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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorteil für Schwerbehinderte



Stoux
22.07.2005, 10:39
Eine Freundin von mir hat seit einigen Jahren Diabetes und wurde nun als schwerbehindert eingestuft und einen entsprechenden "Ausweis" bekommen. Sie hat einen Schnitt um 2,3 und möchte auch Medizin studieren. Nun meinte sie neulich zu mir, sie hätte überhaupt keinen Zweifel daran, dass sie 'nen Studienplatz bekommt, denn wenn sie über das neue Verfahren z.B. in ein Auswahlgespräch eingeladen wird, da man sie da u.a. mit Sicherheit nicht fragen wird, warum sie Medizin studieren will....
Ich frage mich, ob das wirklich so laufen wird. Das soll jetzt nicht abwertend klingen, ich möchte nur mal hören, was ihr darüber denkt.
Haben Schwerbehinderte einen Vorteil? Denn eigentlich zählte es doch bisher immer nur als nachrangiges Auswahlkriterium...... Habe mir noch nie wirklich Gedanken darüber gemacht, erst seit sie mir von ihrer "Theorie" erzählt hat .-nix

Stoux

MediFreaK
22.07.2005, 11:14
tja, also ich könnt mir nur vorstellen, dass es über einen härtefallantrag geht...
aber wenn sie zB zu einem auswahlgespräch kommt, muss sie sich genauso durchsetzen wie jeder andere auch...und ob sie da denn einen vorteil hat mit ihrer bescheinigten behinderung, mag ich zu bezweifeln. ich, mein sie hat ja die gleichen chancen das studium zu bestehen wie jeder andere auch, aber ob das diue profs so sehen :-nix
ich dachte eigentlich auch, dass zB eine behinderung nur bei der ortsverteilung ne rolle spielt und da einen vorteil bringt, aber nen platz muss sie erst mal bekommen um den vorteil nutzen zu können...oder wie???

s*bärli
22.07.2005, 12:03
Ich glaube kaum, dass die Schwerbehinderung ausreicht, um mit einem Härtefallantrag einen Platz zu bekommen. :-nix
Und übers AdH, was soll das für einen Vorteil haben?? Mit welchem Argument?

Ein nachrangiges Auswahlkriterium für einen Studienplatz ist Schwerbehinderung auch nicht.
"Lediglich" bei der Verteilung auf die Wunschhochschule haben Schwerbehinderte (eben mit Sozialkriterium 1) den Vorteil,
dass sie in der Abibestenquote nachrangig
und in der Wartezeitquote vorrangig behandelt werden.

Es muß also die Note passen oder genügend Wartesemester vorhanden sein, damit auch ein Schwerbehinderter seinen Studienplatz bekommt.

MediFreaK
22.07.2005, 12:25
Ein nachrangiges Auswahlkriterium für einen Studienplatz ist Schwerbehinderung auch nicht.
"Lediglich" bei der Verteilung auf die Wunschhochschule haben Schwerbehinderte (eben mit Sozialkriterium 1) den Vorteil,
dass sie in der Abibestenquote nachrangig
und in der Wartezeitquote vorrangig behandelt werden.

Es muß also die Note passen oder genügend Wartesemester vorhanden sein, damit auch ein Schwerbehinderter seinen Studienplatz bekommt.

genau so hab ich das auch sagen wollen :-top

test
22.07.2005, 13:09
Ich könnte mir schon vorstellen, dass ein Härtfallantrag durch die Schwerbehinderung durchgehen könnte. Gibt es nicht so eine Regel, dass Leute bei eingeschränkter Lebenserwartung durch ihre Behinderung/Erkrankung einen Härtefallantrag stellen können?

Notdoc
22.07.2005, 13:58
1.1 Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die
dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit
in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem
Studiengang nicht durchgestanden werden können.

1.5 Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder
anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines
Studienplatzes im Wege.

Sonderanträge (http://www.zvs.de/Service/Download/S07.pdf) Ich glaube kaum, dass diese Gründe bei Diabetes zutreffen.

