lil_nahyun
02.08.2005, 12:01
Hallo, ich habe in Juni mein Abitur gemacht und mich bei der ZVS für einen Studienplatz in Medizin beworben. Die Zeit bis Beginn des WS nutze ich gerade, um schonmal 2 Monate (also 60 Tage) des Plegepraktikums zu absolvieren.
Diese 60 Tage möchte ich aber für 12 Tage unterbrechen, um an einem Sommer Programm in Südkorea teilzunehmen, bei dem ich angenommen wurde. Diese Chance möchte ich natürlich auf keinen Fall verpassen. Das heißt aber, dass ich also erst 35 Tage Praktikum mache und dann nach der Unterbrechung nochmal 25 Tage.
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob alles nun überhaupt noch als EIN Abschnitt (mit Unterbrechung) anerkannt wird, also als 60 Tage - oder ob nur der erste Abschnitt als 30 Tage anerkannt wird und der zweite Abschnitt gar nicht. Denn falls dies der Fall wäre, gingen mir ja 30 Tage Praktikum verloren, die ich dann sinnlos absolviert hätte.
Ich hoffe, irgendwer kann mir weiterhelfen oder mir zumindest sagen, an welches LPA ich mich wenden muss (da ich noch nicht weiß, an welcher Uni ich studieren werde... muss ich nun das LPA Niedersachsen, wo ich wohne, das LPA Hessen oder NRW anrufen???)
Auf der Bescheinigung für das Pflegepraktikum ist ja ein Feld vorghesehen für Unterbrechungen, ich bin mir nur nicht sicher, ob ein unterbrochenes 60-tägiges Praktikum anerkannt wird, wenn es nicht 30 + 30 gesplittet ist.
DANKE an alle, die mir Ahnungsloser helfen!
Einen Gruß an alle (zukünftigen) Medizinstudenten und ich drücke euch allen die Daumen für das WS 05/06!!!
Diese 60 Tage möchte ich aber für 12 Tage unterbrechen, um an einem Sommer Programm in Südkorea teilzunehmen, bei dem ich angenommen wurde. Diese Chance möchte ich natürlich auf keinen Fall verpassen. Das heißt aber, dass ich also erst 35 Tage Praktikum mache und dann nach der Unterbrechung nochmal 25 Tage.
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob alles nun überhaupt noch als EIN Abschnitt (mit Unterbrechung) anerkannt wird, also als 60 Tage - oder ob nur der erste Abschnitt als 30 Tage anerkannt wird und der zweite Abschnitt gar nicht. Denn falls dies der Fall wäre, gingen mir ja 30 Tage Praktikum verloren, die ich dann sinnlos absolviert hätte.
Ich hoffe, irgendwer kann mir weiterhelfen oder mir zumindest sagen, an welches LPA ich mich wenden muss (da ich noch nicht weiß, an welcher Uni ich studieren werde... muss ich nun das LPA Niedersachsen, wo ich wohne, das LPA Hessen oder NRW anrufen???)
Auf der Bescheinigung für das Pflegepraktikum ist ja ein Feld vorghesehen für Unterbrechungen, ich bin mir nur nicht sicher, ob ein unterbrochenes 60-tägiges Praktikum anerkannt wird, wenn es nicht 30 + 30 gesplittet ist.
DANKE an alle, die mir Ahnungsloser helfen!
Einen Gruß an alle (zukünftigen) Medizinstudenten und ich drücke euch allen die Daumen für das WS 05/06!!!