PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurz :Studienplatz antreten?



Scuolfan
13.09.2005, 23:49
Hallo!
Nur eine kurze Frage. Sollte sich eine Antwort wider erwarten in einem der Threads hier finden lassen, bitte gerne einen Link posten!

Ich habe mich für dieses WS 05/06 für Medizin an 6 HS beworben.
Abi dieses Jahr in NRW mit 1,5 gemacht, Abibesten verpasst aber dafür in Freib., Aachen, Münst., Heidelb., Regensbg. zum AdH zugelassen.
Da ich momentan aber Zivildienst ableiste ( seit dem 1.9. im Chirurg. OP KH ) bis zum 31.5.06, käme für mich ein Studienbeginn erst ab dem WS 06/06 in Betracht. Soweit so gut, bewerben sollte ich mich ja vorher da ja der Studienplatz, sofern ich jetzt sicher einen bekomme, auch im nächsten Jahr sicher ist . Man muss sich zwar neu bewerben, wird aber dann automatisch an die Uni verteilt, an der man den Studienplatz bekam ( laut ZVS Unterlagen ).
Problem nun: Ich bin nicht sicher, ob ich überhaupt noch medizin studieren möchte. Evtl. stattdessen Pharmazie oder etwas im Wirtschaftsbereich.
Nun meine Frage: Wenn ich den Studienplatz an meiner Wunschuni Freiburg im AdH bekäme und annehmen würde, diesen aber im diesen jahr noch nicht antreten könnte, wie sieht das rechtlich mit der Zugehörigkeit zur Universität aus?
Also müsste ich zb. dort Studiengebühren ( BaWü=500€ /Semester) zahlen, auch wenn ich den Studienplatz letzlich doch nicht antrete. Zählt das als ein Studiengang auf meinem "Konto".
Denn ich dachte mir das so: Ich habe erstmal den Platz ja sicher und kann mir dann noch überlegen, was ich tatsächlich machen will, genug Zeit habe ich ja bis zur Bewerbungsfrist für das WS 06/07 .
Oder schadet es mir in irgendeiner Weise, wenn ich den Platz quasi jetzt "annehme"( unter der Vorauss., dass ich mich zwar zum WS 06/07 neu bwerben muss, aber automatisch zu dem Platz zugeteilt werden würde...) , aber dann im Endeffekt das ganze doch nicht mache?
Oder spielt das keine Rolle, weil das erst mit der erneuten Anmeldung zum nächsten WS 06/06 rechtskräfig wird und ich erst dann einen Studienplatz erhalte, den ich auch antreten kann, ich dann ja erst "immatrikuliert" bin in der Uni?
Dass also erst die neuerliche Bewerbung im nächsten jahr diese bedingungen schaffen würde, dass ich den Studienplatz hätte?
Denn wenn das so wäre, was ich logischerweise eigentlich annehmen würde, hätte ich ja kein Problem. Dann könnte ich jetzt den Platz annehmen, dieser wäre mir dann, so ich mich denn im nächsten Jahr bewürbe, sicher, aber es würde mir auch keienrlei "Schaden" entstehen, ohne neuerliche Bewerbung...

Ich hoffe, ich habe diese eigentlich gar nicht so komplizierte Situation halbwegs verständlich ausgedrückt und bedanke mich vorweg für hilfreiche Antworten.
Gruss Scuolfan

hibbert
14.09.2005, 11:13
Also es steht ja auf dem Zulassungsbescheid, dass man im Falle eines Dienstes nichts weiter tun muss. Du kannst den Bescheid also erstmal weglegen und Dich dann nächstes Jahr mit guten CHancen wiederbewerben, den Platz hast DU ja zu 100% sicher. Einschreiben darfst Du Dich meines Wissens nicht, wenn Du einen Dienst leistest.

Die Semesterbeiträge werden dann erst mit der Einschreibung fällig, Du bist ja nicht mal an dieser Uni immatrkuliert, daher musst Du da auch nichts zahlen. Du hast recht, es wird erst mit der EInschreibung rechtskräftig.

Fresh Prince
14.09.2005, 11:16
Hi,
also ich bin nicht ganz so bewandelt auf dem Gebiet, weil ich die ZVS nicht auswendig kenne. Aber bei mir wars genau gleich.
Habe mich fürs SS 05 beworben, bin übers AdH in Tübingen reingekommen. Musste den Platz aber verfallen lassen, weil ich mein Fwdl 12 bis 30.6. beim Bund laufen hatte. Ich habe mich jetzt zum WS "neu" bewerben müssen, aber NUR für die Uni Tübingen, denn nur dort hatte ich die Zusage. Wenn ich z.b. nach München gewollt hätte, weil ich da wohne, wär mein Anrecht für Tübingen verloren gegangen und ich hätte mich der gesamten Konkurrenz stellen müssen.
Aber nun zum eigentlichen Problem. Soweit ich weiß, fallen in BaWü die Studiengebühren mit ca 500Ocken pro Kopf erst zum WS 07/08 ins Gewicht. Bayern ist bereits im SS 07 soweit.
Zur "Immatrikulation". Wenn du deine Zulassung für eine der Unis bekommen solltest, schreibst du dich natürlich NICHT ein. Du kannst ja nicht wegen deinem Zivi. Dein Platz verfällt dann zwar, aber deswegen verlierst du das Anrecht nicht. Wenn du dann bei einer Wiederbewerbung der ZVS klar machst, dass du bereits zugelassen wurdest (Kopie des Zulassungsantrags der Hochschule) und alles fristgerecht erledigst, kannst du dein Platz antreten.
Wie es genau mit anderen Studiengängen abläuft, weiß ich leider nicht.
Aber der NC auf BWL ist ja nicht ganz so hoch und ob Pharmazie was hat, weiß ich nicht. Aber du kannst dich ja für mehrere Studiengänge bewerben, oder nicht?

Scuolfan
14.09.2005, 18:25
Ah Danke!
Das ist genau das, was ich hören wollte! ;-)
Merci beaucoup!

Ja, Pharmazie lag dieses Jahr bei den Abibesten in NRW bei 1,8...ob das nächstes Jahr so stark ansteigt dass ich das nicht packen könnte, bezweifle ich. Pharmazie hat zwar ZUwächse, auch hohe, aber um mehr als 0,3 Pkt. kann ich mir einen Anstieg nicht vorstellen.
Aber das ist dann natürlich wieder irrelevant, wenn die Abibestenquote an meiner WunschUni dann zu hoch wäre...

Aber mit der Zivi Sache und dem Medi-Studienplatz weis ich dann bescheid, so hatte ich mir das auch gedacht.
Schönen Tag noch und abermals danke für die Hilfe
Scuolfan

Fresh Prince
14.09.2005, 18:53
Noch ein guter Ratschlag zum mitnehmen. Klär das lieber nochmal genau mit der ZVS und der Hochschule, bei der du übers AdH reingekommen bist, ab.
Vielleicht gibt es bei der ZVS irgendein Paragraph den du überlesen hast, der diesen Weg aber NICHT erlaubt!!
Bei mir war es die Ausnahme, da ich übers AdH reingekommen bin. Es wäre wohl nicht gegangen, wenn ich mein Platz direkt über die ZVS bekommen hätte.
Wir sind hier keine Profis. Die ZVS wird dafür bezahlt. Notfalls holst es dir schriftlich, dann kann dir keiner was!