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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnungsbescheid der ZVS trotz Studienplatzzusage???



Fresh Prince
16.08.2005, 15:46
Servus mitternand'

Die ZVS versteh ich so langsam überhaupt nicht mehr. Habe mich zum SS 05 beworben. Zunächst habe ich eine Ablehnung bekommen, war aber im AdH an der Uni Tübingen. Danach wurde ich genommen. Da ich zu der Zeit beim Bund war, musste ich meine Zulassung fallen lassen. In der Verordnung der ZVS steht, dass ich in meinem Falle mein Anrecht auf den Platz in Tübingen zu einem späteren Zeitpunkt gültig machen kann. Heißt im Klartext, wenn ich mich fristgerecht "wiederbewerbe" habe ich meinen Platz sicher. Das habe ich auch getan. Heute erhalte ich von der ZVS einen Ablehnungsbescheid, aber zugleich eine "Zulassung" für das AdH.

Zitat: "Das Vorauswahlverfahren hat ergeben, dass Sie an folgenden Hochschulen am Auswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen können.
1. U Tübingen.

Ist das nur der Bürokratie-Wahnsinn Deutschlands oder läuft da was falsch, UND muss ich ein ZWEITES MAL zum Auswahlgespräch nach Tübingen, obwohl ich damals im So 05 schon genommen wurde???
Wäre toll, wenn sich jemand auskennt.

P.S. Als meine Immatrikulationsbescheinigung vom SS05 per Post eintraf, wurde mir eine Frist genannt, bis wann ich mich immatrikulieren musste. Da ich zu diesem Zeitpunkt beim Bund war, konnte ich nicht. Ich habe damals aber KEINE schriftliche Absage verschickt, da mir gesagt wurde, dass ich diesbezüglcih nichts unternehmen müsse. Das verfalle einfach und wird beim nächsten Mal wieder aufgerollt. War das richtig so, oder habe ich mir dadurch meinen Platz versemmelt???

thorsten83
16.08.2005, 15:50
Ich habe damals aber KEINE schriftliche Absage verschickt, da mir gesagt wurde, dass ich diesbezüglcih nichts unternehmen müsse.

DAS könnte der Fehler gewesen sein. Woher soll auch die Uni/ZVS wissen, dass du gerade Wehrdienst leistest?

Aber hast du in der Wiederbewerbung angegeben, dass du bereits eine Zulassung hattest und diese wegen Wehrdienst nicht antreten konntest?

Fresh Prince
16.08.2005, 15:56
Ja, habe ich im Feld 5. des Wiederbewerbungsantrags Anton 5.1 Art eine "1" (Wehrdienst) 5.2 Beginn: 01.07.2005 5.3 Ende: 30.06.2005 stehen. Daraus sollte eindeutig hervorgehen, dass ich beim bund war. Außerdem habe ich mehrmals telefonisch klargestellt, dass ich beim Bund bin. Beim Auswahlgespräch habe ich es den Professoren gesagt, worauf die ein wenig verdutzt waren, warum ich überhaupt beim Gespräch antreten wolle, da ich zum SS eh nicht anfange.
Und ich bin mir recht sicher, dass mir telefonisch von der Studentenverwaltung gesagt wurde, ich bräuchte kein Schreiben verfassen aus dem hervorgeht, dass ich mich nicht immatrikulieren kann.

Kann es sein, dass die ZVS das ERgebnis jetzt an die Uni weiterleitet, und ich dann von der Uni die Immatrikulationsbescheinigung oder Einladung zum AdH bekomme? Laut ZVS bin ich ja abgelehnt, meine Zusage erhielt ich ja von der Uni..
2 paar Stiefel

Notdoc
16.08.2005, 16:00
Was hast du denn bei der Liste für das AdH eingetragen?

Rico
16.08.2005, 16:01
Ich glaube - bin mir aber nicht ganz sicher - daß Du einen Platz, den Du im AdH gekriegt hast auch nur im AdH wiederbekommst.
Schließlich gelten ja im AdH unispezifische Kriterien. Das heißt, bloß weil die eine Uni Dich will muß Dich ja die andere nicht auch zwingend wollen.

Ruf doch einfach mal im Studentensekretariat in Tübingen an und frag nach.

Fresh Prince
16.08.2005, 16:08
@notdoc
U Tübingen, denn da will ich ja hin. In der Satzung der ZVS steht ganz klar drin:
"Erfolgte die Zulassung während des Dienstes im bisherigen
Auswahlverfahren der Hochschulen (durch einen Bescheid der
Hochschule), müssen Sie den Ort der früheren Zulassung in die
Ortsleiste 2.16 Feld 1. Studienort eintragen, wenn Sie ihr Studium
an derselben Hochschule aufnehmen möchten. Sie erhalten dann
einen Studienplatz an dieser Hochschule. Beachten Sie bitte: Falls
Sie in die Ortsleiste 2.16 Feld 1. Studienort eine andere Hochschule
als die der früheren Zulassung eintragen, entfällt zum Wintersemester
2005/06 der Anspruch auf erneute Auswahl nach
einem Dienst."

