mako
29.09.2005, 17:28
Hallo liebe Forumsmitglieder/-leser,
ich habe heute Mittag von der ZVS - Sachbearbeiterin aus der Gruppe 6 eine deutliche Absage auf meine Ambitionen auf ein Medizin-Studium bekommen. In Ordnung, ich gebe zu, ich habe schon so ziemlich früh geahnt, dass es mit 2,0 und 2 Wartesemestern nicht klappen würde, so dass ich mich rechtzeitig auf die veränderte Situation eingestellt und umorientiert habe.
Aber hier noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu dem Thema, wie ein allgemein sinnvoller Weg zu einem durch Zulassung beschränkten Studienfach, also z.B. Humanmedizin, geformt und beschritten werden kann.
Grundsätzlich ist das System der ZVS so gerecht, d.h. so objektiv, wie es nur sein kann: Je nach der Anzahl der verfügbaren und allgemein finanzierbaren Studiumsstellen wird mit Hilfe des Parameters Abitur - Durchschnittsnote ein funktionierendes System geschaffen. Dadurch wird jeglicher Vorteilsnahme Einhalt geboten.
Somit kann das existierende Problem der gefühlten Ungerechtigkeit bei der Studiumsplatzvergabe nicht bei der ZVS gesucht werden. Es liegt folglich weiter " hinten auf der Wegstrecke “, die einen zum Studium führt. Die Art und Weise, wie die Abitur - Durchschnittsnote heute gebildet wird bzw. werden kann, enthält hierbei zugleich den Ausgangspunkt und Endpunkt des Problems. Denn es ist ein zum größten Teil gigantischer Unterschied , wie man in Deutschland sein Abitur in der Vergangenheit in Abhängigkeit vom Bundesland und der besuchten Schule formen konnte bzw. noch immer formen kann.
Zum einen ermöglicht es der bestehende Förderalismus, d.h. die Bildungshoheit der 16 Bundesländer in Deutschland, ganz eindeutig, dass aufbauend auf der unterschiedlich hohen Anzahl der Unterrichtswochenstunden in den deutschen Gymnasien die Schüler unterschiedlich gut durch Quantität und Qualität des Unterrichtes auf den Abschluss der allgemeinen Hochschulreife vorbereitet werden. Die Größe der beiden Faktoren wird hierbei direkt von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln bestimmt. Somit geschieht es, dass z.B. der Schüler in Dresden wahrscheinlich nicht die gleiche Leistungsstufe in einem Fach A erreichen wird, wie der Schüler in Düsseldorf (oder umgekehrt). Diese Differenz bedeutet demnach eine verschieden positiv geeignete Eignung zum Studium.
Diese fachlichen Ungleichheiten treten in Deutschland hierbei sogar nicht nur zwischen den Bundesländern auf, sondern setzen sich auch innerhalb derselben auf konstantem Level durch. Die Erfahrungen der Betroffenen, nämlich der Schüler selbst, sprechen hier eine deutliche Sprache: Viele sehen so auch innerhalb einer größeren Stadt bzw. Region einen fachlichen Unterschied zwischen den Schulen gleichen Zweiges, d.h. Gymnasien, aber auch Realschulen und Hauptschulen. Dieser fachliche Unterschied hat hierbei die gleichen Ansätze wie auf der Bundesebene, führt aber noch einen entscheidenden Unterschied weiter. Denn bei der genauen Betrachtung des genannten Unterschiedes fällt als kleine, aber interessante Randerscheinung auf, dass eine oft bedeutende Anzahl der Schüler eines Jahrganges spätestens zum Beginn der Oberstufe auf die als fachlich schlechter bewerteten Schulen wechselt, um dort ihr Abitur abzulegen. Der Grund für den Wechsel ist, wenn man sie einmal danach fragt, immer das identische Streben danach, auf möglichst simplen Weg zu einer möglichst guten Abitur - Durchschnittsnote zu gelangen. Aber dieses Verhalten soll an dieser Stelle in keiner Weise kritisiert werden, denn die Schuld hierfür liegt nicht bei den betroffenen Schülern, sondern ausschließlich im System. Erst durch die Existenz qualitativ bedeutend differenten Unterrichtes und den Mangel an Förderung schwacher Schüler entstehen auf diesem Weg zwangsweise tatsächlich Abi - Durchschnittsnoten , die sich auch bei gleichem numerischen Wert in ihrer Qualität unterscheiden. Das Auftreten solcher beschriebenen Schülerfluktuationen zwischen den Schulen tritt hierbei zwar nur am Rande auf, ist aber dafür in seiner Eindeutigkeit und Bedeutung nicht zu minimieren.
