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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notenberechnung nach der neuen ApO



Graf-Graefenberg
24.08.2005, 20:46
Vielleicht kann mir einer weiterhelfen und sagen wie sich die Gesamtnote aus Mündlichen und Schriftlichen berechnet... Werden die Noten auf- oder abgerundet???

Froschkönig
24.08.2005, 20:49
Auszug neue AO (Ist ja nicht so, daß das da nicht drinstünde ;-) ) :

Die nach Landesrecht zuständige Stelle ermittelt die
Note für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wie
folgt:
Die Note für die schriftliche Aufsichtsarbeit und die Note
für den mündlich-praktischen Teil werden addiert und die
Summe wird durch zwei geteilt. Die Note wird bis auf die
erste Stelle hinter dem Komma errechnet.

Die Note lautet

„sehr gut“ bei einem Zahlenwert bis 1,5,
„gut“ bei einem Zahlenwert über 1,5 bis 2,5,
„befriedigend“ bei einem Zahlenwert über 2,5 bis 3,5,
„ausreichend“ bei einem Zahlenwert über 3,5 bis 4,0,

wenn die Prüfung nach § 13 Abs. 3 bestanden ist.

Gruß,
Der Frosch

DAG
25.08.2005, 10:22
Ich habe dazu ein paar Fragen:
1.) Die mündliche Note nach neuer AO setzt sich wie zusammen?
In der AO steht unter §15 Abs. 9: "Die Prüfungskommission trifft ihre Entscheidung mit Stimmenmehrheit. Bei ... Wunsch des Prüflings."
a.) Was heißt das nun genau? Benotet jeder Prüfer seinen Teilbereich, und die einigen sich dann auf eine Gesamtnote (wahrscheinlich Durchschnitt)?
b.) Es gibt Gerüchte, das man eine 5 in einem Teilbereich nur mit ner 2 im anderen Teilbereich ausgleichen kann, trifft das zu? Oder wurden da Elemente der alten AO mit reingeworfen?
c.) Demnach wird doch dann eine "glatte" Note vergeben?

2.) Wenn die Annahme der "glatten" Noten zu trifft, folgt daraus, dass es zum einem max. nur eine Kommastelle gibt und zum anderen diese 5 oder 0 lautet.
Also ist doch diese ganze Ausführung ("[...]Die Note wird bis auf die erste Stelle hinter dem Komma errechnet.") in der AO ein bisschen unsinnig oder nicht?

Die Fragen gehören sicherlich in die Kategorie Erbsenzählerei, allerdings laufen jedoch so viele Gerüchte umher, dass man schon gar nicht mehr weiß woran man ist.

THawk
25.08.2005, 11:04
zu 1.) du bekommst nur die eine Gesamtnote mitgeteilt. Die Prüfer einigen sich vorher auf diese Note. Je nach "Position" der Prüfer hat der eine sicher mehr Einfluss dabei als der andere. Letzendlich wird über die Note abgestimmt, bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Ausschlag (s. §15)
Diese Ausgleichsregelung mit 2 und 5 gibt es meines Wissens hier nicht. Das war nur in der alten AO zwischen mündl. und schriftl.

zu 2.) ja, den Satz find ich auch etwas schwachsinnig.

Froschkönig
25.08.2005, 14:03
Ich habe dazu ein paar Fragen:
b.) Es gibt Gerüchte, das man eine 5 in einem Teilbereich nur mit ner 2 im anderen Teilbereich ausgleichen kann, trifft das zu? Oder wurden da Elemente der alten AO mit reingeworfen?

Wen Gerüchte irritieren, der sehe abermals im Schriftstück nach ;-) :
Da heißt es in §13, ABsatz 3:

(3) Der Erste und Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
sind jeweils bestanden, wenn der schriftliche und der
mündlich-praktische Teil bestanden sind. Wenn ein Prüfungsteil
nicht bestanden wird, so muss nur der nichtbestandene
Teil wiederholt werden. Nachweise, die für die
Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
erforderlich sind, können vorbehaltlich des § 41 nicht vor
Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
erworben werden.

Also gibts diese Ausgleichsregelung, die in der alten AO existierte so nicht mehr.

Gruß,
Der Frosch

sweetjess
29.08.2005, 13:40
hallo,

ich hab ne frage zur notengebung des schriftlichen prüfungsteils (neue ao):

gibt es, wie nach alter ao, nur "ganze noten" oder werden hier auch schon kommanoten vergeben?

gruß

jessi

Hellequin
29.08.2005, 20:00
Keine Kommanoten. kann man alles auf www.approbationsordnung.de nachlesen.

musch
29.08.2005, 21:48
hmmm..... ok, die mündliche note wird quasi gemittelt aus den noten der einzelnen fächer.
was ist denn nun wenn man ne 5 in einem teilbereich (z.b. anatomie) hat und in den anderen ne 3 und ne 4. gemittelt wäre das ja ne glatte 4. hat man dann dennoch bestanden oder gilt, dass man in keinem teilbereich ne 5 haben darf??? :-???

Hellequin
29.08.2005, 22:35
Die Prüfer müssen sich auf eine Note einigen. Wenn einer der Prüfer darauf besteht das deine Leistung nur "Mangelhaft" ist und er sich gegen seine Kollegen durchsetzt, bist du durchgefallen. Wenn die Prüfer sich partout nicht einigen können, gibt der Prüfungsvorsitzende den Ausschlag.