08.05.2002, 20:48
Es gibt ein Urteil eines Verwaltungsgericht, das sich mit der Frage befasst, wann jemand eine Pflichveranstaltung nach der Approbationsordnung regelmäßig besucht hat. Soweit ich weiß, muß man nämlich nur einen bestimmten Prozentsatz aller Pflichtstunden anwesend gewesen sein.
Kennt zufällig hier jemand dieses Urteil und kann mir seine Quelle nennen?
Vielen Dank
Dennis
Kennt zufällig hier jemand dieses Urteil und kann mir seine Quelle nennen?
Vielen Dank
Dennis