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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachteilsausgleich=Nachteil!Seit wann das??



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Mig
08.09.2005, 16:18
Seit wann gibts denn diese dreiste Idee vom IMPP:
Da hat man die rausgenommenen Fragen richtig beantwortet, kommt genau auf 156 Pkt, und muß auf einmal eine höhere Bestehensgrenze erreichen!
Habe schon 2 x zuvor Physikum mitgeschrieben, aber derartig wurde das noch nie gehandhabt!Hallo!!! Wo ist denn da der Nachteilsausgleich-man kann sich ja nur verschlechtern, wenn mann die eliminierten Fragen richtig hat, weil dann die Bestehensgrenze ansteigt! Was kann der Student dafür, wenn das IMPP zu unfähig ist, klare Fragen zu stellen??!

Spontane neue Idee von den IMPP Freunden, um mal wieder weniger in die Klinik zu lassen oder versteh ich gerade alles falsch???

Ffm0579
08.09.2005, 16:57
Ich kapier's auch nicht so richtig:
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?p=219474#post219474

Zoidberg
08.09.2005, 17:03
wenn du eine frage, die rausgenommen wurde, richtig hast und die dann auch zählt, erhöht sich ja auch die Gesamtfragenzahl, also auch die Bestehensgrenze, jedenfalls wenn die meisten die Frage auch so beantwortet haben wie du, Ausnahme ist, wenn nur wenige die Frage richtig beantwortet haben (wegen Standardabweichungen und so weiter)

also nicht aufregen, vor allem wenn du das schon zweimal hinter dir hast :-keks

Medimeister
08.09.2005, 18:29
Tag!

Wenn Du besagte 6 Aufgaben richtig hast, dann musst du sie nicht von deinen richtig beantworteten Fragen abziehen, sondern lediglich die Bestehensgrenze erhöhen (sonst wäre das ja ein doppelter Nachteil!).

Bsp.: 156 = richtige Aufgaben OHNE die gestrichenen

--> 162 = richtige Aufgaben MIT gestrichenen

Dann musst du nur noch in der Tabelle auf impp.de nachschauen...

Ich hoffe, das hilft dir weiter. :-top

Mig
08.09.2005, 19:57
Fazit: der Studierende ist der Dumme.
Man beantwortet deren mies gestellte Fragen "richtig"und wird mit einer höheren Bestehensgrenze bestraft-das ist doch neu oder täusch ich mich??
Und wie kann es sein, dass bei Herausnahme von jeweils 2 Fragen 2 unterschiedliche Bestehensgrenzen gelten?? Werden jetzt auch noch die Fragen nach Schwierigkeitsgrad bewertet oder was passiert da???
Für mich ist nun das Studium dank dieser großartigen neuen Regelung beendet. Da freut man sich über ne Punktlandung von genau 156 Pkt und Minuten später liest man diesen Sch....von "Nachteilsausgleich", welcher keiner ist.

coolgermandude
08.09.2005, 20:23
wenn du die fragen richtig beantwortet hast und sie auch gezählt werden, dann hast du ja automatisch mehr punkte als ohne die fragen. daher geht manchmal auch die grenze hoch, ist also kein nachteil...

MEDI-LEARN
08.09.2005, 20:51
Hallo,

der Nachteilsausgleich ist nicht neu, den gibt es schon lange. Er ist auch fair, auch wenn wenn es auf den ersten Blick anders aussehen könnte.

Die Bestehensgrenze errechnet sich aus den durchschnittlichen Leistungen der Examenskandidaten. (Nach der Übergangsregelung für die Studenten nach Alter AO aus diesen durchschnittlichen Leistungen abzüglich 12 %; für Studenten nach neuer AO aus den durchschnittlichen Leistungen der Refernezgruppe abzüglich 22%).