Es macht doch kein Sinn, wenn sie mich jetzt wieder zu einem Gespräch einladen. Ich werde denen das gleiche erzählen, wie letztes Mal. Ein Problem könnte nur sein, dass sie mich nicht einladen, weil mein Abi mit 1,8 (Bay) für das WS "zu schlecht" ist. Im SS war der NC noch bei 1,8 da war's kein Problem. Aber so unfair kann die doch net sein, oder?

Notdoc
16.08.2005, 16:11
Eine Zulassung, die du über das AdH bekommen hast, bekommst du auch wieder.
Man muss nichts unternehmen, wenn man den Platz aufgrund eines Dienstes nicht annehmen kann.


Erfolgte die Zulassung während des Dienstes im bisherigen Auswahlverfahren der Hochschulen (durch einen Bescheid der Hochschule), müssen Sie den Ort der früheren Zulassung in die Ortsleiste 2.16 Feld 1. Studienort eintragen, wenn Sie ihr Studium

an derselben Hochschule aufnehmen möchten. Sie erhalten dann
einen Studienplatz an dieser Hochschule. Beachten Sie bitte: Falls
Sie in die Ortsleiste 2.16 Feld 1. Studienort eine andere Hochschule
als die der früheren Zulassung eintragen, entfällt zum Wintersemester
2005/06 der Anspruch auf erneute Auswahl nach
einem Dienst.



http://www.zvs.de/Service/Download/M06a.pdfHast du das so gemacht?

Notdoc
16.08.2005, 16:15
Es macht doch kein Sinn, wenn sie mich jetzt wieder zu einem Gespräch einladen. Ich werde denen das gleiche erzählen, wie letztes Mal. Ein Problem könnte nur sein, dass sie mich nicht einladen, weil mein Abi mit 1,8 (Bay) für das WS "zu schlecht" ist. Im SS war der NC noch bei 1,8 da war's kein Problem. Aber so unfair kann die doch net sein, oder?Du kommst auf jedenfall durch die Wiederauswahl nach einem Dienst in das AdH, ansonsten wäre deine Note ja auch zu schlecht.

Was mich nur ein wenig wundert, dass du nicht direkt von der ZVS die Zusage bekommst.

Ich denke, dass es so laufen wird, dass du jetzt von der Uni Tübingen direkt eine Zusage bekommen wirst, ohne am AdH teilnehmen zu müssen da du deinen Platz ja schon sicher hast.

~Asi~
16.08.2005, 16:17
Du dieses JAhr gibts-soweit ich weiß- gar keine Auswahlgesprche für Tübingen. Nur die Abinote zählt

Notdoc
16.08.2005, 16:19
wie das diesjährige AdH verläuft hat in diesem Fall keinen Einfluss, da er nicht daran teilnehmen muss.

Dr. Pschy
16.08.2005, 16:22
<i>"5.2 Beginn: 01.07.2005 5.3 Ende: 30.06.2005"</i>

Das ist aber schon ein Tippfehler, oder?

Fresh Prince
16.08.2005, 16:23
@Notdoc

ich bin mir zu 100proz sicher, dass der Anton antrag richtig ausgefüllt wurde. Da ich mir von einem Juristen der ZVS genau habe beschreiben lassen, welche Zahl ich in welches Feld des Antrages eintragen muss. Am Ende, bei der Kontrolle kam auch exakt das heraus was ich haben wollte. Ich vermute nur, dass die ZVS mit dem AdH nichts mehr zu tun hat. Schon im SS habe ich nach der Ablehnung von der ZVS nichts mehr gehört. Der REst ging nur noch über die Uni. Das einzige was ich mir vorstellen kann, war eine Benachrichtigung von der Uni an die ZVS dass ich im AdH genommen wurde. Ich war damals auf Rang 143 nach der Abinote. Der Grenzrang war 141. D.h. wäre irgendwo in Dtl ein bayr. Schulkind von seinem Studienplatz abgesprungen wäre ich der übernächste gewesen. Und diese Wahrscheinlichkeit dürfte bei mind 90Proz liegen. So hätte ich am Ende 2 Zusagen bekommen, was nun übehaupt kein Sinn macht.

@Alis, was hat das damit zu tun?? Bist du dir sicher??

