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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : juristisches Allerlei zum Losverfahren



Honny
10.08.2005, 01:48
muh!

also ich hab dunkel in erinnerung das vor einiger zeit darueber diskutiert wurde ob bei nem losverfahren nen notar dabei sein muss und ob es unbedingt oeffentlich sein muss etc...

hab da jetz nen interessanten zeitungsartikel in meiner tageszeitung gefunden, ich zitiere:

"Verlosung auch ohne Notar gueltig

Studienplatz-Bewerber verliert Rechtsstreit

Goettingen(pid). universitaeten brauchen bei gerichtlich verfuegten verlosungen von freien studienplaetzen keinen notar hinzuzuziehen. das hat das verwaltungsgericht goettingen entschieden. es wies damit die klage eines studienbewerbers ab, der bei der nachtraeglichen auslosung von studienplaetzen im fach zahnmedizin nicht zum zuge gekommen war und eine neuauslosung unter aufsicht eines notars gefordert hatte.
das gericht hatte zunaechst die uni mit einer einstweiligen anordnung dazu verpflichtet, zum sommersemester 2005 nachtraeglich fuer das fach zahnmedizin sechs weitere studienbewerber im 1. semester zuzulassen und diese plaetze im losverfahren zu ermitteln. insgesamt hatten 149 studienbewerber eine entsprechende einstweilige anordnung beantragt. bei der auslosung der plaetze landete der antragsteller chancenlos auf platz 126 und zog daraufhin erneut vor gericht. er machte geltend, dass die auslosung oeffentlich und unter aufsicht eines notars haette stattfinden muessen.
dies sah das gericht anders. die kammer habe zum einen keine oeffentliche auslosung gefordert. ausserdem sei bei dem auswahlverfahren der universitaet gewaehrleistet gewesen, dass allein der zufall entschied. als ziehungskasten diente ein kartondeckel, in den unsortiert losmarken mit den nummern aller bewerber eingeworfen wurden. das gericht fand keine anhaltspunkte fuer einflussnahmen dritter oder andere unregelmaessigkeiten."

dieser entschluss bezieht sich jetz natuerlich nicht auf das normale losverfahren. allerdings geh ich mal stark davon aus, dass wenn dieses juristisch belangvolle losverfahren nach einer massenklage keinen notar benoetigt, das im gegensatz dazu recht lockere losverfahren einer uni selbst kaum notariell hoeher bewertet wird.
ob das nun fuer alle unis oder fuer alle bundeslaender gleichermassen als praezedenzfall zu handhaben is weiss ich auch nich... aber anscheinend isses ja ne tendenz in richtung "kein notar".
soviel dazu...

ps.: isses nich traurig sich vorzustellen dass irgendwelche baertigen mittfuffziger durch nen griff mit ihren wulstfingern innen alten, staubigen kartondeckel ueber unsere zunkuft entscheiden? :-???

fazit: :-keks

shifty
10.08.2005, 09:55
Magst Du mir mal die Quelle des Zeitungsartikel erzählen?!

shifty
10.08.2005, 10:46
Was ich nur nicht verstehe, das Thema mit dem Notar ist ja nicht neu! Warum schnappt sich die Uni nicht gleich einen und geht dem ganzen Spaß aus den Weg! Sind Notare so teuer?

Honny
10.08.2005, 15:08
@ shifty: die quelle des artikels wird nicht angegeben. aber solche entscheidungen sind ja oeffentlich und leicht zugaenglich...

warum sie jetz nich einfach nen notar nehmen weiss ich auch nich. evtl wussten sie's vorher nich dass es probleme geben koennte weil noch nie einer daraufhin geklagt hat vorher. oder sie haben doch etwas zu verheimlichen :-???