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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragenrügen / Wiederspruch einlegen???



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12.04.2002, 18:15
Hi Leute,

ich gehöre, wie so einige, zu den Glückspilzen denen nur sehr wenige Punkte zur Traumnote fehlen. Auch wenn die 3 fair ist, so hätte doch eine 2 einen nicht ganz unbedeutenden Anreiz! Gibt es jetzt noch Möglichkeiten Wiederspruch beim IMPP einzulegen? Falls so, gibt es nicht Seiten im Internet mit Sammelklagen oder ähnlich? Ich bin euch über jede Information dankbar!

Jan

13.04.2002, 01:41
Ja, das würde mich auch interessieren, denn ich habe leider nur 2, der 3 gestrichenen Fragen richtig und daher fehlt mir noch genau 1 Frage, um eine bessere Note zu bekommen. Wenn man nun noch eine Frage findet, bei der man vorher keinen Einspruch eingelegt hat, weil man hundertprozentig sicher war, daß die angekreuzte Antwort richtig ist (was sie auch ist, nur beim IMPP eben nicht), kann man dann jetzt noch Einspruch einlegen??

birgitl
14.04.2002, 13:56
hallo,
bei mir wirds wahrscheinlich auch denkbar knapp, und bei einigen fragen müsste man meiner meinung nach mit eiern klage auch erfolg haben. aber wenn schon, dann am besten so viele wie möglich zusammen! lasst euch :-) doch registrieren, so dass man in kontakt treten kann!
liebe grüße, birgitl

Xenia
14.04.2002, 16:37
Hallo, ich gehöre auch zu den Unglücklichen, denen zwie Punkte zur besseren Note fehlt. Zumindest versuchen kann man es ja, einen Einspruch ans IMPP zu senden. Wenn jemand genau belegen kann, welche Fragen noch streichenswert sind, dann schreibt sie doch bitte hier (am besten gleich mit Quellenangabe als Beweis) ins Forum.

Jan D.
15.04.2002, 19:22
Hi birgitl

mal sehen, ob die Kommunikation registriert nun besser läuft.
Wie viel Punkte braucht ihr denn noch? Ich habe leider nur 459 + 2 richtige bei den gestrichenen Fragen. Ich glaube also, ich brauche dann doch noch 3 Punkte, oder?!
Der kurze Rechtstipp unter „Wiederspruch einlegen“ auf der Medilearn Seite macht doch Hoffnung, doch wie genau geht es denn jetzt weiter?
:-)

birgitl
16.04.2002, 11:06
Hallo Jan,

eigentlich dachte ich, dass man registriert an die mail adressen kommt, weiß aber gerade nicht wie. gezählt habe ich 464 punkte, 461 wenn man die gestrichenen wegnimmt, die ich alle richtig hatte. anscheinend werden die punktegrenzen nach gruppen festgelegt, also die gruppe mit allen drei gestrichenen richtig, zwei gestrichenen richtig... und dann wird geschaut, ob man die 80 % hatte, bei mir dann 80% von der vollen punktzah 580l. aber absolut keine garantie, dass das auch wirklich so funktioniert. dann würde es wohl gerade reichen, aber ich hatte glaub ich noch nie die punkte, dei ich gezählt hatte, also glaub ich da gerade noch gar nicht dran. unsere zeignisse müssten demnächste kommen, dann weiß ich es endgültig. meiner meinung nach ist auf jeden fall die frage mit dem bäcker vom letzten tag anzufechten, Frage 17 Gruppe A, 4. Tag (http://www.dkfz-heidelberg.de/sicherheit/TRGS/TRGS540.htm besagt eindeutig, dass lösung a und b richtig sind (das wurde kurz nach dem examen heiß im forum diskutiert, das link ist also nicht meine errungenschaft).ich hatte einen brief ans impp geschrieben, da war das auch dabei, scheint aber wohl nichts gebracht zu haben, oder er kam knapp zu spät. meld dich doch nochmal, liebe grüße,
birgit

Jan D.
16.04.2002, 18:49
Wie, habt ihr die offiziellen Zeugnisse noch nicht? Ich dachte eigentlich, dass zumindest diese relativ zeitgleich verschickt werden. Dann gibt es ja doch noch Hoffnung für Dich!
Ich habe den Brief seit letzen Do. und versuche neben den „paar“ Stunden auf der Chirurgie noch immer nach Sammelklagen oder ähnlichen im Netz! Wer auch immer noch Ideen zu den Thema hat, bitte keine Zurückhaltung zeigen!

