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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachteilsausgleich rechtsmäßig?



Fly
08.09.2005, 20:52
Es scheint ja, dass dieser Nachteilsausgleich neu ist und es ihn vorher nicht gegeben hat.Bei den Leuten, die die eliminierten Fragen richtig beantwortet haben ensteht in Wirklichkeit ein Nachteil, da die Bestehensgrenze nach oben rutscht.
Ist das rechtsmäßig wirksam??Wer ist noch davon betroffen??Meldet euch bitte, denn wenn es rechtswidrig ist, können wir gemeinsam mehr erreichen!

Gruß,
Fly

Mig
08.09.2005, 21:02
Genauso ist es.Es ist neu und eine pure Frechheit. Einige meiner Komilitonen werden definitiv da Alarm schlagen,in Sachen Rechtmäßigkeit.
Ohne jegliche Vorankündigung läuft da mal wieder die pure Willkür ab. Mal sehen, was die sich das nächste mal überlegen...
Nicht nachvollziehbar...und absolut kein Nachteilsausgleich.

seelenkind
08.09.2005, 21:09
zumindest ist die bezeichnung "nachteilsausgleich" der prue hohn

heim-W
08.09.2005, 21:16
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=13892

Im Grunde genommen hat sich da dieses Jahr nichts geändert, wenn ich den Link nicht mißinterpretiert habe. Habe Verständnis für euren Ärger. Habe auch alle 6 richtig gehabt...

By the way...Neue AO TAG 1 A ist immer noch die falsche Lösung registriert.
Nicht B ist richtig , sondern D laut Impp.

hämoglobinchen
08.09.2005, 21:33
Hmm mag daran liegen dass ich etwas begriffsstutzig bin (vielleicht ist die morgen anstehende Prüfung ja daran schuld ???), aber ich versteh da jetzt den Nachteil nicht. Wenn die Bestehensgrenze eins nach oben rutscht und man aber auch den einen Punkt mehr eh richtig hat, ist doch das gleiche, oder?

Schnatz
08.09.2005, 21:35
Ich glaube, so ungerecht ist das gar nicht.

Mal ein Rechenbeispiel: Es gibt zehn Fragen und einer beantwortet alle richtig.
Anschließend wird eine Frage aus der Wertung genommen.

Was nicht sein kann, ist dass die Person dann 10 von 9 möglichen Punkten hat. Also nimmt man die eigentlich gestrichene Aufagbe als richtig, sofern die Person sie auch richtig hat. Dann kommt man wieder auf 10 von 10 Fragen.

Das bedeutet für´s Physikum: Wenn eine Frage gestrichen wird, die man richtig hat, wird die Frage gewertet (das ist der Nachteilsausgleich!). und zwar als RICHTIG und GESTELLT.

Versteht mich jemand? Oder liege falsch? Bitte klärt auf!

Viele Grüße von SCHNATZ

MEDI-LEARN
08.09.2005, 21:48
Hallo,

der Nachteilsausgleich ist nicht neu, den gibt es schon lange. Er ist auch fair, auch wenn wenn es auf den ersten Blick anders aussehen könnte.

Die Bestehensgrenze errechnet sich aus den durchschnittlichen Leistungen der Examenskandidaten. (Nach der Übergangsregelung für die Studenten nach Alter AO aus diesen durchschnittlichen Leistungen abzüglich 12 %; für Studenten nach neuer AO aus den durchschnittlichen Leistungen der Refernezgruppe abzüglich 22%).

Bei der Berechnung der durchschnittlichen Leistung werden die eliminierten Fragen nicht berrücksichtig! Somit ergibt sich auch ein niedriger Durchschnitt der Leistungen. Daraus leitet sich zwangsläufig auch eine niedrigere Bestehengrenze ab.
Bei Wertung aller Fragen würden sich also höhere durchschnittliche Leistungen ergeben, somit wäre die Bestehensgrenze von vorneherein höher. Bei diesem Examen läge sie ohne Fragenelimination bei 160 Punkten (alte AO)!
Durch Herausnahme der Fragen liegt die Bestehensgrenze nun bei 156 Punkten.

