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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jetzt Vertrag unterschreiben?



T4N3M1
17.09.2005, 21:00
servus

zur zeit berichtet ja der MB immer wieder über neuere streichungen, die bei dezeitigen vertragsabschluessen noch mehr abzuege vorsehen. tvöt oder so...
ich glaube da war was von "zwischengruppe 13" die rede, was genau verdienst man da eigentlich???

was ist denn jetzt wenn ich ne stelle in aussicht habe und so was dann unterschreibe? ändert sich so ein vertrag dann im nachhinein nach unterzeichung wenn der MB was in positiver richtung drehen kann?

und: weiss jemand was genaues über die aktuellen "standardverträge"?

sorry - bin post-PJ'ler und relativ ahnungslos... :-nix

reze
22.09.2005, 18:43
servus

zur zeit berichtet ja der MB immer wieder über neuere streichungen, die bei dezeitigen vertragsabschluessen noch mehr abzuege vorsehen. tvöt oder so...
ich glaube da war was von "zwischengruppe 13" die rede, was genau verdienst man da eigentlich???

was ist denn jetzt wenn ich ne stelle in aussicht habe und so was dann unterschreibe? ändert sich so ein vertrag dann im nachhinein nach unterzeichung wenn der MB was in positiver richtung drehen kann?

und: weiss jemand was genaues über die aktuellen "standardverträge"?

sorry - bin post-PJ'ler und relativ ahnungslos... :-nix


im internet: paul.schubbi.org BAT und TvOed vergleich. siehe auch postings im forum unter tvoed. ein vertrag kann sich im nachhinein nicht aendern, allerdings gibt es sowieso viele vertraege nur fuer ein jahr um sicherzustellen dass man die naechste kuerzungsrunde auch mitnimmt :)

T4N3M1
24.09.2005, 19:31
Was ist denn eigentlich wenn man den Vertrag unterschreibt (TVÖD) aber auch dieses MB-Schreiben beilegt. WAs soll das nützen wenn man den Vertrag unterschrieben hat, dann erklärt man sich doch mit den Bedingungen (=weniger Lohn) einverstanden...?!?!
:-nix

Herzstromkurve
28.09.2005, 18:11
...ein vertrag kann sich im nachhinein nicht aendern,

In den üblichen Verträgen wird aber auf den derzeit gültigen bzw. darauf folgen Tarifvertrag verwiesen.
Wörtlich:
"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für die Arbeitgeberin geltenden Fassung. Außerdem finden die für die Arbeitgeberin jeweils geltenden sonstigen Tarifverträge Anwendung....."
Die Arbeitgeberin ist bei mir die Universität

Alles klar?