Scuolfan
13.09.2005, 22:49
Hallo!
Nur eine kurze Frage. Sollte sich eine Antwort wider erwarten in einem der Threads hier finden lassen, bitte gerne einen Link posten!
Ich habe mich für dieses WS 05/06 für Medizin an 6 HS beworben.
Abi dieses Jahr in NRW mit 1,5 gemacht, Abibesten verpasst aber dafür in Freib., Aachen, Münst., Heidelb., Regensbg. zum AdH zugelassen.
Da ich momentan aber Zivildienst ableiste ( seit dem 1.9. im Chirurg. OP KH ) bis zum 31.5.06, käme für mich ein Studienbeginn erst ab dem WS 06/06 in Betracht. Soweit so gut, bewerben sollte ich mich ja vorher da ja der Studienplatz, sofern ich jetzt sicher einen bekomme, auch im nächsten Jahr sicher ist . Man muss sich zwar neu bewerben, wird aber dann automatisch an die Uni verteilt, an der man den Studienplatz bekam ( laut ZVS Unterlagen ).
Problem nun: Ich bin nicht sicher, ob ich überhaupt noch medizin studieren möchte. Evtl. stattdessen Pharmazie oder etwas im Wirtschaftsbereich.
Nun meine Frage: Wenn ich den Studienplatz an meiner Wunschuni Freiburg im AdH bekäme und annehmen würde, diesen aber im diesen jahr noch nicht antreten könnte, wie sieht das rechtlich mit der Zugehörigkeit zur Universität aus?
Also müsste ich zb. dort Studiengebühren ( BaWü=500€ /Semester) zahlen, auch wenn ich den Studienplatz letzlich doch nicht antrete. Zählt das als ein Studiengang auf meinem "Konto".
Denn ich dachte mir das so: Ich habe erstmal den Platz ja sicher und kann mir dann noch überlegen, was ich tatsächlich machen will, genug Zeit habe ich ja bis zur Bewerbungsfrist für das WS 06/07 .
Oder schadet es mir in irgendeiner Weise, wenn ich den Platz quasi jetzt "annehme"( unter der Vorauss., dass ich mich zwar zum WS 06/07 neu bwerben muss, aber automatisch zu dem Platz zugeteilt werden würde...) , aber dann im Endeffekt das ganze doch nicht mache?
Oder spielt das keine Rolle, weil das erst mit der erneuten Anmeldung zum nächsten WS 06/06 rechtskräfig wird und ich erst dann einen Studienplatz erhalte, den ich auch antreten kann, ich dann ja erst "immatrikuliert" bin in der Uni?
Dass also erst die neuerliche Bewerbung im nächsten jahr diese bedingungen schaffen würde, dass ich den Studienplatz hätte?
Denn wenn das so wäre, was ich logischerweise eigentlich annehmen würde, hätte ich ja kein Problem. Dann könnte ich jetzt den Platz annehmen, dieser wäre mir dann, so ich mich denn im nächsten Jahr bewürbe, sicher, aber es würde mir auch keienrlei "Schaden" entstehen, ohne neuerliche Bewerbung...
Ich hoffe, ich habe diese eigentlich gar nicht so komplizierte Situation halbwegs verständlich ausgedrückt und bedanke mich vorweg für hilfreiche Antworten.
Gruss Scuolfan
Nur eine kurze Frage. Sollte sich eine Antwort wider erwarten in einem der Threads hier finden lassen, bitte gerne einen Link posten!
Ich habe mich für dieses WS 05/06 für Medizin an 6 HS beworben.
Abi dieses Jahr in NRW mit 1,5 gemacht, Abibesten verpasst aber dafür in Freib., Aachen, Münst., Heidelb., Regensbg. zum AdH zugelassen.
Da ich momentan aber Zivildienst ableiste ( seit dem 1.9. im Chirurg. OP KH ) bis zum 31.5.06, käme für mich ein Studienbeginn erst ab dem WS 06/06 in Betracht. Soweit so gut, bewerben sollte ich mich ja vorher da ja der Studienplatz, sofern ich jetzt sicher einen bekomme, auch im nächsten Jahr sicher ist . Man muss sich zwar neu bewerben, wird aber dann automatisch an die Uni verteilt, an der man den Studienplatz bekam ( laut ZVS Unterlagen ).
Problem nun: Ich bin nicht sicher, ob ich überhaupt noch medizin studieren möchte. Evtl. stattdessen Pharmazie oder etwas im Wirtschaftsbereich.
Nun meine Frage: Wenn ich den Studienplatz an meiner Wunschuni Freiburg im AdH bekäme und annehmen würde, diesen aber im diesen jahr noch nicht antreten könnte, wie sieht das rechtlich mit der Zugehörigkeit zur Universität aus?
Also müsste ich zb. dort Studiengebühren ( BaWü=500€ /Semester) zahlen, auch wenn ich den Studienplatz letzlich doch nicht antrete. Zählt das als ein Studiengang auf meinem "Konto".
Denn ich dachte mir das so: Ich habe erstmal den Platz ja sicher und kann mir dann noch überlegen, was ich tatsächlich machen will, genug Zeit habe ich ja bis zur Bewerbungsfrist für das WS 06/07 .
Oder schadet es mir in irgendeiner Weise, wenn ich den Platz quasi jetzt "annehme"( unter der Vorauss., dass ich mich zwar zum WS 06/07 neu bwerben muss, aber automatisch zu dem Platz zugeteilt werden würde...) , aber dann im Endeffekt das ganze doch nicht mache?
Oder spielt das keine Rolle, weil das erst mit der erneuten Anmeldung zum nächsten WS 06/06 rechtskräfig wird und ich erst dann einen Studienplatz erhalte, den ich auch antreten kann, ich dann ja erst "immatrikuliert" bin in der Uni?
Dass also erst die neuerliche Bewerbung im nächsten jahr diese bedingungen schaffen würde, dass ich den Studienplatz hätte?
Denn wenn das so wäre, was ich logischerweise eigentlich annehmen würde, hätte ich ja kein Problem. Dann könnte ich jetzt den Platz annehmen, dieser wäre mir dann, so ich mich denn im nächsten Jahr bewürbe, sicher, aber es würde mir auch keienrlei "Schaden" entstehen, ohne neuerliche Bewerbung...
Ich hoffe, ich habe diese eigentlich gar nicht so komplizierte Situation halbwegs verständlich ausgedrückt und bedanke mich vorweg für hilfreiche Antworten.
Gruss Scuolfan