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Kleiner_Medicus_w
26.08.2005, 12:04
sorry mir ist kein besserer titel eingefallen*grins*

ich hab da mal ne frage. fange nächste woche donnerstag meine ausbildung zur radiologieassistentin an. werde dazu in eine andere stadt ziehen und dann da im wohnheim wohnen. habe also keine eigene wohnung, sondern nur ein zimmer im wohnheim. ausserdem bekomme ich kein eigenes einkommen, nur bafög. muss ich mich in dann in dieser stadt polizeilich beim einwohnermeldeamt anmelden??? hab beim einwohnermeldeamt angerufen und die meinten, dass ich da meinen hauptwohnsitz anmelden soll, weil die zweitwohnsitzsteuern erhöht werden. ist doch aber quatsch, weil ich ja keine wohnung habe. werde in den ferien und am wochenende, sowie zu den praktika bei meinen eltern in meinem heimatort wohnen...


wisst ihr dazu mehr als ich???


schönes wochenende.

DoktorW
26.08.2005, 12:21
Du musst dort Deinen Erstwohnsitz anmelden, wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Theoretisch müsstest Du für das Wohnheim einen Zweitwohnsitz anmelden. Aber das ist in meinen Augen wieder nur unnötiger Aufwand und zieht so Kram wie GEZ und so nach sich...

Ich würde es lassen! Hab mich momentan auch nicht in Bad Hersfeld angemeldet :-))

Kleiner_Medicus_w
26.08.2005, 12:33
:-)*grins* genau. da hast du recht... nur unnötiger aufwand... ich werd die im wohnheim mal fragen wie es da so üblich ist... aber zweitwohnsitz anmelden heißt, das ich auch zweitwohnsitzsteuer bezahlen müsste, aber da ich keine eigene wohnung habe?! und geld verdiene ich auch nicht. bin noch schülerin, weil es ne höhere berufsfachschule ist...

*grübel*

DoktorW
26.08.2005, 12:36
na ne Wohnung hast Du schon, wenn auch im Wohnheim, aber es ist Deine Wohnung!
Aber ich würde mir das echt sparen. Für wie lange ist es denn?

PhineasGage
26.08.2005, 12:39
Genau, nix überstürzen!!!
Versuche erst mal rauszufinden, was das alles für Konsequenzen hat als Erst/Zweitwohnsitz oder dich gar net anzumelden.
GEZ kann man ja noch umgehen....aber wie siehts z.b. steuerlich für deine Eltern aus, wenn du nicht mehr deinen Erstwohnsitz bei ihnen hast.

Kleiner_Medicus_w
26.08.2005, 12:41
erstwohnsitz müsste schon bei meinen eltern bleiben, da sie sonst kein kindergeld mehr für mich bekommen.
die ausbildung dauert drei jahre. ich werde immer abwechselnd drei wochen in rostock sein und drei wochen bei mir "zuhause" auf rügen...

zweitwohnsitz wär quatsch, weil ich wie gesagt keine zweitwohnsitzsteuer bezahlen brauche weil ich ja noch schülerin bin...


ist das kompliziert.

DoktorW
26.08.2005, 12:43
erstwohnsitz müsste schon bei meinen eltern bleiben, da sie sonst kein kindergeld mehr für mich bekommen.
.

das stimmt aber so auch nicht. Dein Erstwohnsitz hat nix mit dem Kindergeld zu tun!

Kleiner_Medicus_w
26.08.2005, 12:48
das wurd mir aber so gesagt von den behörden... irgendwie weiß keiner von denen so wirklich bescheid...

Kleiner_Medicus_w
26.08.2005, 12:51
also die sache ist geklärt. hab ne freundin gefragt, die im gleichen wohnheim wohnt, wo ich auch hinziehe...


also du brauchst dich nicht ummelden,weil esein internat ist und keine eigene wohnung...dein hauptwohnsitz ist hier auf rügen und da du keine eigene wohnung in hro hast,hast du auch keinen nebenwohnsitz...

