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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachteilsausgleich - eine kleine rechnung...



sueley
09.09.2005, 10:57
obwohl ich davon nicht betroffen bin finde ich die sache trotzdem unfair.


kleines rechenbeispiel:

man nehme an man hat alle 6 fragen, die aus der wertung genommen wurden falsch beantwortet.

somit gilt eine bestehensgrenze von 156 punkten von 314 gestellten fragen. das ist umgerechnet eine prozentuale bestehgrenze von 49,68 % der gesammtaufgaben.


nun stelle man sich vor Person A hat 159 Punkte, aber alle 6 rausgenommenen fragen richtig. natürlich muss fairer weise bei demjenigen die Bestehengrenze höher liegen, weil er ja letztlich mehr Aufgaben in der Wertung hat.
gehen wir jetzt mal (wie ich finde fairerweise) von der berechneten prozentualen Bestehgrenze aus: sprich man muss 49,68% der fragen richtig beantwortet haben um die prüfung zu bestehen.

320 x 0,4968 = 158,98 ~ 159

dennoch ist das IMPP der Meinung, die Bestehgrenze wäre bei Person A bei 160 ....

um es mal auf gut deutsch zu formulieren:

wenn man die vom IMPP fälschlicher Weise gestellten aufgaben alle richtig beantwortet, hat man eine höhere Bestehgrenze (prozentual gerechnet) als wenn man sie falsch beantwortet hat.

und dabei von einem Nachteilsausgleich zu sprechen, empfinde ich persönlich als paradox


tut mir echt verdammt leid für alle betroffenen :-keks



lg
Süley

Fly
10.09.2005, 06:16
Hi Süley,

ich verstehe das auch nicht..Hätte ich einfach 6 andere x-beliebige Fragen richtig, dann hätte ich bestanden...Es ärgert mich so :-nix

LG,
Kathrin

neroxita
10.09.2005, 06:47
Also, ich versteh das nicht!
Im IMPP-Infoheft hieß es, dass nie zum Nachteil eines Studenten gewertet wird.
Wie kannst du dann wegen den rausgenommenen Fragen durchgefallen sein?
Das ist ja der Hammer!

Zecke
10.09.2005, 09:51
Auch bei mir hat der Nachteilsausgleich zum nichtbestehen geführt......
Als die Nachricht von 176 punkten erschien fühlte ich mich auf wolke sieben, denn ich hatte 178......
Denkste wolke sieben...... misstrauisch wie man ist schaut man dann ja doch noch jede AUfgabe durch + was muss man erkennen..... ich habe 6 der herausgenommenen Aufgaben richtig + benötige somit 179 ....
ÄHMMMM man kann doch eigentlich davon ausgehen, dass die leute die die Prüfung stellen man nicht die dümmsten sind, oder?
Kann man sich nicht vorher, und nicht wie praktiziert wird nach dem examen hinsetzen + klären welche aufgaben mehrfachantworten implizieren, oder sie nicht herausnehmen + beide Antworten gelten lassen?
Wäre fairer.... jetzt wird man dafür bestraft, dass man die aufgaben gewusst hat.... nachteilsausgleich ist wohl das falsche wort....

Dr.Cox
10.09.2005, 14:23
Moin, also ich habe auch erst gedacht, dass dieser wunderbare Nachteilsausgleich doch reichlich unfair ist. Bei näherer Betrachtung sollte man allerdings folgendes bedenken:

Werden bei einem die Fragen mitgewertet, die das IMPP rausnimmt, so hat man Prozentual ja auch mehr Fragen, als die anderen, wodurch sich zwangsläufig die Bestehensgrenze erhöhen muss, was soviel heißt wie: Hab ich fünf Fragen mehr, so steigt meine Bestehensgrenze, hab ich diese aber falsch gemacht, so bleibt sie bei 176.
Ich persönlich hatte fünf von diesen Fragen richtig, wogegen meine Bestehensgrenze allerdings "nur" auf 179 gestiegen ist. Also wurden mir quasi zwei Fragen geschenkt :-stud

Zedd
10.09.2005, 15:46
@ Zecke: Allerdings musst Du auch bedenken, dass Du, wenn die 6 Aufgaben überhaupt nicht zählen würden, ebenfalls nicht bestanden hättest...

und wenn sie doch alle zählen würden (wie beim Nachteilsausgleich, d.h. es wird so getan, als würde die Frage bei allen zählen), dann hättest Du auch nicht bestanden, weil eben der Großteil der anderen Studenten die Fragen ebenfalls richtig beantwortet hat und dann die Bestehensgrenze steigt...

Tut mir zwar echt leid für Dich, dass es nicht geklappt hat, aber die Aussage, dass der Nachteilsausgleich zum Nichtbestehen geführt hat, ist nun einmal so nicht richtig.