Bei der Berechnung der durchschnittlichen Leistung werden die eliminierten Fragen nicht berrücksichtig! Somit ergibt sich auch ein niedriger Durchschnitt der Leistungen. Daraus leitet sich zwangsläufig auch eine niedrigere Bestehengrenze ab.
Bei Wertung aller Fragen würden sich also höhere durchschnittliche Leistungen ergeben, somit wäre die Bestehensgrenze von vorneherein höher. Bei diesem Examen läge sie ohne Fragenelimination bei 160 Punkten (alte AO)!
Durch Herausnahme der Fragen liegt die Bestehensgrenze nun bei 156 Punkten.

"Nachteilsausgleich" bedeutet nun, daß einem Studenten, der bei einer herausgenommen Frage eine richtige Lösung angekreuzt hat, diese Frage auch als richtig gewertet wird. Gleichzeitig wird jedoch für diesen Fall auch die Bestehensgrenze neu berechnet. Bei dieser Berechnung wird dann so getan, als wäre diese Frage nicht aus der Wertung genommen worden, so daß sich dann auch meistens die Bestehensgrenze verschiebt, da in dieser Berechnung allen anderen Studenten, die ebenfalls eine der in Frage kommenden Lösung angekreuzt haben, ein Punkt gut geschrieben wird. Wenn also ein Prüfling einen Punkt unter der regulären Bestehensgrenze liegt und über den Nachteilsausgleich eine Frage zusätzlich gut geschrieben bekommt, so heißt das leider noch lange nicht, daß er die Prüfung bestanden hat, weil sich die Bestehensgrenze ebenfalls um einen Punkt erhöhen könnte.

Kompliziert aber fair.


Rechtsanwalt Reinhard Karasek, Wilhelm Roserstr. 25, 35037 Marburg, Tel.: 06421/23027, Fax: 15828 führt hierzu auch aus:

Das IMPP überprüft nach den Prüfungsterminen und vor Zustellung der Bescheide alle Aufgaben. Fehlerhafte Fragen (etwa solche mit Doppellösungen) werden dann aus der Wertung genommen. Da sich die Herausnahme von 'Fragen nicht zum Nachteil auswirken darf, werden richtig gelöste und eliminierte im Wege dieses Nachteilsausgleichs gutgeschrieben. Dies erfolgt im Grundsatz "automatisch" durch die Computerauswertung des Institutes. Leider teilen weder das IMPP noch die Prüfungsämter die "echten" Bestehensgrenzen mit. Dennoch sind die Bescheide nach unserer Erfahrung grundsätzlich richtig. Wegen der unbekannten Zahlen in Bezug auf die Bestehensgrenze (Beantwortungsanteile) wird also mitgeteilt, wie weit man etwa von der nächst höheren Notenstufe entfernt liegt. Man muß nicht extra auf die eliminierten Fragen beim IMPP aufmerksam machen.

Viele Grüße

MEDI-LEARN

Medimeister
09.09.2005, 14:59
HÄ? :-???

Wieso solltest du aufgrund dieser Regelung der Dumme sein?

Wenn du 6 Fragen richtig beantwortet hast, werden die natürlich weiterhin als richtig gewertet! Daher erhöht sich auch deine Bestehensgrenze um eben diese 6 Aufgaben. Der Nachteilsausgleich ist einfach darin zu sehen, dass diese dir nicht einfach als falsch angerechnet werden, sondern fortzählen.

Allerdings läuft das natürlich nicht darauf hinaus, dass man irgendwelche echten Vorteile daraus ziehen kann (was auch nicht wirklich gerecht wäre...).

Denk nochmal in Ruhe darüber nach, vielleicht warst du nur zu aufgeregt / aufgebracht, um es zu durchdenken; hoffe du hast dann doch bestanden!

:-keks

SDWI
09.09.2005, 17:32
Eine Frage. Die gestrichenen Aufgaben werden also immer dann gewertet, wenn man eine der beiden möglichen Lösungen hatte? Egal, ob das an der Note was ändert oder nicht? Meine Punktzahl vom IMPP enthält also diese Punkte?

THawk
09.09.2005, 17:48
Eine Antwort. Ja (soweit ich das verstanden habe) :-)

Calis
09.09.2005, 17:54
Hm, was ich daran seltsam finde:

Wenn ich die 6 Fragen komplett falsch gehabt hätte und dafür irgendwelche anderen, korrekt gestellten Fragen, richtig gehabt hätte, dann hätte ich eine bessere Note. Erscheint mir eben nicht gerecht und ein echter Nachteil.