Zum anderen erlauben es die im Moment existierenden Fachwahlmöglichkeiten in der Oberstufe, dass je nach Schule unterschiedliche Prüfungsfächer, d.h. Leistungs- und Grundkurse, von den Schülern nach Wunsch ausgewählt werden können, in denen sie dann ihre schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen ablegen. Hierbei ist also z.B. zwischen der geisteswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Sparte zu unterscheiden. Auch wenn gewisse Basisfächer mittlerweile von allen Schülern im Abitur belegt werden müssen, führt dies insgesamt zu einer wechselnden fachlichen Qualifikation unter den Schulabsolventen. Oft setzt sich dies in den persönlichen Interessen weiter fort.
Diese Vielfalt bzw. persönliche Spezialisierung ist ausschließlich als positiv anzusehen und ihr Wegfall würde wohl eher eine allgemein lähmende Monotonie als dauerhafte Verbesserung in der Schullandschaft mit sich bringen.
Für die anschließende Wahl eines Studiums sollte sie aber unbedingt das mitbestimmende Zulassungskriterium sein, wenn der Studiumsplatz von einer zentralen Behörde wie der ZVS vergeben wird. Neben dem persönlichen Interesse des Bewerbers für ein Fach / Berufsbild muss er so auch eine identische Fächerorientierung im Abitur vorzuweisen haben. Demnach können z.B. für die Bewerbung auf ein meist naturwissenschaftlich orientiertes Studienfach nur in einem beschränkten Maße Ergebnisse aus den geisteswissenschaftlichen Abiturprüfungsfächern gewertet werden.
Die Wahl eines solchen Auswahlkriteriums würde zwar von den Schülern noch zu Schulzeiten eine frühzeitige Entschlussfassung im Bezug auf ihre berufliche Zukunft fordern, trüge aber gewiss zu der Festigung ihres Entschlusses in positiver Weise bei.
Nur die Korrektur der beiden genannten Gesichtspunkte wird mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass das Verteilungsverfahren im Falle der ZVS zukünftig als fühlbar gerecht anerkannt wird. Die aktuell geführten Diskussionen über dieses Streitthema, welches durch oder gerade wegen des neu eingeführten, zeitlich nachgelagerten AdH - Verfahrens noch einmal neuen Schub bekommen hat, werden bei bestehender Bildungspolitik der Bundesländer sicherlich auch noch in der Zukunft Anschluss finden. Nur einer Erkenntnis müssen wir hierbei klar beipflichten, nämlich dass die Entscheidung in dieser Sache langfristig und ohne Einfluss von Bundestags- oder Landtagswahlen geschehen muss. Bildung bedeutet langfristige Konzepte zu entwickeln und durchzusetzen, nur so wird sich der Erfolg zeigen.
ich habe heute Mittag von der ZVS - Sachbearbeiterin aus der Gruppe 6 eine deutliche Absage auf meine Ambitionen auf ein Medizin-Studium bekommen. In Ordnung, ich gebe zu, ich habe schon so ziemlich früh geahnt, dass es mit 2,0 und 2 Wartesemestern nicht klappen würde, so dass ich mich rechtzeitig auf die veränderte Situation eingestellt und umorientiert habe.
Aber hier noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu dem Thema, wie ein allgemein sinnvoller Weg zu einem durch Zulassung beschränkten Studienfach, also z.B. Humanmedizin, geformt und beschritten werden kann.
Grundsätzlich ist das System der ZVS so gerecht, d.h. so objektiv, wie es nur sein kann: Je nach der Anzahl der verfügbaren und allgemein finanzierbaren Studiumsstellen wird mit Hilfe des Parameters Abitur - Durchschnittsnote ein funktionierendes System geschaffen. Dadurch wird jeglicher Vorteilsnahme Einhalt geboten.
Somit kann das existierende Problem der gefühlten Ungerechtigkeit bei der Studiumsplatzvergabe nicht bei der ZVS gesucht werden. Es liegt folglich weiter " hinten auf der Wegstrecke “, die einen zum Studium führt. Die Art und Weise, wie die Abitur - Durchschnittsnote heute gebildet wird bzw. werden kann, enthält hierbei zugleich den Ausgangspunkt und Endpunkt des Problems. Denn es ist ein zum größten Teil gigantischer Unterschied , wie man in Deutschland sein Abitur in der Vergangenheit in Abhängigkeit vom Bundesland und der besuchten Schule formen konnte bzw. noch immer formen kann.
Zum einen ermöglicht es der bestehende Förderalismus, d.h. die Bildungshoheit der 16 Bundesländer in Deutschland, ganz eindeutig, dass aufbauend auf der unterschiedlich hohen Anzahl der Unterrichtswochenstunden in den deutschen Gymnasien die Schüler unterschiedlich gut durch Quantität und Qualität des Unterrichtes auf den Abschluss der allgemeinen Hochschulreife vorbereitet werden. Die Größe der beiden Faktoren wird hierbei direkt von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln bestimmt. Somit geschieht es, dass z.B. der Schüler in Dresden wahrscheinlich nicht die gleiche Leistungsstufe in einem Fach A erreichen wird, wie der Schüler in Düsseldorf (oder umgekehrt). Diese Differenz bedeutet demnach eine verschieden positiv geeignete Eignung zum Studium.
