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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Physikum alte AO, Referenzgruppe? Hier die Antwort



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miniway
18.07.2005, 18:21
Hi an alle,

aufgrund der Tatsache, dass mir mittlerweile die unsinnigsten Theorien über die Bestehensgrenze beim Physikum nach alter AO zu Ohren gekommen sind, habe ich mich entschlossen der Sache mal auf den Grund zu gehen und einen Thread zu öffnen.

Zur Historie:

Bislang ist die Bestehensgrenze eines Physikuns daran festgemacht worden, wie die ERSTTEILNEHMER im REGELSEMESTER abgeschnitten haben. Im speziellen, man hat also den Durchschnitt (Punkte aller Teilnehmer dieser Gruppe werden addiert und durch die Anzahl der Teilnehmer in dieser Gruppe dividiert) dieser "Referenz"gruppe geholt, davon 22% abgezogen und dies als Bestehensgrenze festgemacht. Dies galt jedoch nur, wenn das Ergebnis dieser Berechnung UNTER 60% der maximal zu erreichenden Punkte lag, im konkreten also meistens 192 Punkte. Beispiele:
Beispiel 1: Durchschnitt der Referenzgruppe ist 210 Punkte, dann gilt:
210-22%=164 Punkte und da 164 Punkte <192 Punkte (~60%), liegt die Bestehensgrenze in diesem Physikum bei 164 Punkten.
Beispiel 2: Durchschnitt der Referenzgruppe liegt bei 250 Punkten, dann gilt
250-22%=195 und da 195 Punkte >192 Punkte sind, gilt hier die Bestehensgrenze von 192 Punkten, also den 60%, denn mehr als läppige 60%, wird man nie brauchen um zu Bestehen.

Nun kommen wir im Herbst 2005 und Frühjahr 2006, aber in den einmaligen Genuss, keine Referenzgruppe zu haben, da die ja alle das neue Physikum machen (wen es interessiert, dieses Physikum nach neuer AO ist eine einzige grosse Referenzgruppe).
Wie wird hier nun verfahren, Durchschnitt -22%???? Schön wärs, ist aber nicht so.
Der Gesetzgeber hat ja schliesslich, wie so oft wenn etwas schiefläuft, mitgedacht. Der hat sich überlegt, wenn man ja nicht mehr im Regelsemester ist, kreuzt man ja aber auch schlechter (angeblich laut Statistik 10% schlechter als die Referenzgruppe), also hat der Gesetzgeber diese Abweichung vom Mittelwert auf den Satz von 12% gesenkt. Für die Teilnehmer nach der alten AO gilt also weiterhin die Grenze von 192 Punkten (~60%) im schlimmsten Fall, oder Mittelwert ALLER Teilnehmer - 12% falls das unter 60% der maximal erreichbaren Punkte liegt.
Wieder 2 Beispiele:
Beispiel 1: Durchschnitt aller Teilnehmer liegt bei 210 Punkten, dann gilt 210-12%=185 Punkte und da 185 Punkte<192 Punkte liegt die Bestehensgrenze bei 185 Punkten.
Beispiel 2: Durchschnitt ALLER Teilnehmer bei 230 Punkten, dann gilt 230-12%=202 Punkte, 202 Punkte>192 Punkte, dann gilt hier die Bestehensgrenze von 60% der maximal zu erreichenden Punkte, also 192 Punkten. Meine Berechnungen stützen darauf, dass ein Physikum aus maxilmal erreichbaren 320 Punkten besteht und keine Aufgabe gestrichen wird. Bitte berücksichtigt folgendes, ich habe hier kaufmännisch auf und abgerundet, wenn aber eine Bestehensgrenze bei 185,2 Punkten liegt braucht man mindestens 186 Punkte zum Bestehen, 185,2 Punkte heisst nämlich man braucht mehr als 185 Punkte um zu Bestehen.

