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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studiengebühren für Zweitstudium - Bildungsguthaben



MediManu
23.08.2005, 23:42
Werde ab kommenden Semester in Baden-Württemberg Medizin als Zweitstudium studieren.

Laut der Bildungsguthaben-Rechnung habe ich noch 7 Semester frei. Weiss jemand, ob dieses Bildungsguthaben-Modell auch bei Aufnahme eines Zweitstudiums gilt? Oder muss ich jetzt von Anfang an Studiengebühren zahlen?

jean
24.08.2005, 13:27
Hi,

das Semesterguthaben bleibt für dich bis zum SS2007 bestehen, sofern du unter den 10% der besten deines Jahrgangs bist. Hierzu mußt du dir von der UNI einen Sonderantrag schicken lassen. Setz dich am besten mit dem Studentensekretariat in Verbindung, die schicken dir das dann zu. Ab 2007 gelten in BaWü allgemeine Studiengebühren in Höhe von 510 € die zusätzlich zum Semesterbetrag anfallen. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

MediManu
24.08.2005, 16:22
Hallo Jean,

was meinst du mit 10% der Besten meines Jahrgangs. Meinst du damit in meinem Erststudium oder jedes Semester während meines Zweitstudiums.

Muss ich die Befreiung von der Studiengebühr denn explizit beantragen, auch wenn ich lt. der Bildungsguthaben-Rechnung noch 7 Semester frei habe?

jean
24.08.2005, 16:45
Hi MediManu,

das bezieht sich auf den Abschluß deines Erststudiums. Hierzu mußt du über das Dekanat deiner Hochschule nachweisen lassen, dass du zu diesen gehörst. Du kannst dir über das Studierendensekretariat in HD ein Formular via email zusenden lassen. Diesen Nachweis brauchst Du in jedem Fall, da du ansonsten die Zweitstudiengebühren tragen mußt. Soviel ich weiß, bringst du diesen Beleg dann einfach bei deiner Immatrikulation mit. Sollte ja kein Problem sein, da du höchstwahrscheinlich einen ausgezeichneten Abschluß hast, wenn du einen Studienplatz erhalten hast. Ich hoffe, es ist jetzt etwas klarer geworden, war aber auch von meiner Seite aus ziemlich kryptisch ausgedrückt!

MediManu
24.08.2005, 16:51
Hab hier noch was gefunden:

das ganze läßt sich im original unter folgendem link nachlesen:

http://www.verwaltung.uni-ulm.de/zuv/zuv/info/dez2/formulare_und_merkblaetter/merkblatt_bildungsguthaben.pdf

Das Bildungsguthaben wird jedem Studierenden nur einmalig gewährt. Das bedeutet, dass bei einem Stu-diengangwechsel oder bei der Aufnahme eines Zweitstudiums kein neues Bildungsguthaben entsteht (für Zweit-, Aufbau- und Masterstudium siehe aber unten 2.c) und d)). Das Bildungsguthaben wird in einem sol-chen Fall lediglich nach der Regelstudienzeit des aktuell gewählten Studiums neu berechnet. Davon werden dann aber die bereits in einem oder mehreren anderen Studiengängen zurückgelegten Studienzeiten abge-zogen. Ebenso werden Studienzeiten, die in anderen Bundesländern verbracht wurden, abgezogen; für im Ausland abgeleistete Studienzeiten gilt dies bei erfolgter Beurlaubung bei der ”Heimathochschule” hingegen nicht.

und das hier:

Bei Zweitstudien gilt folgende Sonderregelung: Wenn ein weit überdurchschnittlich abgeschlossenes Erst-studium nachgewiesen wird, oder wenn die Abschlüsse des Erst- und Zweitstudiums für die Erlangung eines Berufsabschlusses gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. Kieferchirurg), werden zur Ermittlung des Bildungs-guthabens die Regelstudienzeiten beider Studiengänge addiert (§ 4 Abs. 4 LHGebG). Hinzu tritt dann noch der übliche - einmalige - Zuschlag von 4 Toleranzsemestern.