Diese fachlichen Ungleichheiten treten in Deutschland hierbei sogar nicht nur zwischen den Bundesländern auf, sondern setzen sich auch innerhalb derselben auf konstantem Level durch. Die Erfahrungen der Betroffenen, nämlich der Schüler selbst, sprechen hier eine deutliche Sprache: Viele sehen so auch innerhalb einer größeren Stadt bzw. Region einen fachlichen Unterschied zwischen den Schulen gleichen Zweiges, d.h. Gymnasien, aber auch Realschulen und Hauptschulen. Dieser fachliche Unterschied hat hierbei die gleichen Ansätze wie auf der Bundesebene, führt aber noch einen entscheidenden Unterschied weiter. Denn bei der genauen Betrachtung des genannten Unterschiedes fällt als kleine, aber interessante Randerscheinung auf, dass eine oft bedeutende Anzahl der Schüler eines Jahrganges spätestens zum Beginn der Oberstufe auf die als fachlich schlechter bewerteten Schulen wechselt, um dort ihr Abitur abzulegen. Der Grund für den Wechsel ist, wenn man sie einmal danach fragt, immer das identische Streben danach, auf möglichst simplen Weg zu einer möglichst guten Abitur - Durchschnittsnote zu gelangen. Aber dieses Verhalten soll an dieser Stelle in keiner Weise kritisiert werden, denn die Schuld hierfür liegt nicht bei den betroffenen Schülern, sondern ausschließlich im System. Erst durch die Existenz qualitativ bedeutend differenten Unterrichtes und den Mangel an Förderung schwacher Schüler entstehen auf diesem Weg zwangsweise tatsächlich Abi - Durchschnittsnoten , die sich auch bei gleichem numerischen Wert in ihrer Qualität unterscheiden. Das Auftreten solcher beschriebenen Schülerfluktuationen zwischen den Schulen tritt hierbei zwar nur am Rande auf, ist aber dafür in seiner Eindeutigkeit und Bedeutung nicht zu minimieren.
Zum anderen erlauben es die im Moment existierenden Fachwahlmöglichkeiten in der Oberstufe, dass je nach Schule unterschiedliche Prüfungsfächer, d.h. Leistungs- und Grundkurse, von den Schülern nach Wunsch ausgewählt werden können, in denen sie dann ihre schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen ablegen. Hierbei ist also z.B. zwischen der geisteswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Sparte zu unterscheiden. Auch wenn gewisse Basisfächer mittlerweile von allen Schülern im Abitur belegt werden müssen, führt dies insgesamt zu einer wechselnden fachlichen Qualifikation unter den Schulabsolventen. Oft setzt sich dies in den persönlichen Interessen weiter fort.
Diese Vielfalt bzw. persönliche Spezialisierung ist ausschließlich als positiv anzusehen und ihr Wegfall würde wohl eher eine allgemein lähmende Monotonie als dauerhafte Verbesserung in der Schullandschaft mit sich bringen.
Für die anschließende Wahl eines Studiums sollte sie aber unbedingt das mitbestimmende Zulassungskriterium sein, wenn der Studiumsplatz von einer zentralen Behörde wie der ZVS vergeben wird. Neben dem persönlichen Interesse des Bewerbers für ein Fach / Berufsbild muss er so auch eine identische Fächerorientierung im Abitur vorzuweisen haben. Demnach können z.B. für die Bewerbung auf ein meist naturwissenschaftlich orientiertes Studienfach nur in einem beschränkten Maße Ergebnisse aus den geisteswissenschaftlichen Abiturprüfungsfächern gewertet werden.
Die Wahl eines solchen Auswahlkriteriums würde zwar von den Schülern noch zu Schulzeiten eine frühzeitige Entschlussfassung im Bezug auf ihre berufliche Zukunft fordern, trüge aber gewiss zu der Festigung ihres Entschlusses in positiver Weise bei.
Nur die Korrektur der beiden genannten Gesichtspunkte wird mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass das Verteilungsverfahren im Falle der ZVS zukünftig als fühlbar gerecht anerkannt wird. Die aktuell geführten Diskussionen über dieses Streitthema, welches durch oder gerade wegen des neu eingeführten, zeitlich nachgelagerten AdH - Verfahrens noch einmal neuen Schub bekommen hat, werden bei bestehender Bildungspolitik der Bundesländer sicherlich auch noch in der Zukunft Anschluss finden. Nur einer Erkenntnis müssen wir hierbei klar beipflichten, nämlich dass die Entscheidung in dieser Sache langfristig und ohne Einfluss von Bundestags- oder Landtagswahlen geschehen muss. Bildung bedeutet langfristige Konzepte zu entwickeln und durchzusetzen, nur so wird sich der Erfolg zeigen.