17.04.2002, 12:41
Fragenrügen können erfolgreich sein, wenn nicht mehr als zwei Punkte zur besseren Note fehlen. Bei den letzten Terminen konnten vor Gericht folgende Fragen mit Erfolg angefochten werden: Eine Frage zum Saarländischen Krebsregister (Sozialmedizin) sowie eine Frage zur Halslymphknotentuberkulose in Verbindung mit einer Bildbeilage. Ebenso eine Frage zur Sonderform der Sarkoidose (Morbus Boeck).
Oft wird "nur" über die Fragenformulierung und nicht um den medizinischen Gehalt einer Frage gestritten. Für den Widerspruch zum Landesprüfungsamt (nicht zum IMPP) hat man ein Jahr ab Zustellung des Zeugnisses Zeit. Das Prüfungsamt schaltet dann selbständig das IMPP ein.

Xenia
17.04.2002, 16:55
Sehr geehrter Herr Karasek,

wie ist denn Ihre Erfahrung, erreicht man etwas mit einem Einspruch oder ist es tatsächlich notwendig den Weg der Klage im Nachhinein zu gehen? Ich habe das Gefühl, daß nichts geändert wird, außer man geht wirklich zum Äußersten. Wie sieht es aus, wenn man eine Klage einreicht, ich habe zum Beispiel keine Rechtschutzversicherung. Ist das dann zu empfehlen? Wie sieht es mit den Kosten aus?

Herzliche Grüße
Xenia

17.04.2002, 17:35
Hallo Xena,
Leider hilft nur eine Klage zum Verwaltungsgericht. Das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren ist fast immer ohne Erfolg. Das Kostenrisiko liegt bei ca. 1000,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, falls man sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt. Wenn man den Prozess gewonnen hat, werden die Kosten erstattet. Eine Rechtsschutzversicherung ist gesetzlich nicht zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Es gibt allenfalls einen geringen Kostenbeitrag aus Kulanz.

17.04.2002, 18:26
Hi,

falls eine Frage noch geändert wird bekommt das denn dann jeder mit?

Mir fehlt leider 1 Punkt zur 2.

Gruß AB

Jan D.
17.04.2002, 19:28
Sehr geehrter Herr Karasek,

ich habe eine weitere Frage zum Widerspruchsverfahren. Muss ich beim einreichen des Widerspruches die angezweifelten Fragen anfügen, oder reicht vor erst ein einfaches Schreiben.
Das ist v.a. interessant, da das Landesprüfungsamt MV, auf eine Widerspruchsfrist von einen Monat nach Bekanntgabe hingewiesen hat. Diesen Zeitraum halte ich dann leider etwas kurz, falls die entsprechenden Fragen noch herausgearbeitet werden müssten.
Zudem fehlen ganze 3 Punkte (459 bei Grenze zur 2 bei 462), da mir die 3 gestrichenen Fragen (bei 2 von mir richtig beantw.) auch leider nicht weiterhelfen.

Vielen Dank,

jan

birgitl
18.04.2002, 10:22
Hallo,

wie wäre das denn mit einer Sammelklage? Es sind ja jetzt doch schon einige betroffen. Aber es müsste dann ja bei allen Fragen gefunden werden, die einklagbar sind und die allen weiterhelfen. Liefe eine Klage dann unabhängig von den LPAs, denn da müssen wir uns ja alle woanders hinwenden?
Liebe Grüße, Birgit

18.04.2002, 10:57
Liebe Kollegen,
ich rate euch nicht über Herrn Karasek die Klage einzureichen. Ich habe mit ihm sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Wenn ihr grunsätzliche Fragen zum Vorgehen habt, stellt diese in diesem Forum. Ich werde sie beantworten so gut es geht. Ich habe eine Menge Erfahrung mit dem Klageverfahren gegen IMPP Fragen.
mit kollegialem Gruß XY

P.S. Aus verständlichen Gründen bleibe ich lieber Anonym

Xenia
18.04.2002, 12:04
Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Ja, dann werde ich mich ersteinmal um den Einspruch kümmern, bis der beantwortet ist, kann ich mir es noch überlegen, wieviel Geld ich übrig habe.