In meinem konkreten Fall: Für eine drei hätte ich nach neuer AO 311 Punkte benötigt ohne Nachteilsausgleich. 306 Punkte + 5 durch den Nachteilsausgleich = 311. Leider verschiebt sich meine Grenze dadurch nach oben auf 314, also habe ich eine 4.
Was ich nicht verstehe: Hätte ich irgendwelche anderen 5 Fragen richtig gehabt und nicht zufälligerweise genau die, die das IMPP nicht korrekt gestellt hat, dann hätte ich 311 Punkte bei einer 3ergrenze von 311 Punkten.

Erscheint mir persönlich ein Nachteil zu sein - oder ich verstehe das System einfach mal überhaupt nicht.

heim-W
09.09.2005, 18:50
By the way...auf die Begründung der Herausnahme einiger Fragen bin ich doch sehr gespannt, da sie eigentlich recht eindeutig waren...

THawk
09.09.2005, 22:50
@Cali
Ne, du verstehst das System noch nicht - ist ja auch nicht schlimm :-)

Die "klassische" Bestehensgrenze (176 Punkte) und damit auch die Notengrenzen sind so berechnet, dass nur die wirklich gezählten Aufgaben (also die 314) in die Berechnung eingeflossen sind (Referenzgruppe - 22%).
Wenn du von den Fragen jetzt mehrere richtig hättest, würde das für dich natürlich die Notengrenze nicht verändern.

Jetzt hast du aber Fragen richtig, die eliminiert wurden: Es wird eine neue Bestehensgrenze errechnet - die Grundlage hierfür bilden die 314 Fragen + die eliminierten Fragen, die du aber richtig beantwortet hattest -> es sind z.B. 317 Fragen insgesamt (dann hättest du 3 eliminierte Fragen richtig). Jetzt werden alle(!) Ergebnisse der Prüflinge nochmal so ausgewertet als wenn die 3 Fragen nicht eliminiert worden wären -> es wird eine neue Bestehensgrenze berechnet (wieder Referenzgruppe - 22%, allerdings jetzt das Referenzergebnis von den 317 Fragen). Daraufhin werden dann auch die Notengrenzen neu festgelegt.
Es kommt also drauf an wie die anderen Prüflinge die für dich relevanten drei eliminierten Fragen beantwortet haben. Sind in den Fragen hohe Prozentzahlen erreicht worden ist das für dich natürlich ungünstig.

Und genau so kommt die Verschiebung der Notengrenzen zu Stande. Verstanden??

Calis
10.09.2005, 10:54
Nö ... wir sind uns doch einig dass es für mich am besten gewesen wäre, ich hätte die fünf Aufgaben gleich falsch beantwortet und dafür andere korrekt gestellte richtig gehabt ... und wenn dem so ist halte ich das für unfair, weil es doch eigentlich net sein kann dass es einem zum Nachteil gereicht, genau die kritischen Fragen richtig zu haben. Oder denke ich immer noch total falsch?
Und wenn du sagst dass es für mich dann ungünstig wäre, dann gehts es ja am Sinn des Nachteilsausgleichs vorbei, hm?

Froschkönig
10.09.2005, 11:13
Oder denke ich immer noch total falsch?
Nachdem es hier mehrfach "normal" erklärt wurde, werd ich´s jetzt mal andersrum ausdrücken: Was jedes halbe Jahr wieder vom Nachteilsausgleich erwartet wird von den Prüflingen, ist, daß Ihre Punkte trotzdem gezählt werden ohne eine verschiebung der Notengrenzen. Das wäre wiederum unfair gegenüber all denen, die vielleicht bei den herausgenommenen Fragen alle falsch gemacht haben aber sonst mehr richtige haben. Beispiel:

