sueley
09.09.2005, 10:57
obwohl ich davon nicht betroffen bin finde ich die sache trotzdem unfair.
kleines rechenbeispiel:
man nehme an man hat alle 6 fragen, die aus der wertung genommen wurden falsch beantwortet.
somit gilt eine bestehensgrenze von 156 punkten von 314 gestellten fragen. das ist umgerechnet eine prozentuale bestehgrenze von 49,68 % der gesammtaufgaben.
nun stelle man sich vor Person A hat 159 Punkte, aber alle 6 rausgenommenen fragen richtig. natürlich muss fairer weise bei demjenigen die Bestehengrenze höher liegen, weil er ja letztlich mehr Aufgaben in der Wertung hat.
gehen wir jetzt mal (wie ich finde fairerweise) von der berechneten prozentualen Bestehgrenze aus: sprich man muss 49,68% der fragen richtig beantwortet haben um die prüfung zu bestehen.
320 x 0,4968 = 158,98 ~ 159
dennoch ist das IMPP der Meinung, die Bestehgrenze wäre bei Person A bei 160 ....
um es mal auf gut deutsch zu formulieren:
wenn man die vom IMPP fälschlicher Weise gestellten aufgaben alle richtig beantwortet, hat man eine höhere Bestehgrenze (prozentual gerechnet) als wenn man sie falsch beantwortet hat.
und dabei von einem Nachteilsausgleich zu sprechen, empfinde ich persönlich als paradox
tut mir echt verdammt leid für alle betroffenen :-keks
lg
Süley
kleines rechenbeispiel:
man nehme an man hat alle 6 fragen, die aus der wertung genommen wurden falsch beantwortet.
somit gilt eine bestehensgrenze von 156 punkten von 314 gestellten fragen. das ist umgerechnet eine prozentuale bestehgrenze von 49,68 % der gesammtaufgaben.
nun stelle man sich vor Person A hat 159 Punkte, aber alle 6 rausgenommenen fragen richtig. natürlich muss fairer weise bei demjenigen die Bestehengrenze höher liegen, weil er ja letztlich mehr Aufgaben in der Wertung hat.
gehen wir jetzt mal (wie ich finde fairerweise) von der berechneten prozentualen Bestehgrenze aus: sprich man muss 49,68% der fragen richtig beantwortet haben um die prüfung zu bestehen.
320 x 0,4968 = 158,98 ~ 159
dennoch ist das IMPP der Meinung, die Bestehgrenze wäre bei Person A bei 160 ....
um es mal auf gut deutsch zu formulieren:
wenn man die vom IMPP fälschlicher Weise gestellten aufgaben alle richtig beantwortet, hat man eine höhere Bestehgrenze (prozentual gerechnet) als wenn man sie falsch beantwortet hat.
und dabei von einem Nachteilsausgleich zu sprechen, empfinde ich persönlich als paradox
tut mir echt verdammt leid für alle betroffenen :-keks
lg
Süley