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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Als Zivi für das Losverfahren bewerben



Phil10
04.10.2005, 14:35
Kann ich mich als Zivi für das Losverfahren bewerben bzw. würde es etwas bringen?
Wenn ich einen Platz über Los erhalten würde, könnte ich mich dann als Zivi einschreiben um so einen Platz zu reservieren und dann nach dem Zivildienst richtig anzufangen?

Doctöse
04.10.2005, 15:07
Klar, kannste das machen. Nur wenn du was bekommst, und du bist noch Zivi, erwähn das nicht bei der Einschreibung. Es wird auch sicher Leute geben, die dich dann hassen würden, weil sie sofort anfangen könnten, während du dann nur einen Platz reservierst. Aber wie gesagt, probiers einfach. Das erste Semester können die meisten der Losglücklichen je nach Uni abhaken, weil sie ja erst so spät dazukommen. Du würdest dann eigentlich auch nur ein Semester "reservieren". It´s up to you ;-)

Hawkeye
04.10.2005, 15:18
Ich glaube, dass das nicht zulässig ist, als Zivi an einer Uni eingeschrieben zu sein... kann das aber nicht belegen!

MacMoped
04.10.2005, 15:27
Offiziell darfst Du das Studium seitens des BAZ das Studium NICHT antreten bzw. Dich einschreiben:

Quelle:
Leitfaden für die Durchführung
des Zivildienstes

Stand: September 2005

Abschnitt B6
4 Sonderfälle

4.1 Studium
Unzulässig ist die Weiterführung oder Aufnahme eines Studiums. Es ist stets davon auszugehen, dass ein Studium die Dienstleistung gefährdet bzw. den dienstlichen Belangen zuwiderläuft.
Die Aufnahme eines Fernstudiums (Vollstudium) an einer Fernuniversität kann gleichfalls nicht genehmigt werden; die Genehmigung eines Teilzeitstudiums kann ggf. erteilt werden.

Doctöse
04.10.2005, 15:29
Manche Unis wollen auch die Dienstzeitbescheinigung bei der Immatrikulation sehen, da wär die Sache dann erledigt :-nix

Hawkeye
04.10.2005, 15:33
Selbst wenn sie die Bescheinigung nicht sehen wollen, darf man es nicht (danke für die Quelle) - im schlimmsten Fall wird einem (wenn es raus kommt) die Approbation entzogen... und DAS Risiko wollte ich nciht eingehen

Phil10
04.10.2005, 15:49
Ich habe gerade bei der ZVS angerufen: Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass ich am Losverfahren teilnehmen darf. Falls ich eine Zulassung im Losverfahren bekommen würde, wäre für mich ein Studienplatz reserviert! Ich müsste nur bei der Wiederbewerbung eine Dienstzeitbescheinigung vorlegen.
Es wäre ja auch irgendwie ungerecht, wenn ich mein Studium nicht antreten könnte, nur weil ich gerade Zivildienst ableisten muss!!!

Hawkeye
04.10.2005, 15:53
Das hab ich im Zusammenhang mit dem Losverfahren noch nie gehört, aber warum nicht öfter mal was neues!

Viel Glück!

Phil10
04.10.2005, 16:36
Ist es eigentlich rein theoretisch möglich, dass ich mich einschreibe, aber mich an der Uni das ganze Semester nicht blicken lasse und dann nach dem Zivildienst das Semester wiederhole, da ich es ja nicht mit Erfolg bestanden habe?

Meine zweite Frage wäre, ob ich schon "ein Studium aufnehme" im Sinne des Leitfadens des BAZ, sobald ich mich einschreibe?

username
04.10.2005, 17:00
Verliert man bei einem Semster blau nicht das Recht auf Bafög?

MacMoped
04.10.2005, 17:44
M.E. "nimmt man das Studium" durch die Immatrikulation auf.

Die Sacharbearbeiterin hat schon recht, der ZVS ist es im Zweifel auch egal - ABER dem Bundesamt für den Zivildienst nicht. Wenn rauskommt, dass Du als Zivi bereits immatrikuliert bist, gibt das auf jeden Fall richtig Ärger (Disziplinarmaßnahmen usw.) vom Bundesamt für den Zivildienst (BAZ).

MacMoped
04.10.2005, 17:46
Verliert man bei einem Semster blau nicht das Recht auf Bafög?

Wenn man nicht im Ausland war oder eine Sprache nachholen musste (oder ein Kind bekommen hat oder ...), muss man nach 4 Semestern seine Zwischenprüfung (oder eben das Physikum) machen, um weiterhin Bafög zu bekommen..

EzRyder
04.10.2005, 18:43
MacMoped: Vielen Dank! :-top

:-notify
Phil10: Die ZVS-Bearbeiterin hat S***** im Hirn! Die hat nämlich nicht kapiert, dass im Losverfahren die allerletzten freien Plätze verteilt werden! Wenn du den dann nicht annehmen kannst verfällt dieser!!!!
Im übrigen würde mich mal interessieren, was die ZVS da zu melden hat! Die hat mit dem ganzen Losverfahren nix zu tun! Das ist Unisache Ergo: Sie labert Mist!
Ruf doch mal bei ner Uni an und frag nach was die so meinen.
Würde mich interessieren.
Logisch ist: Wenn du tatsächlich einen Platz erlosen solltest verhinderst du damit, dass jemand sein Studium zu diesem Wintersemester aufnehmen kann!
Ganz schön *******, finde ich!

