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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auswahlkriterium im AdH bei gleicher DN?



Dormicum
20.09.2005, 20:49
Hab keine Ahnung ob das schon jemand gefragt hat, aber weiß zufällig jemand wie die Unis zwischen Bewerbern mit gleicher Durchschnittsnote auswählen (also an der NC-Grenze)?

Sawyer
20.09.2005, 20:57
Nach Wartesemestern würde ich meinen.

Dormicum
20.09.2005, 20:59
Aber sicher bist dir net oder?

chutenalua
20.09.2005, 21:17
1. Dienst, 2. Los

Dormicum
20.09.2005, 21:19
na echt toll...das passt ja mal wieder...jetzt bin ich da auch mal wieder ganz hinten obwohl ich eigentlich nen Dienst gemacht habe :-( :-( :-(

fixbuggl
20.09.2005, 21:29
Bei den Unis die die ZVS damit beauftragen das AdH durchzufuehren ist wie gesagt 1. Dienst 2. Los das nachrangige Kriterium, bei denen die ein eigenes Verfahren machen, haben auch eigene Kriterien, zB ist in Freiburg Wartezeit ein nachrangiges Kriterium.

Dormicum
20.09.2005, 21:37
na toll...und wie krieg ich raus wie das an der uni ulm ist?

Baru
20.09.2005, 22:00
Googlen natürlich,
oder drauf warten dass ich es poste *gg*

Quelle: hier (http://www.verwaltung.uni-ulm.de/zuv/zuv/info/dez3-2/satzungen_und_ordnungen/zulassungssatzungen/satzung_hochschuleigenes_auswahlverfahren_medizin_ zahnmedizin.pdf)

§ 5 Erstellen der Rangliste für die Auswahlentscheidung
(1) Der Rangplatz bestimmt sich nach der im Abiturzeugnis ausgewiesenen Durchschnittsnote der
Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Sofern eine abgeschlossene Ausbildung in einem
medizinischen Ausbildungsberuf nachgewiesen wird, verbessert sich die im Abiturzeugnis
ausgewiesene Durchschnittsnote in der Medizin um 0,2; sofern eine abgeschlossene Ausbildung in
einem zahnmedizinischen Ausbildungsberuf nachgewiesen wird, verbessert sich die im Abiturzeugnis
ausgewiesene Durchschnittsnote in der Zahnmedizin um 0,5. Aus diesem Endergebnis wird unter
allen Teilnehmern eine Rangliste erstellt.
(2) Die Auswahlkommission beschließt eine nicht abschließende Liste über die in Betracht
kommenden Ausbildungsberufe. Die Liste wird in angemessener Form veröffentlicht.
(3) Bei Ranggleichheit bestimmt sich die Rangfolge nach der Durchschnittsnote der HZB; besteht
danach noch Ranggleichheit gilt § 18 ZVS-Vergabeverordnung entsprechend.

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Quelle http://193.159.218.53/service/download/VergabeVO_ZVS_WS05_06.pdf

$ 18 der ZVS-Vergabeverordnung:
§ 18
Nachrangige Auswahlkriterien
(1) 1Besteht bei der Auswahl in der Abiturbestenquote Ranggleichheit, bestimmt sich die Rangfolge
nach den Bestimmungen über die Auswahl nach Wartezeit. 2Besteht bei der Auswahl nach Wartezeit
Ranggleichheit, bestimmt sich die Rangfolge durch die nach § 11 Abs. 3 bis 5 ermittelte Durchschnittsnote.
(2) 1Besteht danach noch Ranggleichheit oder besteht bei der Auswahl in den übrigen Quoten Ranggleichheit,
wird vorrangig ausgewählt, wer zu dem Personenkreis nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3
gehört und durch eine Bescheinigung glaubhaft macht, dass der Dienst in vollem Umfang abgeleistet
ist oder bei einer Bewerbung für das Sommersemester bis zum 30. April und bei einer Bewerbung für
das Wintersemester bis zum 31. Oktober in vollem Umfang abgeleistet sein wird, oder glaubhaft macht,
dass bis zu den genannten Zeitpunkten mindestens neun Monate Dienst nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
ausgeübt sein werden. 2Im Übrigen entscheidet bei Ranggleichheit das Los.

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