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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieviele treten den Studienplatz wg. Zivi etc. nicht an?



Smartinchen
04.08.2005, 14:31
Wahrscheinlich ist die Umfrage alles andere als repräsentativ, aber man hat ja in der sich-ewig-hinziehenden Zeit vor Bekanntgabe der NCs nix anderes zu tun...
Mich würd interessieren, wieviel % der Plätze wieder frei werden, weil sie erstmal wegen Zivildienst/Bundeswehr/etc. aufgeschoben werden. Eine Bekannte von mir meinte, im letzten Jahr seien zum Beispiel in Münster so viele Plätze wieder freigeworden, dass selbst Leute mit 1,7 noch reindurften (der NC des AdH betrug immerhin 1,5!!!). Kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass alle restlichen 1,5er, die kompletten 1,6er und noch einige 1,7er (natürlich nur jeweils die, die zu keiner anderen Uni gegangen sind) reingerutscht sind.


Nehmt bitte nur teil, wenn ihr voraussichtlich über Note (also Abibestenquote und AdH) reinkommen werdet, die über Wartezeit werden vermutlich eh sofort einsteigen ;-) . Sowohl Männer als auch Frauen bitte!

blendi
05.08.2005, 10:01
Ich denke, dass man da wenig mit Prozenten anfangen kann. Denn es kommen ja auch wieder Ex-Zivis/BW'ler/FSJ'ler zurück ins "normale" Leben und wollen dann ihren freigehaltenen Studienplatz in Anspruch nehmen. So wie ich. :-stud

Smartinchen
05.08.2005, 10:29
Stimmt. Aber werden die Plätze für Ex-Zivis nicht schon vorab vergeben bzw. freigehalten?

Naja, trotzdem, bis jetzt ja ein sehr ernüchterndes Ergebnis :(

Smartinchen
05.08.2005, 18:43
Was mich aber echt wundert ist, das sooooooooo wenige eingezogen wurden!?
Ich dachte, ca. die Hälfte der Männer eines jeden Jahrgangs muss Zivi oder Bund machen.

Cuff
05.08.2005, 18:49
Was mich aber echt wundert ist, das sooooooooo wenige eingezogen wurden!?
Ich dachte, ca. die Hälfte der Männer eines jeden Jahrgangs muss Zivi oder Bund machen.

Schon. Aber die Realität sieht oft anders aus. Soviel zur Wehrgerechtigkeit. Heute ist es fast schon so, dass wer es wirklich darauf anlegt auch ausgemustert wird, wenn's sein muss. Da genügen schon ein paar Atteste eines Arztes deines Vertrauens und schwups.
Kein Wunder, dass allein aus meinem Jahrgang zwei Spitzensportler "oh wunder" ausgemustert wurden, weil sie keinen Bock hatten...

xOdinx
05.08.2005, 19:14
Was mich aber echt wundert ist, das sooooooooo wenige eingezogen wurden!?
Ich dachte, ca. die Hälfte der Männer eines jeden Jahrgangs muss Zivi oder Bund machen.


Nein,das ist falsch. Von allen jungen Männern eines Jahrganges werden nur ca. 10% eingezogen, die wehrpflichtig sind(ca. 40000).Das betrifft jetzt nur die Wehrdienstleistenden.
Bei Zivis ist es bisschen anders. Es gibt 100000 Plätze, die vergeben werden und wer sich als Zivi verpflichtet, muss den Dienst auch leisten,also hat nicht die Chance eventuell einfach nicht eingezogen zu werden.
Also alles in allem sind es nur ca 1/3 eines Jahrganges, die einen Zwangdienst leisten müssen. Ob damit nun die Wehrgerechtigkeit gegeben ist,kann sich jeder selber beantworten..
Die Dummen sind am Ende die, die keinen Bock auf Bund oder Zivi hatten und eventuell durch den Dienst 1 Jahr Studienzeit verliern(was bei mir der Fall sein könnte.)

BananaJoe
05.08.2005, 19:28
So, ich habe mal die Statistik auf der Nicht-Antritts-Seite erhöht. Mache gerade Zivi im Kinderkrankenhaus.

Xylamon
06.08.2005, 11:41
Ebenfalls, ich werde ein Jahr im Rettungsdienst rumlungern und dann - hoffentlich - anfangen.

short
06.08.2005, 12:38
Wo wir schon beim Thema sind, wie funktioniert das wenn ich einen Platz bekomme und ihn nicht annehme wegen Zivi. Dann wird mir doch der Platz quasi "freigehalten" also ich bekomme wieder einen im nächsten Jahr? Muss ich mich dann im nächsten Jahr wieder bewerben? Und wie siehts aus mit dem Ort, wird er im nächsten Jahr der gleiche sein wie dieses oder werden an irgendeinem anderen Ort zugelassen?

shifty
06.08.2005, 12:46
Dann hast du meines Wissens nach Pech! Musst Dich danach erneut bewerben! Wenn du jetzt die Möglichkeit hast Medizin zu studieren, ergreif sie. Wenn Du noch nicht zur Musterung aufgerufen wurdest, melde dich nicht freiwillig! Nach dem 23. Lebensjahr kann man nämlich nicht mehr eingezogen werden und wenn vorher Du doch vorstellig werden sollst, erklär dem Arzt Deine Situation und Du bekommst T3. Han ein Kumpel von mir auch so gemacht!

short
06.08.2005, 12:51
hm, Ich habe gehört dass man nach dem Dienst (meist ein Jahr später) wieder einen Platz bekommt.

Zu meiner Situation: Ich wurde schon längst gemustert und habe schon eine Zivi-Stelle die ich zum 01.09 antreten werde. Da lässt sich also nichts machen.

kay-bro
06.08.2005, 12:59
Bei mir war die Musterung schon im Juni (bin T2!) und hab im Juni 2006 mein Abi. Kann ich denen jetzt noch nachträglich ein Attest schicken um noch ausgemustert zu werden? Oder ist dies schon zu spät?

