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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : was darf man nach der Approbation?



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notre
31.08.2005, 11:52
Hallo liebe Freunde,

ich muss sagen, es ist wirklich schwierig, durchzusteigen, was man nach der Approbation alles darf.
Rezepte schreiben ist ja klar, aber
Praxisvertretung? Ja, aber nur für 5 Tage?
KV-Dienste??
Auslandsrückholer fahren?
Arzt auf Großveranstaltungen?
Blutabnahmedienst für die Polizei?

ich habe keine Ahnung und weiss auch nicht, wo ich das nachschauen soll...

Wer kann denn selbst noch dazu beitragen - und ich glaube das interessiert so jeden hier - was es denn so für Möglichkeiten nach der App. gibt, auch Nebenbei ein paar "Arztjobs" zu erledigen.

Wär schön, wenn sich eine Diskussion entwickelt, die etwas mehr Klarheit schafft.
Viele Grüße
Euer
notre : - )

Evil
31.08.2005, 17:31
Frag doch am besten bei Deiner Landesärztekammer nach, die wissen das. Möglicherweise unterscheidet sich das nämlich von LÄK zu LÄK...

notre
31.08.2005, 17:57
Das stimmt sicherlich, aber mich hätten auch Euere eigenen Erfahrungen mal interessiert...

Gruß
notre

DoktorW
03.09.2005, 19:36
das würde mich auch mal brennend interessieren, was man da so machen kann!!

Sebastian1
03.09.2005, 21:38
Interessante Frage! Da ich auch keine Antwort weiss hab ich mal eine Anfrage an die Ärztekammer Westfalen-Lippe geschickt (explizit auch mit der Frage, ob es Unterschiede zwischen den einzelnen ÄK gibt und wo entsprechende rechtliche Grundlagen geregelt sind).
Sollte ich von denen hören werd ich natürlich hier das Ergebnis posten.

Pascal
04.09.2005, 10:16
Was Rezepte angeht ja eigentlich erstmal nur Privatrezepte, für Kasse brauchst du ja ne Kassenniederlassung, oder net?

DoktorW
04.09.2005, 10:20
genau, ohne Kassenärztliche Zulassung darfst du "nur" P-Rezepte ausstellen!

DoktorW
13.09.2005, 19:48
Interessante Frage! Da ich auch keine Antwort weiss hab ich mal eine Anfrage an die Ärztekammer Westfalen-Lippe geschickt (explizit auch mit der Frage, ob es Unterschiede zwischen den einzelnen ÄK gibt und wo entsprechende rechtliche Grundlagen geregelt sind).
Sollte ich von denen hören werd ich natürlich hier das Ergebnis posten.


hast Du eine Antwort bekommen Seb? :-notify

Sebastian1
14.09.2005, 14:21
bisher leider nicht.

notre
30.10.2005, 12:09
und, Seb1, hat sich denn in den vergangenen 5 Wochen etwas getan und Du hast etwas neues gehört?

Gruß
notre

Sebastian1
30.10.2005, 14:27
Nein, leider ist man mir bis heute eine Antwort schuldig geblieben. Ich bezweifele auch, dass da noch was kommt.

macepaker
08.06.2006, 12:26
Hat inzwischen jemand etwas rausgefunden?

Arbeitet jemand von Euch nebenbei beim DRK/o.ä. auf Grossveranstaltungen? Ich kenne bisher nur einige Kommillitonen, die nebenbei den Rettungssani gemacht haben und in der Funktion dabei sind...
"Darf" man als einfacher approbierter "Arzt für nix" :-)) ohne Fachkunde Rettungsdienst bei solchen Veranstaltungen mitmachen, also als zweiter, wenn ein Notarzt dabei ist?
Ich hab mal bei den DRK'lern nachgefragt und "Gruppenarzt" kann man wohl erst mit Fachkunde sein, weiss jemand da Näheres?
Wie ist das wohl beim Blutspenden/ärztlicher Beaufsichtigung?

Xylamon
08.06.2006, 19:06
Also ich weiß von Großveranstaltungen, wo meine - mehr oder weniger - ehemalige Bereitschaft in Berlin Dienst gemacht hat und wo abwechselnd zwei Ärzte dabei waren, die erst seit ein paar Wochen oder Monaten das 3. Stex hatten (und KEINE bzw. im Falle der zweiten ein paar Monate Praxiserfahrung).
Aber inwieweit das rechtens war und was die beiden im Zweifelsfall gedurft hätten... keine Ahnung, das war damals bei uns kein Thema.
Stationiert waren die am Behandlungszelt (mit Medis, LP12, Beatmungseinheit) und sind im Zweifelsfall auf dem zugeordneten RTW mitgefahren...

Zum Thema RS/RA und Approbation: Ist es nicht irgendwie verboten als RS/RA nach Erhalt der Approbation aufzutreten?

OliP
08.06.2006, 21:41
Zum Thema RS/RA und Approbation: Ist es nicht irgendwie verboten als RS/RA nach Erhalt der Approbation aufzutreten?

äh, moment, hatten wir schonmal diskutiert (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=13080)!

Explizit ist es AFAIK nirgendwo verboten, nur könnte es wohl zu Schwierigkeiten um die Kompetenzen kommen.

Meiner Auffassung nach, ist man im Notfall eh verpflichtet, alle Dinge die man sicher erlernt hat auch durchzuführen, bzw. therapeutische Handlungen, die nicht sicher beherrscht oder gewusst werden zu unterlassen.

Klappts ist man der Held des Tages, gehts schief muss man sich rechtfertigen.

