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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : taugt der Arbeitsvertrag ?



Igel75
19.08.2005, 15:35
Erst mal ein herzliches Hallo zusammen, denn ich bin neu hier :-winky


Ich habe eine Frage zu meinem Arbeitsvertrag den ich heute bekommen habe und ich hoffe hier hat jemand mehr Ahnung von BAT Verträgen als ich.

Also schimpfen tut sich das Ding offiziell "Arbeitsvertrag für Angestellte, nach SR 2y BAT in Verbindung mit § 21 des Bundeserziehungsgeldgesetzes".

Ich bin 30 Jahre, ledig, keine Kinder und der Vertrag würde ab 1.9. für 2 Jahre befristet gelten. Ich bin dazu gekommen wie die Mutter zum Kind *gg* und konnte mich leider mit keinem der dort arbeitenden Assistenten unterhalten.

Hier meine Fragen:

- Dort steht zB "Ungeachtet der in Nr. 7 SR 2y BAT enthaltenen Regelung kann das Arbeitsverhältnis nach §21 Ags 4 BerzGG gekündigt werden".

Was heißt das? Etwas weiter unten steht das die Probezeit 6 Monate beträgt und ich dachte nur da kann ich jederzeit gekündigt werden :-???

- Das nächste ist das ich in die "Vergüstungsgruppe II der Anlage 1a zum BAT eingruppiert" werde - heißt das tatsächlich das ich das 1a Gehalt und nicht 2a/b bekomme???? Das ansich wär ja cool, weil mehr Kohle, seh ich schon richtig, oder :-)) ?


- Allerdings gibts auch ganz merkwürde sachen, zB hab ich keinerlei Angabe über die wöchentliche Arbeitszeit im Vertrag stehen - wird einfach nicht erwähnt :-??? .
Außerdem wird nicht erwähnt wieviel Dienste gemacht werden müssen, wobei ich da nicht weiß ob das überhaupt in den Arbeitsverträgen drin steht.


- Was drin steht ist der Vermerk über das Nebenabrede zur Vereinbarung über Bereitschaftsdienste.

Steht beim Arbeitsvertrag oben drüber noch SR 2y BAT ist auf der Nebenabrede die Nr 8 Abs 5 SR 2 c BAT angegeben.

Die Bereitschaftsdienste werden nach Stufe D mit 55 v. H. als Arbeitszeit gewertet.


So, was heißt das jetzt für mich? Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc wird nicht erwähnt (damit geh ich mal davon aus das ich das knicken kann, oder?). Warum werden die Wochenstunden nicht erwähnt, werden alle Nachtdienste als Bereitschaftsdienst der Stufe D gewertet, oder muß ich neben den ND auch noch zusätzlich Bereitschaftsdienste machen, die dann eben so abgegolten werden? Was würde ich da monatlich netto rausbekommen?


Würdet ihr den Vertrag unterschreiben? Oder fällt euch irgendwas auf was fehlt/ gut oder schlecht ist?


Sorry für die Millionen Fragen, ich geb zu in Sachen Arbeitsverträgen keine Ahnung zu haben - is meine erste Stelle ;-)

Coppath
19.08.2005, 16:21
Du wirst nach BAT IIa bezahlt. Da steht doch Vergütungsgruppe II. Nur weil da Anlage 1a steht, denkst Du in Gruppe Ia eingestuft zu werden?
Deinen Optimismus hätte ich auch gerne....

;-)

Igel75
19.08.2005, 22:24
lol, ich bin nicht wirklich optimistisch - sonst hätt ich hier nicht wegen dem vertrag gefragt. aber dass das mit 1a nicht stimmen kann hab ich mir schon fast gedacht :-)) .

was sagt ihr zu dem rest? normaler vertrag wie ihn jeder hat?

Coppath
20.08.2005, 11:53
Ja, denke schon.