"Nachteilsausgleich" bedeutet nun, daß einem Studenten, der bei einer herausgenommen Frage eine richtige Lösung angekreuzt hat, diese Frage auch als richtig gewertet wird. Gleichzeitig wird jedoch für diesen Fall auch die Bestehensgrenze neu berechnet. Bei dieser Berechnung wird dann so getan, als wäre diese Frage nicht aus der Wertung genommen worden, so daß sich dann auch meistens die Bestehensgrenze verschiebt, da in dieser Berechnung allen anderen Studenten, die ebenfalls eine der in Frage kommenden Lösung angekreuzt haben, ein Punkt gut geschrieben wird. Wenn also ein Prüfling einen Punkt unter der regulären Bestehensgrenze liegt und über den Nachteilsausgleich eine Frage zusätzlich gut geschrieben bekommt, so heißt das leider noch lange nicht, daß er die Prüfung bestanden hat, weil sich die Bestehensgrenze ebenfalls um einen Punkt erhöhen könnte.

Kompliziert aber fair.


Rechtsanwalt Reinhard Karasek, Wilhelm Roserstr. 25, 35037 Marburg, Tel.: 06421/23027, Fax: 15828 führt hierzu auch aus:

Das IMPP überprüft nach den Prüfungsterminen und vor Zustellung der Bescheide alle Aufgaben. Fehlerhafte Fragen (etwa solche mit Doppellösungen) werden dann aus der Wertung genommen. Da sich die Herausnahme von 'Fragen nicht zum Nachteil auswirken darf, werden richtig gelöste und eliminierte im Wege dieses Nachteilsausgleichs gutgeschrieben. Dies erfolgt im Grundsatz "automatisch" durch die Computerauswertung des Institutes. Leider teilen weder das IMPP noch die Prüfungsämter die "echten" Bestehensgrenzen mit. Dennoch sind die Bescheide nach unserer Erfahrung grundsätzlich richtig. Wegen der unbekannten Zahlen in Bezug auf die Bestehensgrenze (Beantwortungsanteile) wird also mitgeteilt, wie weit man etwa von der nächst höheren Notenstufe entfernt liegt. Man muß nicht extra auf die eliminierten Fragen beim IMPP aufmerksam machen.

Viele Grüße

MEDI-LEARN

Zedd
09.09.2005, 14:16
Danke Medi-learn, dass ihr das mal klarstellt - ich versteh auch ehrlich gesagt nicht, was das Problem all derer ist, die sich beschweren, dass einem der Nachteilsausgleich zum Nachteil gereichen soll.
1. Wie Medi-learn schreibt, gab es den Nachteilsausgleich in dieser Form schon länger - was, wie ich dachte, allgemein bekannt ist.
2. man kann sich das veranschaulichen, indem man folgende Überlegung anstellt: Wenn man mit allen 6 rausgenommenen Fragen richtig hat und zu den anderen addiert und dann 156 Punkte hat, hat man nicht bestanden.
Grund: Würden die 6 Fragen überhaupt nicht zählen, dann hätte man ja auch nicht bestanden...dann hat man nämlich 150 Punkte bei 156 benötigten.

Jemand aber, der z.B. 154 Punkte + die 6 rausgenommenen richtig hat, der hätte - wenn die 6 Aufgaben überhaupt nicht zählen würden - nicht bestanden.
Durch den Nachteilsausgleich aber schon...(Grenze 160 -> er hat 162)

Wenn jetzt allerdings jemand 152 Punkte + die 6 rausgenommenen hat, dann hat er so oder so nicht bestanden...er hätte also auch nicht bestanden, wenn BEI ALLEN die Frage gezählt hätte...

Der Nachteilsausgleich ist demnach auch nicht dazu da, "Extrapunkte" zu sammeln, sondern zu schauen, ob derjenige bestanden hätte, wenn die Fragen nicht aus der Wertung genommen worden wären und BEI JEDEM mit in die Wertung miteingeflossen wäre...

Naja, hoffe, dass das vielleicht jetzt ein wenig klarer ist...hoffentlich kam das nicht zu aggressiv/belehrend rüber...hat mich nur gewundert, dass sich so viele darüber empört haben...

Schöne Grüße!