DocHitzi
26.11.2009, 17:32
Hallo liebe Freunde,

ich muss sagen, es ist wirklich schwierig, durchzusteigen, was man nach der Approbation alles darf.
Rezepte schreiben ist ja klar, aber
Praxisvertretung? Ja, aber nur für 5 Tage?
KV-Dienste??
Auslandsrückholer fahren?
Arzt auf Großveranstaltungen?
Blutabnahmedienst für die Polizei?

ich habe keine Ahnung und weiss auch nicht, wo ich das nachschauen soll...

Wer kann denn selbst noch dazu beitragen - und ich glaube das interessiert so jeden hier - was es denn so für Möglichkeiten nach der App. gibt, auch Nebenbei ein paar "Arztjobs" zu erledigen.

Wär schön, wenn sich eine Diskussion entwickelt, die etwas mehr Klarheit schafft.
Viele Grüße
Euer
notre : - )

Kann da jemand mittlerweile mehr sagen? Darf man auf Veranstaltungen als Nicht-Notarzt Dienst machen?

WackenDoc
26.11.2009, 17:46
Ich kann ja mal sagen wie es in Wacken ist- ist schließlich ne Großverantstaltung:
Also bei uns arbeiten sowohl Ärzte ohne zusätzliche Qualifikationen zusammen mit Not- und Fachärzten. Wobei die Notarztqualifikation wichtiger als der Facharzt ist. Aber wir Nicht-Notärzte können zumindest bei der Veranstaltung nicht überall selbständig eingesetzt werden (Also auf´s NEF-Quad kommt man halt nur als Notarzt).

Auch beim Kirchentag in Bremen gab´s Möglichkeiten als "einfacher" Arzt eingesetzt zu werden.

KV-Notdienst dürfen bei uns nur Fachärzte machen.
Bei Auslandsrückholungen ist in der Regel die Notarztqualifikation von der entsprechenden Organisation aus gefordert.

BLutabnahmen für die Polizei gehen wohl- kenn Kollegen die das machen und kein Facharzt sind. Aber keine Ahnung ob es da ne gesetzliche Gundlage für gibt.

FirebirdUSA
27.11.2009, 06:11
Also, nach deiner Approbation bist du Arzt und hast die Erlaubnis zu praktizieren (du kannst ja auch eine Privatpraxis aufmachen). Nur eine KV Zulassung wirst du nicht bekommen.

Insofern gibt es sicherlich keine rechtlichen Grundlagen, die dir verbieten Blut für die Polizei abzunehmen, Auslandsrückholungen zu machen oder an Großveranstaltungen als Arzt zu arbeiten.

Viele Organisationen verlangen aber aus gutem Grund die Fachkunde/Zusatzbezeichnung Rettungsdienst/Notfallmedizin. Außerdem ist das auch eine Haftpflichtfrage (private Berufshaftpflicht übernimmt z.B. bei mir keine Rückholung von kardiologischen/intensivpflichtigen Patienten) und häufig musst du deinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen.

Ich selbst mache immer wieder bei Sportveranstaltungen (Judo) Mattenarzt und habe keinen Facharzt und keine Fachkunde.

Medimatze
01.12.2009, 16:05
Hallo liebe Freunde,

ich muss sagen, es ist wirklich schwierig, durchzusteigen, was man nach der Approbation alles darf.
Rezepte schreiben ist ja klar, aber
Praxisvertretung? Ja, aber nur für 5 Tage?
KV-Dienste??
Auslandsrückholer fahren?
Arzt auf Großveranstaltungen?
Blutabnahmedienst für die Polizei?

ich habe keine Ahnung und weiss auch nicht, wo ich das nachschauen soll...

Wer kann denn selbst noch dazu beitragen - und ich glaube das interessiert so jeden hier - was es denn so für Möglichkeiten nach der App. gibt, auch Nebenbei ein paar "Arztjobs" zu erledigen.

Wär schön, wenn sich eine Diskussion entwickelt, die etwas mehr Klarheit schafft.
Viele Grüße
Euer
notre : - )

Rezepte: ja klar
Vertretung: Ja klar, allerdings musste mal jemand suchen der dich will!!!
Rückholtransporte: Ja klar
Arzt auf Veranstaltungen: Ja klar
BEs für Polizei: Ja
Ansonsten kommt es drauf an wer deine dienste haben will und was GEFORDERT ist. bei großveranstaltungen ist ein Notarzt oft gefordert, der du ja nicht bist, also auch nicht sein darfst. bei blutspenden ist meistens nur verlangt dass ein arzt anwesend ist -das darfst du dann natürlich.

DocHitzi
03.12.2009, 12:08
Auf der Homepage der Ärztekammer:

Lest euch das mal durch, vorallem den Abschnitt II 1-3. Kann man nur als liquidationsberechtigter Arzt abrechnen?

dcco
04.12.2009, 10:41
Zum Thema "Arzt auf Großveranstaltungen":

Habe bis vor kurzen für das DRK Sanitätsdienste auf Großveranstaltungen geleitet und organisiert.
Von der zuständigen Behörde bekommt der Veranstalter normalerweise eine Auflage wie der Sanitätsdienst auszusehen hat. Wenn da drinsteht ein Notarzt ist gefordert muss halt auch ein Notarzt da sein. Wenn da nur "Arzt" drin steht kann das jeder Arzt machen.
Ist halt die Frage ob man sich das als frischgebackener Arzt zutraut und ob die Organisation da selbst noch Mindestanforderungen stellt.
Als kleiner Tipp: Erst mal zusätzlich zu einem erfahrenen Notarzt auf einen Dienst mitgehen. So kann man sich anlernen lassen, sammelt Erfahrungen und kann mal ausloten ob man auch alleine zurechtkommen würde.