Man kann sich durchaus über diese Regelung streiten, schliesslich kann man ja keine Aussage darüber treffen, wie viele "gute" oder "schlechte" Kandidaten teilnehmen, um so mehr gute um so höher liegt die Grenze, oder um so mehr schlechte umso niedriger die Bestehensgrenze.
Hinweis an alle external Attribuierenden, schweres Physikum=Bestehensgrenze niedrig, leichtes Physikum=Bestehensgrenze hoch.
Lassen wir uns überraschen, wer nicht wagt gewinnt nicht.

Ich hoffe es hiermit jedem Verständlich gemacht zu haben, wenn ihr einen Fehler entdeckt habt, oder noch Fragen offen sind, so postet die bitte hier.
Viele Grüße
miniway

( Google Suchwörter: 17.08.2005 Physikum neue AO Approbationsordung Referenzgruppe keine fehlende ohne herbst 2005 frühjahr 2006 bestehensgrenze wiederholer 08.2005 03.2006 )

Malo
19.07.2005, 13:27
Vielen Dank...
Kannst Du mir dann auch für nen Kumpel sagen, ob es ein neues und ein altes Physikum gibt????
Danke...

miniway
19.07.2005, 14:16
Wenn du damit wissen willst ob es unterschiedliche Physika gibt? Dann sag ich ja. Diese werden auch von den Fragen her unterschiedlich sein, das neue Physikum hat mehr klinische Fragen drin, wenn das Impp also zu entschieden hatte in welches Physikum sie die klinischeren Fragen stecken sollen, sind diese eher in den Topf des neuen Physikums gewandert. Als alter AO´ler dürfte man aber keinen Unterschied merken, nach neuer AO sollte der klinisch bezogenere Inhalt schon eher auffallen.
Gruß
miniway

Hellequin
19.07.2005, 15:46
Laut dem IMPP sollen wohl viele Fragen sowohl bei den "alten" als auch "neuen" AO-Schreibern gleich sein. Nur ein kleiner teil wird wohl unterschiedlich sein um den Änderungen der AO Rechnung zu tragen. Es gab sowohl bei www.thieme.de/viamedici/index.html als auch www.medi-learn.de Artikel zu dem Thema

miniway
19.07.2005, 18:44
Trotz der Übereinstimmungen, werden die Examina sich weit genug von einander unterscheiden um einer Klage a la "Warum hat man dies Examen mit 170 Punkten, jenes aber erst mit 180 Punkten bestanden" vorzubeugen. Es wird also schon inhaltlich klar sein müssen, dass hier zwei von einander unabhängige Examen geschrieben wurden, sonst ist der Klagewelle (siehe auch im Bezug auf evtl. Vor oder Benachteiligung einer Interessengruppe aufgrund mangelnder oder bestehender Referenzgruppe) Tür und Tor geöffnet.
Gruß
miniway

eesche
20.07.2005, 12:46
watt soll das denn???? wer denkt sich denn sowas aus???wieso gibs jetz nur noch 12% abzug??? wo is denn da die logik?? wieso wirds jetz nach alter ao schwerer?? check ich nich....

miniway
20.07.2005, 12:57
Steht oben ausfürlich beschrieben.
Das IMPP geht davon aus, dass die "überfälligen" im Schnitt 10% schlechter Kreuzen, die 12% Regelung wurde im Zuge der neuen AO mit verabschiedet, gilt aber für altAOler. In wie weit das rechtend ist und auf welcher Entscheidungsgrundlage das Ganze entschieden wurde bleibt fragwürdig. Vielleicht kann ja die Medi-Learn Rechtsconnection hier mal ein Statement dazu treffen, mir fehlt hierzu der rechtliche Hintergrund. Dem Gesetzesgeber aber meistens auch :-lesen
Gruß
miniway

miniway
20.07.2005, 14:01
Ist eine Berechnung der
Bestehensgrenzen nach § 14 Abs. 6 der Approbationsordnung
für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987
(BGBl. I S. 1593), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes
vom27. April 2002 (BGBl. I S. 1467), für Studierende nach
Satz 1 nicht mehr möglich, weil nicht mehr als15 Prozent der
Prüfungsteilnehmer nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren
die Ärztliche Vorprüfung zu diesem Zeitpunkt ablegen, so ist die
Ärztliche Vorprüfung bestanden, wenn der Prüfling mindestens
60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet
hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworte-
ten Fragen um nicht mehr als 12 Prozent die durchschnittlichen
Prüfungsleistungen aller Prüflinge des betreffenden Prüfungs-
durchgangs unterschreitet.