danach müsste eigentlich das Zweitstudium erst mal frei von Studiengebühren sein, solange man noch Bildungsguthaben offen hat.

danke für den tipp wg. dem nachweis eines "weit überdurchschnittlich abgeschlossenem erst-studium". sollte ich aber wg. dem bildungsguthaben-modell noch ein paar semester frei haben, lohnt es sich sowieso nicht mehr, diesen sonderantrag zu stellen, da es in ca. 2 jahren sowieso für alle studiengebühren kostet! :-(

jean
24.08.2005, 16:57
Sei froh, ich fang jetzt in Mainz an und muß auf jeden Fall 650 Euro zusätzlich zahlen. Wird auf jeden Fall ne harte Zeit, aber ich denke, es wird sich zu guter letzt lohnen!!! Viel Erfolg in HD!

MediManu
26.08.2005, 17:52
Also, hab jetzt ne definitive Aussage des Studentensekretariats der Uni Ulm:

In Baden-Württemberg ist es so, dass man, egal ob man vorher ein Studium abgebrochen hat oder nun ein Zweitstudium aufnimmt, die Regelstudienzeit des neuen Studienganges als Basis der Berechnung hernimmt. In Medizin beträgt die Regelstudienzeit 13 Semester. Hierauf werden noch 4 Semester hinzuaddiert. Daraus ergeben sich 17 Semester, die man ohne Studiengebühren zu zahlen studieren darf. Hat man, wie ich, davor z.B. 9 Semester an einer Deutschen Hochschule studiert, werden diese abgezogen. D.h. 17 - 9 = 8. Somit kann ich jetzt noch 8 Semester ohne "Langzeit-Studiengebühren" im Fach Medizin studieren.

Da aber 2007 sowieso die allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg eingeführt werden, werde ich nur noch ca. 4 Semester "kostenlos" studieren können!

Fakt ist aber, dass man derzeit in Baden-Württemberg nicht deshalb Studiengebühren bezahlen muss, nur weil man ein Zweitstudium aufnimmt. Es gilt immer noch die Regelung nach dem "Bildungsguthaben-Modell"!

Beruhigend zu wissen, wenn man sich selbst finanzieren muss!!! :-party

hibbert
26.08.2005, 18:00
Da aber 2007 sowieso die allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg eingeführt werden, werde ich nur noch ca. 4 Semester "kostenlos" studieren können!

Fakt ist aber, dass man derzeit in Baden-Württemberg nicht deshalb Studiengebühren bezahlen muss, nur weil man ein Zweitstudium aufnimmt. Es gilt immer noch die Regelung nach dem "Bildungsguthaben-Modell"!

Beruhigend zu wissen, wenn man sich selbst finanzieren muss!!! :-party


So, was erwartest Du denn? Alles umsonst für alle is heute nunmal aus. Ich finde es ist eine gute Regelung, zumal Du ja nun schonmal die Möglichkeit hattest zu studieren. Ohne diese Regelung dürfte ich dann wahrscheinlich nochmal 10 Sem. auf einen Platz warten. :-meinung

MediManu
26.08.2005, 18:31
@ hibbert:

ich beklage mich doch gar nicht. finde studiengebühren auch i.O., zumindest wenn sie dort ankommen, wofür sie erhoben werden!

und durch das bildungsguthaben-modell wird niemand benachteiligt. somit hat jeder medizin-student die möglichkeit, zumindest bisher, 17 semester kostenlos zu studieren. und wenn man eben vorher was anderes gemacht hat, so wie ich, dann bezahlt man eben dafür! und somit braucht niemand mit der alten leier kommen: "was, jetzt sitzt der nochmal dem staat auf der tasche"!

wenn sich jemand darüber aufregt, dass er nochmal warten muss, bis er nen studienplatz bekommt, dann ist das eine andere diskussion. dafür ist das system verantwortlich. doch wüßte ich auch keinen vorschlag, um den wartern die zeit zu verkürzen. das problem ist einfach, dass es im fach medizin zuviele bewerber für zuwenig studienplätze gibt. :-meinung