Fiktive Notengrenze sei 150, 6 Fragen wurden insgesamt nicht gewertet, Prüfling A hatte 149 "ordentliche" Fragenpunkte, bei den rausgenommenen keinen Punkt, Prüfling B hat - inklusive aller 6 rausgenommenen, bei denen er eine der möglichen Lösungen angekreuzt hat - 150 Punkte. Nun wäre es wirklich eine ziemlich unfaire Regelung, wenn B eine bessere Note als A erhalten würde, obwohl sich sein Punktevorsprung auf Fragen stütz, die aus sicht von A eigentlich ja gar nicht mehr in der Wertung sind. Daher ist die Nachberechnung anderer Bestehens und Notengrenzen für all jene, welche Punkte durch eigentlich nicht gewertete Aufgaben erhalten haben durchaus fair und kein Nachteil.

Der Frosch

Rico
10.09.2005, 12:16
Das einzig unfaire an diesem System ist, daß natürlich die Fragen, bei denen mehr als 1 Lösung richtig sind auch mit überproportionaler Wahrscheinlichkeit richtig gemacht werden. Daß - wie z.B. in meinem Physikum passiert - eine Aufgabe, bei der sogar 3 Lösungen richtig sind, zu 75% richtig beantwortet wird ist ja kein großes Kunststück... die Ratewarscheinlichkeit bei 3 aus 5 liegt ja schon bei 60%.
So gesehen sind dann die Ergebisse der Referenzgruppe, die ja zur Nachberechnung der Notengrenzen herangezogen, eigentlich "falsch hoch", oder?

Andererseits hab ich als Prüfling ja auch von der erhöhten Ratewahrscheinlichkeit profitiert... vermutlich wird sich das dann ausgleichen, oder?

Calis
10.09.2005, 16:48
Hm ... ich glaube wir finden da einfach nicht zusammen. Meine Interpretation ist eben immer noch die, dass es für mich ein Nachteil ist, eben genau diese 5 von den sechs herausgenommenen Fragen richtig beantwortet zu haben und nicht irgendwelche anderen.
Fakt ist doch, dass einem die richtigen Antworten aus diesen Fragen nichts nützen, nachdem sich die persönliche Notengrenze erhöht.

Dass B eine bessere Note als A erhält aufgrund von Punkten aus solchen Fragen halte ich durchaus für gerechtfertigt. Immerhin gibt es zwei mögliche Lösungen. Die Aufgabe falsch zu machen war also eigentlich recht schwer ... und es kann keiner sagen dass man die Aufgabe deswegen falsch beantwortet hat weil man wusste dass A und B richtig sein müssen - und dann deswegen C D oder E ankreuzt. Man macht diese Aufgaben eigentlich doch nur dann falsch wenn man einfach keine Ahnung hat und dann raten muss (war bei mir auch bei einer der Fall). Beide Antworten als richtig gelten zu lassen, die Punkte als Pluspunkte zu geben und nix sonst, das wäre dann wohl korrekt. Man sollte schließlich auch bedenken dass der Prüfling nichts dafür kann dass das IMPP seine Aufgaben nicht korrekt stellen kann. Und wenn man dann auch noch daran denkt dass man für derart strittige Fragen besonders viel Zeit braucht ist dies ein Grund mehr.

Fly
10.09.2005, 17:01
Ich finde auch, dass dieser Nachteilsausgleich defintiv nachteilig ist- zumindest für mich.Ich habe 157 Punkte...Dummerweise hab ich die 6 gestrichenen Fragen alle richtig beantwortet.Somit geht meine Bestehensgrenze nach oben und ich bin durchgefallen.Hätte ich genau diese 6 Fragen nicht richtig beantwortet und 6 andere xbeliebige Fragen richtig - hätte ich jetzt bestanden... :-keks Wo ist das fair?

dcco
10.09.2005, 17:24
Das kannst du nicht so rechnen weil die rausgenommenen Fragen ja leichter zu beantworten waren (2 richtige Lösungen statt einer).
Das wäre unfair denen gegenüber die gewertete Fragen richtig haben wo es nur eine richtige Lösung gibt.

Fly
10.09.2005, 17:32
Hmm?Die rausgenommen Fragen waren leichter zu beantworten, weil es 2 Lösungen gibt?Das verstehe ich nicht...