Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
Ich frag mich dann immer ob du gelesen hast was ich geschrieben hab.
Deine Aussage ist nicht komplett falsch ist so pauschal aber auch nicht richtig. Prinzipiell muss es unter einer befugten Person stattfinden, aber es gibt halt Ausnahmen. Paragraph 10 zum Beispiel. Übergangsregelungen zum Beispiel. Die von mir genannten Beispiele die bei mir tatsächlich angewendet wurden.
Bonnerin
14.10.2024, 06:22
Es hängt letztlich vom Ermessen der jeweiligen Ärztekammer ab.
Gefühlt ist Nordrhein da z.B. inzwischen sehr streng, seit Anfang des Jahres die neue Ressortleitung (Kaufmann im Medizinbereich, sehr offensichtlich ohne Kenntnisse, was den Klinikalltag angeht) übernommen hat.
Letztlich würde ich das Risiko eher nicht eingehen, vor allem nicht am Anfang der Weiterbildung. Der entsprechende CA kann sich ja mal um die WBE kümmern (und in welchem Umfang), danach kannst du ja nochmal schauen.
Auf einer Kammerseite hatte ich gestern beispielsweise gelesen (hab leider vergessen welche), dass sie die Weiterbildungsermächtigung rückwirkend zum Datum der Antragstellung erteilen. In BaWü nicht so.
Schade, dass du nicht weißt, welche LÄK es war.
Relaxometrie
16.10.2024, 21:08
Schade, dass du nicht weißt, welche LÄK es war.
Sehr hilfreicher Kommentar.
Ist recht so, dir zu helfen liegt mir fern.
Ich hab mich auch geärgert, dass ich es mir nicht gemerkt habe. Aber eigentlich ist es auch egal, da ja jeder bei der eigenen ÄK nachschauen/nachfragen kann.
Gefunden: Berzirks-ÄK Koblenz
Die Weiterbildungsbefugnis wird von der Landesärztekammer jedoch rückwirkend ab vollständigem Eingang aller benötigten Unterlagen bei uns erteilt.
https://www.aerztekammer-koblenz.de/weiterbildung/weiterbildungsbefugnis.html
Ich hab mich auch geärgert, dass ich es mir nicht gemerkt habe. Aber eigentlich ist es auch egal, da ja jeder bei der eigenen ÄK nachschauen/nachfragen kann.Ja klar, unbedingt!
JumpRopeQueen
28.10.2024, 13:47
Sagt mal, an wen muss ich mich wenden, wenn ich eine Vermutung habe, dass eine Person den Dipl.med.-Titel nicht rechtsgemäß führt? Es handelt sich um eine ausländische Ärztin, die im Ausland studiert hat und hier nie approbiert war.
Die Ärztekammer hat auf meine Anfrage nicht reagiert.
Das zuständige Polizeipräsidium, denn es ist ein Verstoß gegen 132a Strafgesetzbuch. Ob man das gegen seine eigene Kollegin machen will, ich weiß ja nicht. Habe auch Kolleginnen gehabt, die sich als Dr. Med bezeichnet haben (auch in Briefen), obwohl sie Dr. Univ waren. Ich habe da immer drüber gelächelt.
Sagt mal, an wen muss ich mich wenden, wenn ich eine Vermutung habe, dass eine Person den Dipl.med.-Titel nicht rechtsgemäß führt? Es handelt sich um eine ausländische Ärztin, die im Ausland studiert hat und hier nie approbiert war.
Die Ärztekammer hat auf meine Anfrage nicht reagiert.
Die Kollegin mal ansprechen? Vielleicht weiß sie es nicht besser?
JumpRopeQueen
28.10.2024, 19:02
Die Kollegin mal ansprechen? Vielleicht weiß sie es nicht besser?
Doch, doch... sie weiß schon was sie tut. Sonst hätte ich es nicht so weit geführt.
Nefazodon
28.10.2024, 21:46
Die Ärztekammer hat auf meine Anfrage nicht reagiert.
An wen hast Du dich denn gewandt?
Wenn Du es wirklich ernst meinst, ist der richtige Weg eine Anzeige bei der Polizei wegen Führens falscher Titel.
Die müssen das dann von Amts wegen aufnehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Nefazodon
28.10.2024, 21:49
Das zuständige Polizeipräsidium, denn es ist ein Verstoß gegen 132a Strafgesetzbuch. Ob man das gegen seine eigene Kollegin machen will, ich weiß ja nicht. Habe auch Kolleginnen gehabt, die sich als Dr. Med bezeichnet haben (auch in Briefen), obwohl sie Dr. Univ waren. Ich habe da immer drüber gelächelt.
Ich denke man muss da einen Unterschied machen, ob die Kollegen das mit Dr. med und Dr. med. univ, bzw. Dr. (Herkunftsland) nicht korrekt einhalten, oder ob gar kein Titel vorliegt.
Gibt die Kollegin ihren Titel nur falsch an, oder hat sie *gar keinen*, und gibt aber einen an, JumpRopeQueen?
JumpRopeQueen
29.10.2024, 04:54
Ich denke man muss da einen Unterschied machen, ob die Kollegen das mit Dr. med und Dr. med. univ, bzw. Dr. (Herkunftsland) nicht korrekt einhalten, oder ob gar kein Titel vorliegt.
Gibt die Kollegin ihren Titel nur falsch an, oder hat sie *gar keinen*, und gibt aber einen an, JumpRopeQueen?
Die besagte Ärztin ist im Dienstleistungssektor tätig und verkauft mit dem Titel ihre Leistungen als Ärztin. Da ich sie persönlich kenne, habe ich starke Zweifel daran, dass sie überhaupt in Deutschland approbiert ist. Und sie hat gar keinen Titel.
Ich habe einen Hinweis an den Ansprechpartner der lokalen Polizei per Email geschickt. Reicht es aus, bzw. werden die Emails dort überhaupt gelesen? Oder soll ich eine "richtige" Anzeige erstatten?
Nefazodon
29.10.2024, 10:06
Wenn Du wirklich sichergehen willst, dass etwas unternommen wird, dann muss es schon eine "richtige" Anzeige sein, denke ich.
Eine offizielle Anzeige muss in irgendeiner Form bearbeitet werden. Eine Email nicht unbedingt. Ich könnte mir auch vorstellen, dass dort viele Emails eingehen. Daher würde ich mich nicht darauf verlassen, dass auf die Email reagiert wird.
Es gibt je nach Bundesland auch Online-Wachen
escitalopram
02.11.2024, 12:23
Die Erfahrung habe ich auch gemacht, dass manche im Ausland studierte Kollegen fälschlicherweise Titel führen, obwohl sie dies nicht dürfen. Klassisches Beispiel "MD", aber auch "Dr. med." vor dem Namen ohne Promotion in Deutschland, obwohl es sich um Berufsdoktorate aus Unis im Ausland handelt, welche man genauer spezifizieren muss, z.B. "MUDr." aus der Slowakei etc. Ich fand es bisher lustig, vor allem, wenn man sich mit "Ich bin Dr. XY" vorstellt, aber es ist schon krass, wenn man dies schriftlich angibt.
Warum beschäftigt dich das eigentlich so sehr? Wirkt auf mich schon etwas absurd, deshalb so einen Aufwand zu treiben.
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