Abgesehen davon, hätte der Antrag fristgerecht gestellt werden müssen.

s*bärli
22.07.2005, 13:58
Ich könnte mir schon vorstellen, dass ein Härtfallantrag durch die Schwerbehinderung durchgehen könnte. Gibt es nicht so eine Regel, dass Leute bei eingeschränkter Lebenserwartung durch ihre Behinderung/Erkrankung einen Härtefallantrag stellen können? so eine Regel gibt es nicht direkt,
aber ein Studienbewerber, der sich um "seinen" Platz durch einen Härtefallantrag bewirbt,
muß schon eine sehr gravierende Lebenserwartungseinschränkung haben, um zu den max. 2% zu gehören,
die einen Platz aufgrund eines Härtefallantrags bekommen.
Nur alleine die Tatsache, das man schwerbehindert ist, reicht da bei Weitem nicht aus.

Hier stehts genauer:
www.zvs.de/Service/Download/M07.pdf (http://www.zvs.de/Service/Download/M07.pdf)

s*bärli
22.07.2005, 13:59
Mensch Notdoc, mußt Du immer schneller sein ! :-))

Notdoc
22.07.2005, 14:01
:-D .

jini1407
22.07.2005, 14:16
öhm, wieso ist man durch diabetes überhaupt schwertbehindert?!

Messias
22.07.2005, 14:20
das hab ich mich auch gefragt!

s*bärli
22.07.2005, 14:43
www.uwendler.de/neu.htm (http://www.uwendler.de/neu.htm)

unter "Anhaltpunkte" gibt es Infos dazu (Definition v. Behinderung z.Bsp.)

test
22.07.2005, 19:09
Ich habe jetzt leider keine genauen Zahlen, aber ich würde sagen durch nen Typ I Diabetes geht eindeutig lebenszeit und lebensqualität (retinopathie, Nephropathie, Neuropathie) in nicht unerheblichem Ausmaß verloren. Mit intensivierter Insulintherapie mag die Prognose vielleicht besser aussehen, aber so eine harmlose Krankheit ist das nicht.

Hakima
13.01.2006, 15:47
Ich habe jetzt leider keine genauen Zahlen, aber ich würde sagen durch nen Typ I Diabetes geht eindeutig lebenszeit und lebensqualität (retinopathie, Nephropathie, Neuropathie) in nicht unerheblichem Ausmaß verloren. Mit intensivierter Insulintherapie mag die Prognose vielleicht besser aussehen, aber so eine harmlose Krankheit ist das nicht.
Hallo,also ich hatte 15 Jahre lang einen Typ1Diabetes,der letztlich zu Nierenversagen geführt hat,jetzt bin ich Nieren-und Pankreastransplantiert,und lebe super gut damit.Der Diabetes ist damit geheilt.Aber fragt sich nur wie lange
:-nix Dann muss ich zurück an die Dialyse.Die Lebensqualität an edr Dialyse ist,wie jeder weiß,nicht sehr toll,und die Lebenserwartung auch nicht sehr hoch(ca20-25 Jahre)Ich muss ca nur ein Jahr auf die Liste,da ich einige Kritärien erfülle(Spätschäden etc) Liebe Grüße...Hakima... :-dance

Hakima
09.09.2008, 02:06
Ich könnte mir schon vorstellen, dass ein Härtfallantrag durch die Schwerbehinderung durchgehen könnte. Gibt es nicht so eine Regel, dass Leute bei eingeschränkter Lebenserwartung durch ihre Behinderung/Erkrankung einen Härtefallantrag stellen können?

Ja,das gibts,und ich bin der lebende Beweis dafür:-))))))))) Ich habe durch meine Erkrankung einen Härtefallantrag bei der ZVS gestellt ,und sogar eine Tag vor der regulären Versendung der Zusagen einen Zulassungsbescheid ekommen:-)))

Nemesisthe2nd
09.09.2008, 08:30
ist nun eben die frage ob jemand mit seinem diabetes typ1 gut eingestellt ist oder eben nicht.

Wenn das dann zu massiven spätschäden und letztendlich sogar zu nieren + pankreastransplantation führt, ist man natürlich massiv eingeschränkt.
Ich kenne als gegenbeispiel jemanden der seit frühester kindheit diabetes hat und inzwischen über 50 ist und keinerlei "sichtbare" spätschäden davongetragen hat....
Ist also nen weites spektrum... wie immer.