Leute, verunsichert mich doch net. Ich war so zuversichtlihc, da mir von allen Seiten gesagt wurde, mein Platz zum WS sei mit richtig ausgefülltem Anton bogen safe. :-nix

Fresh Prince
16.08.2005, 16:35
@Dr Pschy

nein das stimmt schon. Hab FWDL 12 gemacht. Hab nach meinem Normalen 9Mon Wehrdienst um 3 Monate verlängert. Sonst wäre ich zum 31.3 ausgeschieden und hätte meine Platz annehmen MÜSSEN, da eine Aufschiebung einer Zusage NUR bei einem Staatsdienst greift. Es wäre praktisch nie möglich gewesen, innerhalb von 10 Tagen von MÜnchen nach tübingen umzuziehen, und mit dem Studium anzufangen. Genau aus dem Grund habe ich beim Barras verlängert, um eben diesen "Bonus" zu bekommen. Das ist aber völlig regulär. Daran liegt es sicher nicht.

Upppsss. Sorry... war natürlich 1.7.2004

THawk
16.08.2005, 16:42
Dr. Pschy meint sicherlich die Jahrezahlen. Da hast du dich beim posten verschrieben, oder?

Ansonsten hast du m.E. damals alles richtig gemacht. Man muss nicht reagieren wenn man zum Dienst muss. Wobei ich mich allerdings nicht auskenne (sorry, will dich nicht verunsichern) ist die Geschichte mit der freiwilligen Verlängerung. Kann man u.U. damit aus dieser Regelung rausfallen, weil es dann ja kein "Zwangs-Dienst" mehr ist?? Aber wie gesagt, ist nur ne Frage ohne Ahnung von mir....

Lars

Notdoc
16.08.2005, 16:46
Du musst jetzt eigentlich von der Uni Tübingen direkt eine Zusage für einen Studienpaltz erhalten. Es ist nur komisch, dass diese Zusage nicht schon von der ZVS kommt.

Fresh Prince
16.08.2005, 16:47
Mir wurde gesagt, das sei unerheblich, wie lang mein Dienst geht. Ich leiste ja immer noch einen Dienst, auch wenn er auf Freiwilligen-Basis läuft. Bei einem Ferienjob o.ä. hätte es nicht funktioniert, da dem Ferienjob nicht unbedingt ein Pflichtdienst vorausgeht. Um FWDL 12 zu beantragen muss ich ja meinen Wehrdienst leisten.
Aber leider habe ich das nicht schriftlich, wie vieles andere von der ZVS. Deswegen herrscht hier auch so ein Chaos, weil jeder verunsichert ist... Wenn sie schwarz auf weiß die Fakten festhalten, klare u. einheitliche Strukturen hätten, gäbe es hier nicht so ein Theater.


"Nieder mit der ZVS" :-dafür

THawk
16.08.2005, 17:02
Okay, meine These oben ist falsch!
Ich hab gerade nachgelesen, Merkblatt 6a der ZVS:
"Als Dienst gilt: -ein Wehrdienst (...) bis zur Dauer von drei Jahren"

Damit dürfte das wirklich nicht dein Problem sein und ich würde davon ausgehen, dass du deinen Platz bekommen wirst.... (von wem dann auch immer)

blendi
16.08.2005, 17:15
Keine Panik. Da man ja immer in dieser Quote zugelassen wird, in der man vorher seinen Platz zugesagt bekommen hat, wirst du über's AdH zugelassen. Ich habe auch eine Zulassung für München über's AdH im WS 2004/05 bekommen, musste auch Wehrdienst leisten und habe auch heute die Ablehnung bekommen. Ich mach mir da jetzt keinen Kopf, das läuft schon richtig... du wirst sehen die Zusage kommt spätestens mit den AdH-Zusagen. Ob von der ZVS oder der Uni direkt, wer weiß...

Xylamon
16.08.2005, 17:51
ICh mein mich zuerinnern, dass wenn man den über die Abibesten oder über die Wartezeitquote zugelassen wurde und diesen Platz wg. einem Dienst nicht annehmen kann, den Platz über die Wartezeitquote wieder bekommt. Der Studienort ist hierbei offen. Bei nicht Annahme eines AdH-Platzes an der Uni X erfolgt die Wiederzulassung über die AdH-Quote an derselben Uni.

edit: Oh, hab übersehen dass Blendi etwas schneller war :)

Fresh Prince
16.08.2005, 19:27
Na dann dank ich euch allen recht herzlich. Habt mir einen Riesenbrocken vom Herzen genommen. Wie ich sehe, bin ich aber nicht der einzige, der leidet...

Jetzt heißt's halt, Wohnungssuche!!
Bisher bin ich noch obdachlos in Tübingen.