Phil10
04.10.2005, 19:24
@ EzRyder

Das ganze System ist für den A...... ! Da schaue ich doch, wie ich am besten und schnellsten zu einem Platz komme! Ist zwar nicht besonders sozial....aber irgendwie kommen die 1,0 er ja auch nicht auf die Idee, dass sie den schlechteren den Platz wegschnappen ;-)

MacMoped
04.10.2005, 20:02
@ EzRyder

Das ganze System ist für den A...... ! Da schaue ich doch, wie ich am besten und schnellsten zu einem Platz komme! Ist zwar nicht besonders sozial....aber irgendwie kommen die 1,0 er ja auch nicht auf die Idee, dass sie den schlechteren den Platz wegschnappen ;-)

Das ist doch was ganz anderes:

Wenn ein Zivi durch das Los einen Platz bekommt und sich immatrikuliert, blockiert er einen Platz, da er ihn nicht antreten kann.

Wenn jemand mit 1,0 einen Platz bekommt oder jemand, der den Platz auch annehmen KANN, durch das Los einen Platz erhält blockiert er den Platz nicht, denn er wird ja in dem entsprechenden Semester die noch möglichen Vorlesungen besuchen und den Studienplatz nutzen. Das ist der kleine, aber feine Unterschied.

username
04.10.2005, 21:41
Wenn man nicht im Ausland war oder eine Sprache nachholen musste (oder ein Kind bekommen hat oder ...), muss man nach 4 Semestern seine Zwischenprüfung (oder eben das Physikum) machen, um weiterhin Bafög zu bekommen..


Heißt das, 4 Semster nachdem man den Antrag gestellt hat oder im 4. FS.

Ich frage nämlich, weil: falls man einen Platz per Los bekommen sollte (haha, dass der Fall eintreten würde, wäre ja schon ein Wunder, warum denkt man dann an das, was danach kommt ?), kann man ja im Grunde das erste Semester in den Sand stecken. Wenn ich erst im nächsten Semester richtig in das Studium einsteige und auch dann erst den Bafög-Antrag einreiche, nach 4 Semstern Physikum/Vordiplom, bekomme ich dann auch Bafög bis zum Schluss ? (Wenn natürlich alles andere stimmt).
Ein anderer Fall wäre: wenn ich schonmal ein Studium beginne mit dem Gedanken, evtl. noch zu Medizin zu wechseln (wenn Platz da), dann sollte ich doch erst mal kein Bafög beantragen, weil ich nur für ein Studium Unterstützung bekomme, bei Studienwechsel nicht mehr..liege ich da richtig?

bin gespannt

MacMoped
04.10.2005, 22:39
Also so tief stecke ich da nicht drin, ich bekomme selbst auch gar kein Bafög.
Ich schätze mal, dass man, wenn man durch das Los einen Platz bekommen sollte, eh erst zum eigentlichen Studienbeginn einen Antrag stellt und das die ganze Situation angibt, so dass man in diesem Sonderfall auch nach dem fünften Semester das Physikum machen kann und auch weiter Bafög bekommt.

Man darf aber wohl (mit Begründung) das Studium innerhalb der ersten zwei Semester wechseln und bekommt dann weiter Bafög. Da würde ich mich aber, wenn es so weit ist, mit dem zuständigen Sachbearbeiter an der entsprechenden Uni in Verbindung setzen und das ganz genau klären.

kay-bro
09.10.2006, 22:43
Offiziell darfst Du das Studium seitens des BAZ das Studium NICHT antreten bzw. Dich einschreiben:

Quelle:
Leitfaden für die Durchführung
des Zivildienstes

Stand: September 2005

Abschnitt B6
4 Sonderfälle

4.1 Studium
Unzulässig ist die Weiterführung oder Aufnahme eines Studiums. Es ist stets davon auszugehen, dass ein Studium die Dienstleistung gefährdet bzw. den dienstlichen Belangen zuwiderläuft.
Die Aufnahme eines Fernstudiums (Vollstudium) an einer Fernuniversität kann gleichfalls nicht genehmigt werden; die Genehmigung eines Teilzeitstudiums kann ggf. erteilt werden.


Hi!
Somit wird die Hochschule nicht nach einer Dienstbescheinigung o.ä. nachfragen.
Das hieße doch, dass man sich einfach einschreiben könnte in der Hoffnung, dass das Bundesamt nichts davon merkt.
Um auch ja nicht die "Dienstleistung" zu gefährden würde man dann das Studium erst nach dem Zivildienst tatsächlich starten und in diesem Semester "nur" eingeschrieben sein.

Konsequenzen wären vielleicht Sanktionen des Bundesamtes(Geldstrafe o.ä.), aber den Platz hätte man weiterhin sicher.
Denn ich habe bei keinem Losverfahren gelesen, dass Zivis sich nicht bewerben dürfen(klar bei der Uni erwähnt man nix davon ;) ).

Was sagt ihr dazu?

Danke!


P.S.: Den Verlust der Approbation halte ich für absurd;)

ledoell
09.10.2006, 22:48
auf dieses problem bin ich ja von mir aus gar nicht gekommen.....naja, immerhin portokosten gespart ;)....

Xylamon
09.10.2006, 23:10
Wie im anderen Thread schon gesagt - auch ein Losplatz kann aufgehoben werden, für Zivis gibt es keine Einschränkung.