DoktorW
26.08.2005, 12:52
das wurd mir aber so gesagt von den behörden... irgendwie weiß keiner von denen so wirklich bescheid...

also meine Eltern haben immer Kindergeld bekommen obwohl ich lange Zeit nicht an der selben Adresse gemeldet war. Das ist meines Wissens nach auc nicht Pflicht. Aber die Frage hat sich dann ja eh geklärt!

Kleiner_Medicus_w
26.08.2005, 12:55
das ist alles total kompliziert finde ich... naja, hat sich ja erledigt...

danke für eure antworten :-)

Solara
28.08.2005, 12:49
Bitte, was für ne Steuer für nen Zweitwohnsitz gibt's denn??

Ich hatte mal Haupt- u. Nebenwohnsitz ... ganze 8 km von einander entfernt!

Ich würde - mal abgesehen davon, dass ich mich nicht in HRO anmelden würde, wenn du da eh nur den schulischen Teil hast - nur bei meinen Eltern angemeldet bleiben, gerade auch im Hinblick auf ne künftige ZVS-Bewerbung mit Sozialkriterium !!

Aber wenn sich eh alles schon geklärt hat ... :-top

Kleiner_Medicus_w
28.08.2005, 13:49
die sache hat sich ja nun eh geklärt. ne freundin aus dem wohnheim hat bestätigt das ich keine eigene wohnung habe und somit auch keinen zweitwohnsitz und ich mich deswegen nicht ummelden brauche.

hauptwohnsitz ist und bleibt auf rügen bei meinen eltern. und da ich gerne nach greifswald zum studieren würde ist die sache mit dem sozialkriterium schon richtig.

:-)


lieben gruß.

FataMorgana
28.08.2005, 14:15
Bitte, was für ne Steuer für nen Zweitwohnsitz gibt's denn??

Och, mittlerweile verlangen das eine ganze Menge Städte. Konkret weiß ich es z. B. von Hamburg und Göttingen.

Für kleine Städte mit großer Uni ist das ja auch noch irgendwie verständlich, weil die total angepisst sind von den ganzen Studenten, die sich dort nur mit 2. Wohnsitz oder gar nicht anmelden. Viele Steuergelder werden nämlich nach der Zahl der Erstwohnsitzinhaber verteilt. So entgehen den Unistädten eine Menge Einnahmen.

Warum Hamburg das macht? Keine Ahnung, vielleicht weil sie pleite sind. Oder als eine Art Luxussteuer für teure Wochenendappartments an der Außenalster.

Ich konnte als Student der Zweitwohnungssteuer entgehen, da der 2. Wohnsitz im Hause meiner Eltern war. Ich musste dann ein mehrseitiges Formular ausfüllen, aus dem hervorging, dass ich dort nur ein Zimmer habe und keinen eigenen Haushalt führe. Dann wurde mir die Zweitwohnungssteuer erlassen.

Die Höhe dieser Steuer richtet sich glaube ich im allgemeinen nach der Kaltmiete der Wohnung.

P.S.: Ich wüsste auch nicht, dass das Kindergeld etwas mit dem Wohnsitz zu tun hat. Meine Eltern haben auch für mich noch jahrelang Kindergeld bekommen, als ich meinen Erstwohnsitz woanders hatte. Allerdings musste ich jedes Semester eine Studienbescheinigung vorlegen.

Hellequin
28.08.2005, 14:23
P.S.: Ich wüsste auch nicht, dass das Kindergeld etwas mit dem Wohnsitz zu tun hat. Meine Eltern haben auch für mich noch jahrelang Kindergeld bekommen, als ich meinen Erstwohnsitz woanders hatte. Allerdings musste ich jedes Semester eine Studienbescheinigung vorlegen.
Für Studenten ist das relativ egal. Wenn man aber eine Ausbildung macht und evtl. die Einkommensgrenze für das Kindergeld knapp überschreitet, kann das schon zum tragen kommen. Wenn man nicht zuweit von zu Hause wegwohnt, kann man dann noch eine Fahrpauschale abtiehen lassen.