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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notenberechnung



Titini
05.09.2005, 14:54
Hey,

ich hab jetzt noch mal ne Frage zu den Noten:
Wie wird das nun berechnet mit dem mündlichen und schriftlichen Teil nach neuer AO?
Stimmt es, dass wenn ich schriftlich ne 3 hätte, es egal ist, ob ich ne 2, 3 oder 4 bekomm im Mündlichen, weil dann insgesamt immer tortzdem ne 3 raus kommt? Also könnt ich mich nur mit ner 1 verbessern oder mit ner 5 druchfallen?

Gratulation noch an alle, die es schon hinter sich haben mit dem Mündlichen und endlich auch noch ein paar Wochen Ferien genießen dürfen! :-party
Ich möcht auch endlich frei haben - komm überhaupt nich mehr ans Lernen ran, weil es mir so vorkommt, als könnt ich immer weniger! saß zwischendurch mal 1 Woche gar-nichts-tuend rum! Schrecklich!!!!! :-nix

Froschkönig
05.09.2005, 15:19
Stimmt es, dass wenn ich schriftlich ne 3 hätte, es egal ist, ob ich ne 2, 3 oder 4 bekomm im Mündlichen, weil dann insgesamt immer tortzdem ne 3 raus kommt? Also könnt ich mich nur mit ner 1 verbessern oder mit ner 5 druchfallen?
wie andernorts bereits geschrieben lautet die Regelung laut ÄAppO wie folgt:

Die nach Landesrecht zuständige Stelle ermittelt die
Note für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wie
folgt:
Die Note für die schriftliche Aufsichtsarbeit und die Note
für den mündlich-praktischen Teil werden addiert und die
Summe wird durch zwei geteilt. Die Note wird bis auf die
erste Stelle hinter dem Komma errechnet.

Die Note lautet

„sehr gut“ bei einem Zahlenwert bis 1,5,
„gut“ bei einem Zahlenwert über 1,5 bis 2,5,
„befriedigend“ bei einem Zahlenwert über 2,5 bis 3,5,
„ausreichend“ bei einem Zahlenwert über 3,5 bis 4,0,

wenn die Prüfung nach § 13 Abs. 3 bestanden ist.

Demnach ist das was Du schreibst fast richtig mit der Ausnahme, daß eine 3 schriftlich und eine 2 mündlich ne 2,5 und damit ne 2 ergibt, Du kannst Dich also auch mit einer 2 mündlich schon verbessern.

Gruß,
Der Frosch

Titini
05.09.2005, 17:56
Cool, danke schön!

Najema
10.09.2005, 19:35
Ich hab schriftlich bestanden und mündlich nicht muss ich dann mündlich nur noch wiederholen oder beides

fatman
10.09.2005, 22:49
@ najema: bitte nur in einem thread posten, wird sonst unübersichtlich.
Wenn du nach neuer AO dein "Physikum" gemacht hast musst Du nur den Teil wiederholen, den Du nicht bestanden hast, in Deinem Fall das Mündliche, nach alter AO müsstest Du beides wiederholen.