Nur zur Vervollständigung

goeme
20.07.2005, 14:16
und für die neue AO gelten weiterhin die 22% oder wie mus ich das alles verstehen?

sporty
20.07.2005, 14:17
also wen man halt ganz sicher bestehen will( für alle nach alter AO im august05+märz06) sind wohl die 192 Punkte fällig...und diese 12% beziehen sich dann auf den Durchschnitt aller Teilnehmer und nicht der Referenzgruppe, die fallen ja bekanntlich zum Glück anders aus!

miniway
20.07.2005, 17:17
und für die neue AO gelten weiterhin die 22% oder wie mus ich das alles verstehen?

Richtig, oder halt die 60 % wenn die Referenzgruppe zu gut gewesen ist.

Richtig ist auch, um sicher zu gehen brauch man lediglich 192 Punkte zu kreuzen :-top

goeme
20.07.2005, 17:48
Wenn man sich das mal genau durchliesst, dann bedeutet es doch aber im Umkehrschluss, wenn alle die noch alte AO schreiben im Schnitt 180 machen würden, dann kann ich davon 12% abziehen und bestehe dann mit 159?

miniway
20.07.2005, 19:44
Das wäre zwar korrekt gerechnet, aaaaaaaaaaaaaber, andererseits heisst das auch, dass die Mehrheit der Studenten hierfür 55% im Schnitt kreuzt, ob das eintrifft ist fragwürdig, ich glaube kaum, dass die Nachzügler im Schnitt 30 Punkte schlechter kreuzen als die Referenzgruppe.

goeme
20.07.2005, 20:30
war auch nur ob meine Theorie stimmt :)

sporty
21.07.2005, 00:55
schön wär`s wie Du es so berechnet hast goeMedStud. . .aber ich denke mal, das dann die Bestehensgrenze für die alten-AO`ler weit unter den der Referenzgruppe (bzw. die nach neuer-AO schreiben) liegen würde, ich glaube nicht das die vom IMPP so nett wären*g*
in diesem §43 ist es auch nicht gleich verständlich, was dort gemeint ist mit "allen Prüflingen des betreffenden Prüfungsdurchgangs", also wohl doch ALLE(die nach neuer+alter AO)...das einzigste was klar zu sein scheint ist das man halt mit 192 PUNKTEN mit Sicherheit BESTANDEN hat !
Vielleicht kann ja mal das Medi-Learn-Team diesbezüglich eine Stellungnahme abgeben :-stud

goeme
21.07.2005, 09:03
hab mich diesbezüglich grad mit meiner Nachbarin unterhalten, hat grad ihr Juraexam hinter sich gebracht.

Sie meinte, dass wenn man sich das alles mal durchliest, das IMPP Schwierigkeiten bekommen könnte, wenn sich alle alten AOler drauf verständigen würden nicht mehr als z.B. 50 Punkte zu kreuzen!

"allen Prüflingen des betreffenden Prüfungsdurchgangs"
würde sie als alle der ALTEN AO auslegen, wenn die Examen von alter und neuer AO unterschiedlich sind, da es dann verschiedene Prüfungsdurchgänge sind (Juristen halt, können alles erklären wie man es braucht) ;)

Sie mehnte aber auch gleich an, dass es THEORIE ist, aber die besagt laut ihr, selbst wenn alte AO deutlich unter Referenzgruppe liegt, die ja mit alter AO nichts zu tun hat, muss das IMPP mit ihren Paragraphen es so hinnehmen!

das is natürlich alles ohne Gew(e)hr

miniway
21.07.2005, 14:20
hab mich diesbezüglich grad mit meiner Nachbarin unterhalten, hat grad ihr Juraexam hinter sich gebracht.

