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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Regelmäßige Teilnahme an Pflichtveranstaltungen



08.05.2002, 20:48
Es gibt ein Urteil eines Verwaltungsgericht, das sich mit der Frage befasst, wann jemand eine Pflichveranstaltung nach der Approbationsordnung regelmäßig besucht hat. Soweit ich weiß, muß man nämlich nur einen bestimmten Prozentsatz aller Pflichtstunden anwesend gewesen sein.
Kennt zufällig hier jemand dieses Urteil und kann mir seine Quelle nennen?

Vielen Dank
Dennis

08.05.2002, 20:51
Hallo

Ich weiß nur dass man uns gesagt hat, dass man maximal 10% fehlen darf. Also bei Seminaren die ca. 10-12 mal stattfinden 1 mal und bei Kursen mit mehr als 20 terminen 2 mal.