens 186 Punkte zum Bestehen, 185,2 Punkte heisst nämlich man braucht mehr als 185 Punkte um zu Bestehen.
Man kann sich durchaus über diese Regelung streiten, schliesslich kann man ja keine Aussage darüber treffen, wie viele "gute" oder "schlechte" Kandidaten teilnehmen, um so mehr gute um so höher liegt die Grenze, oder um so mehr schlechte umso niedriger die Bestehensgrenze.
Hinweis an alle external Attribuierenden, schweres Physikum=Bestehensgrenze niedrig, leichtes Physikum=Bestehensgrenze hoch.
Lassen wir uns überraschen, wer nicht wagt gewinnt nicht.
Ich hoffe es hiermit jedem Verständlich gemacht zu haben, wenn ihr einen Fehler entdeckt habt, oder noch Fragen offen sind, so postet die bitte hier.
Viele Grüße
miniway
( Google Suchwörter: 17.08.2005 Physikum neue AO Approbationsordung Referenzgruppe keine fehlende ohne herbst 2005 frühjahr 2006 bestehensgrenze wiederholer 08.2005 03.2006 )
aufgrund der Tatsache, dass mir mittlerweile die unsinnigsten Theorien über die Bestehensgrenze beim Physikum nach alter AO zu Ohren gekommen sind, habe ich mich entschlossen der Sache mal auf den Grund zu gehen und einen Thread zu öffnen.
Zur Historie:
Bislang ist die Bestehensgrenze eines Physikuns daran festgemacht worden, wie die ERSTTEILNEHMER im REGELSEMESTER abgeschnitten haben. Im speziellen, man hat also den Durchschnitt (Punkte aller Teilnehmer dieser Gruppe werden addiert und durch die Anzahl der Teilnehmer in dieser Gruppe dividiert) dieser "Referenz"gruppe geholt, davon 22% abgezogen und dies als Bestehensgrenze festgemacht. Dies galt jedoch nur, wenn das Ergebnis dieser Berechnung UNTER 60% der maximal zu erreichenden Punkte lag, im konkreten also meistens 192 Punkte. Beispiele:
Beispiel 1: Durchschnitt der Referenzgruppe ist 210 Punkte, dann gilt:
210-22%=164 Punkte und da 164 Punkte <192 Punkte (~60%), liegt die Bestehensgrenze in diesem Physikum bei 164 Punkten.
Beispiel 2: Durchschnitt der Referenzgruppe liegt bei 250 Punkten, dann gilt
250-22%=195 und da 195 Punkte >192 Punkte sind, gilt hier die Bestehensgrenze von 192 Punkten, also den 60%, denn mehr als läppige 60%, wird man nie brauchen um zu Bestehen.
Nun kommen wir im Herbst 2005 und Frühjahr 2006, aber in den einmaligen Genuss, keine Referenzgruppe zu haben, da die ja alle das neue Physikum machen (wen es interessiert, dieses Physikum nach neuer AO ist eine einzige grosse Referenzgruppe).
Wie wird hier nun verfahren, Durchschnitt -22%???? Schön wärs, ist aber nicht so.
Der Gesetzgeber hat ja schliesslich, wie so oft wenn etwas schiefläuft, mitgedacht. Der hat sich überlegt, wenn man ja nicht mehr im Regelsemester ist, kreuzt man ja aber auch schlechter (angeblich laut Statistik 10% schlechter als die Referenzgruppe), also hat der Gesetzgeber diese Abweichung vom Mittelwert auf den Satz von 12% gesenkt. Für die Teilnehmer nach der alten AO gilt also weiterhin die Grenze von 192 Punkten (~60%) im schlimmsten Fall, oder Mittelwert ALLER Teilnehmer - 12% falls das unter 60% der maximal erreichbaren Punkte liegt.
Wieder 2 Beispiele:
Beispiel 1: Durchschnitt aller Teilnehmer liegt bei 210 Punkten, dann gilt 210-12%=185 Punkte und da 185 Punkte<192 Punkte liegt die Bestehensgrenze bei 185 Punkten.
Beispiel 2: Durchschnitt ALLER Teilnehmer bei 230 Punkten, dann gilt 230-12%=202 Punkte, 202 Punkte>192 Punkte, dann gilt hier die Bestehensgrenze von 60% der maximal zu erreichenden Punkte, also 192 Punkten. Meine Berechnungen stützen darauf, dass ein Physikum aus maxilmal erreichbaren 320 Punkten besteht und keine Aufgabe gestrichen wird. Bitte berücksichtigt folgendes, ich habe hier kaufmännisch auf und abgerundet, wenn aber eine Bestehensgrenze bei 185,2 Punkten liegt braucht man mindestens 186 Punkte zum Bestehen, 185,2 Punkte heisst nämlich man braucht mehr als 185 Punkte um zu Bestehen.
Man kann sich durchaus über diese Regelung streiten, schliesslich kann man ja keine Aussage darüber treffen, wie viele "gute" oder "schlechte" Kandidaten teilnehmen, um so mehr gute um so höher liegt die Grenze, oder um so mehr schlechte umso niedriger die Bestehensgrenze.
Hinweis an alle external Attribuierenden, schweres Physikum=Bestehensgrenze niedrig, leichtes Physikum=Bestehensgrenze hoch.
Lassen wir uns überraschen, wer nicht wagt gewinnt nicht.
Ich hoffe es hiermit jedem Verständlich gemacht zu haben, wenn ihr einen Fehler entdeckt habt, oder noch Fragen offen sind, so postet die bitte hier.
Viele Grüße
miniway
( Google Suchwörter: 17.08.2005 Physikum neue AO Approbationsordung Referenzgruppe keine fehlende ohne herbst 2005 frühjahr 2006 bestehensgrenze wiederholer 08.2005 03.2006 )