Sie meinte, dass wenn man sich das alles mal durchliest, das IMPP Schwierigkeiten bekommen könnte, wenn sich alle alten AOler drauf verständigen würden nicht mehr als z.B. 50 Punkte zu kreuzen!



Dann wären halt alle mit weniger als 44 Punkten durchgefallen. Der Fall
gehört eh nach Utopia, da du nie alle dazu bekommen würdest an einem Strang zu ziehen. Man schaue sich nur das Desinteresse unter den Studenten bezüglich der kommenden Studiengebühren an. Da ist jeder nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht, "wenn es mir persönlich nichts bringt, setze ich mich halt auch nicht für andere ein". Vor 20 Jahren hätten wir in dem Fall noch alle Parlamente besetzt.


"allen Prüflingen des betreffenden Prüfungsdurchgangs"
würde sie als alle der ALTEN AO auslegen, wenn die Examen von alter und neuer AO unterschiedlich sind, da es dann verschiedene Prüfungsdurchgänge sind (Juristen halt, können alles erklären wie man es braucht) ;)


Nix neues, war vom Gezetzgeber her auch so gedacht.


Sie mehnte aber auch gleich an, dass es THEORIE ist, aber die besagt laut ihr, selbst wenn alte AO deutlich unter Referenzgruppe liegt, die ja mit alter AO nichts zu tun hat, muss das IMPP mit ihren Paragraphen es so hinnehmen!


Ich habe keinen Plan was du damit sagen willst?????? Darum geht es doch gar nicht, wir stellen hier unter anderem in Frage, ob es rechtmässig ist, per §§ aus der neuen AO, die Bestehensberechnung von 22% Abzug einfach so auf 12% Abzug zu senken. Oder hab ich dich hier falsch verstanden?


das is natürlich alles ohne Gew(e)hr

goeme
21.07.2005, 14:58
Dann wären halt alle mit weniger als 44 Punkten durchgefallen. Der Fall
gehört eh nach Utopia, da du nie alle dazu bekommen würdest an einem Strang zu ziehen. Man schaue sich nur das Desinteresse unter den Studenten bezüglich der kommenden Studiengebühren an. Da ist jeder nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht, "wenn es mir persönlich nichts bringt, setze ich mich halt auch nicht für andere ein". Vor 20 Jahren hätten wir in dem Fall noch alle Parlamente besetzt.


auf diesen Utopiafall bezog sich meine Theorie die du unten nicht verstanden hast, sorry kreuzen macht schreibfaul....





Ich habe keinen Plan was du damit sagen willst?????? Darum geht es doch gar nicht, wir stellen hier unter anderem in Frage, ob es rechtmässig ist, per §§ aus der neuen AO, die Bestehensberechnung von 22% Abzug einfach so auf 12% Abzug zu senken. Oder hab ich dich hier falsch verstanden?

dazu hab ich keine Stellung genommen, lediglich halt zu den Fällen was wäre wenn Schnitt bei 50 Punkten läge, ich kann sie ja mal Fragen, was ihre Meinung dazu ist und es dir pmsen..

test
21.07.2005, 15:04
Aber das wäre doch in der Referenzgruppe genauso. Wenn alle in der Referenzgruppe nur E ankreuzen würden, würde auch niemand durchfallen. Das ist doch im Grunde kein Unterschied zwischen alt und neue AO in dieser Hinsicht. :-nix

goeme
21.07.2005, 15:09
geht hier auch nicht drum, was wenn Referenzgruppe nur E kreuzt, sondern um die % die abgezogen werden um die Bestehgrenze festzulegen