Grüße
Xenia

xxxxmr
18.04.2002, 12:40
Hi !
Wenn hier schon jemand etwas über die Qualität des Rechtsanwaltes verlauten läßt, will ich meine Meinung auch kund tun, weil ich es einfach nicht fair finde, davon abzuraten nur weil beispielsweise man in einem Verfahren trotz Rechtsanwalt verloren hat (Rechtanwalt bedeutet nicht gleich immer zu gewinnen !!!)
Ich selbst habe sechs Jahr in Marburg studiert und von mehreren Leuten nur positives über diesen Rechtsanwalt gehört. Persönlich habe ich mich auch schon mal von ihm in Sachen IMPP und Punkteeinklagen beraten lassen - Er hat mir in meinem persönlichen Fall davon abgeraten und dies auch logisch begründet.
Wie gesagt: Ich habe von mehreren Leuten nur positives gehört !!! Außerdem verstehe ich nicht, wieso man nicht zu seiner Meinung bezüglich des Rechtsanwaltes stehen kann und hier dann als XY unterzeichnet ... Feige nenne ich das !
Gruß
Jens

18.04.2002, 15:37
Hi Jan u.a.
ich habe ebenfalls 459+2 Fragen.
Braucht man wirklich noch drei Fragen (ist also die Grenze von 80% maßgebend) oder reicht nicht vielmehr noch eine Frage (also die Punktzahl von 462) für eine Zwei??
Davon abgesehen, dauert ein Widerspruch mit anschließender Klage (wie ich bei einem anderen User gelesen habe) tatsächlich mindestens 2 Jahre??
Wenn ja ist eine Klage wohl kaum sinnvoll, da bis dahin die Note wohl niemanden mehr interessiert.
Über verbindliche Informationen zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar.
Ciao

Jan D.
18.04.2002, 22:03
Hi,

wie genau das mit der Punktzahl bei 459 +2 ist, habe ich leider auch noch nicht definitiv herausgefunden. Es sind auch überall andere Meinungen zu diesem Thema zu finden. Da aber der Unterschied für uns und alle anderen ziemlich entscheidend ist, einen oder 3 Punkte einzuklagen, bin ich über jede weitere Information sehr dankbar. Prinzipiell werde ich wahrscheinlich zu erst beim LPA formal Widerspruch einreichen, um die Frist von 1 Monat (laut LPA MV) nicht zu überschreiten. Ich denke und hoffe, das danach noch genug Zeit sein wird, die strittigen Fragen herauszusuchen. Da bei uns das PJ schon begonnen hat, fehlt mir auch ein wenig die Zeit und Lust mich wieder mit den sooo beliebten Mainzer Fragen zu beschäftigen.

Gruß
Jan

18.04.2002, 22:38
Hallo, Jan D.!
Hier die definitiv richtige Antwort auf deine Frage: wenn du 459 Aufgaben richtig hast und dazu noch 2 von den gestrichenen, hast du im Rahmen der Nachteilsprüfung 461 Punkte. Diese Punktzahl hast du auf der Basis von 579 berücksichtigten Fragen erreicht. Das bedeutet, dass die Bestehensgrenze bei 348 Punkten liegt (60 % von 579 = 347,4, also 348). Von den darüberhinaus gestellten 231 Fragen (579 - 348 = 231) hast du 113 richtig, doch müssten es für die Note "zwei" 116 sein, denn denn das ist die niedrigste Zahl, die die Bedingung "mindestens 50 % der über die Bestehensgrenze hinaus gestellten Fragen" erfüllt. Dir fehlen also auch im Rahmen der Vergleichsberechnung immer noch 3 richtige Antworten. Dir die noch vom IMPP zu holen, ist absolut aussichtslos. Genieß den Frühling und lass die Anwälte ihr Geld anderswo verdienen!
Ciao Wäller

Red Bull
19.04.2002, 16:29
Hallo zusammen,

auch ich möchte mir hier kurz zu Wort melden: Nach dem Physikum meinerr Frau habe wir gemeinsam mit einem Mitstudenten Herr Karasek beauftragt, meine Frau gegen das IMPP zu vertreten.

Ich war damals sehr froh einen Anwalt gefunden zu haben, der sich mit diesem Bereich auskennt. Die Beratung war sehr kompent und die Klage letztendlich auch erfolgreich.

Besonders froh war ich über die Beratung zu Beginn (also direkt nach dem Examen). Herr Karasek hat sich sehr viel Zeit genommen und uns die verschiedenen Möglichkeiten erläutert und genau aufgezeigt, was welche Lösung kostet.

Die Zusammenarbeit mit Herrn Karasek war sehr, sehr angenehm. Ich möchte mich dafür nocheinmal bedanken!
Grüße
Red Bull :-winky


P.S.: Ich finde es ziemlich komisch jemanden zu denozieren und dann anonym zu bleiben - so etwas macht doch Normal nur die neidische Konkurrenz, oder? Ich denke dies erklärt den Eintrag oben!