Rico
06.08.2005, 13:44
Dann hast du meines Wissens nach Pech!Das ist schlicht und ergreifend FALSCH!

hm, Ich habe gehört dass man nach dem Dienst (meist ein Jahr später) wieder einen Platz bekommt.Das hingegen stimmt. Du darfst keinen Nachteil aus dem Dienst haben, d.h. wenn Du einen Platz kriegst und dienstbedingt nicht annehmen kannst, dann bekommst Du den Platz wieder. Du hast nach dem Ende Deines Dienstes sogar noch 2 Semester Zeit, falls Du nochmal verreisen willst oder so....

Du hast nur den Anspruch auf den Platz selbst und keinen Anspruch auf den gleichenOrt, aber da Du Dich bei der Wiederbewerbung mit Ortsantrag A für den Ort bewerben kannst, den Du schonmal gekriegt hast, sind Deine Chancen dort sehr gut (quasi besser als bei der Erstbewerbung).

Nachlesen kannSt Du das alles bei www.zvs.de bei Keine Nachteile durch einen Dienst (http://193.159.218.53/regeln/auswahl053/dienst053.htm) und im Merkblatt M06 - Wenn der Dienst die Einschreibung verhindert (http://193.159.218.53/Service/Download/M06.pdf).

Also, fleißig bewerben! :-top

short
06.08.2005, 14:04
Okay alles klar, vielen Dank für die Informationen! :-top

kay-bro
07.08.2005, 22:39
RICO
Du hast nur den Anspruch auf den Platz selbst und keinen Anspruch auf den gleichenOrt, aber da Du Dich bei der Wiederbewerbung mit Ortsantrag A für den Ort bewerben kannst, den Du schonmal gekriegt hast, sind Deine Chancen dort sehr gut (quasi besser als bei der Erstbewerbung).

ICh hab mir die Info auch auf ZVS.de durchgelesen. Um nochma auf das oben aufgeführte Zitat zurück zukommen heißt das also, dass man durch diesen Ortsantrag A bessere bzw. "sehr gute" Chancen hat auf nen Platz. Das heißt also, dass man unter Umständen den aufgeschobenen Platz aufgrund des Dienstes auch verlieren kann, oder? Demnach ist der Platz den man während des Zivi-Dienstes bekommt nicht für die Zeit danach reserviert...
Bei der Musterung wurde mir jedoch gesagt, dass man bei einer Zusage nach dem Dienst einen Anspruch auf einen Platz hat (den man vorher bekommen hat). Daher verwirrt mich jetzt die ZVS-Info ein wenig... :-???

Rico
08.08.2005, 00:01
Okay, ganz wichtig ist die Unterscheidung zwischen Studienplatz und Studienort!
Den Anspruch auf den Platz hast Du garantiert, d.h. wenn Du Dich nach dem Dienst wiederbewirbst, dann bekommst Du mit sicherheit einen Studienplatz irgendwo... nur wo steht halt nicht fest.
Das ist vor allem vor dem Hintergrund zu sehen, daß nicht alle Unis jedes Semester zulassen. Wenn Du z.B. Dich initial erfolgreich für einen Studienplatz in Heidelberg zum Wintersemester beworben hast und Du Dich nach dem Dienst zum Sommersemester wiederbewirbst, dann kannst Du keinen Platz in Heidelberg kriegen, weil es dort zum Sommersemester keine Plätze gibt.

Deshalb hast Du ja auch nach Dienstende 2 Semester Zeit, Dich wiederzubewerben, damit Du ggf. bis zum nächsten WS warten kannst und Dich wieder dort bewerben kannst, wenn Dein Herz absolut an dem Ort hängt.

Ansonsten ist eine Bewerbung mit Ortsantrag A eine ziemlich sichere Bank, d.h. wenn die entsprechende Uni zu diesem Semester Erstis zuläßt, dann hast Du mit fast absoluter Sicherheit einen Platz dort.

kay-bro
08.08.2005, 00:30
erstma danke... :-top

dann hab ich noch ne Frage (die ich schon ma gestellt habe aber nich beantwortet wurde :-??? )

Bei mir war die Musterung schon im Juni (bin T2!) und hab im Juni 2006 mein Abi. Kann ich denen jetzt noch nachträglich ein Attest schicken um noch ausgemustert zu werden? Oder ist dies schon zu spät?

blendi
08.08.2005, 09:35
@kay-bro

Ich kann Deine Frage nicht mit 100%iger Sicherheit beantworten. Aber soviel steht fest: Es ist sicher nicht möglich ein von einem zivilen Arzt ausgestelltes Attest ans KWEA zu senden, um ausgemustert zu werden. Die wollen dich da schon persönlich sehen und schicken dich dann (wahrscheinlich) zu ihren Fachärzten. Was nicht heißt, dass du dein "ziviles" Attest nicht einbringen sollst!!! UNBEDINGT mitnehmen!
Du kannst eine Nachmusterung wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes beantragen, dann wirst du halt einfach nochmal gemustert.
Und sonst kann ich dir zu dem Thema nur empfehlen zu googlen... da gibt's recht viel zum Thema "Nachmusterung" etc.

Gruß
blendi

P.S.: Ich durfte auch nochmal beim KWEA antanzen, weil ich 8 Wochen vor der Musterung eine Clavicula-Fraktur hatte, dann bekommt man T4 (temporär zurückgestellt) und der drittklassige KWEA-Orthopäde schaut sich die Sache nach drei Monaten nochmal an.

So und jetzt genug OT, wir sind ja kein Wehrdienst-Beratungsforum... :-oopss