Doc E.
10.10.2005, 10:04
Hallo liebe Genossen und Mitleidensgenossen,
auch ich habe dieses Jahr keinen Studienplatz in Zahnmedizin bekommen.
Allerdings bin ich mit einem Schinnt von 2,2 recht nah an der Auswahlgrenze meiner Gewählten Hochschulen und somit ja auch recht hoch in der Rangliste was wiederum bedeutet, dass meien Chancen im Nachrückverfahren doch garnicht so schlecht stehen.
Nun bitte ich um Hilfe mir volgende Fragen zu beantworten.
1. Kann (und konnte) ich ueberhaupt an Hochschulen angenommen werden welche ich an zweiter dritter oder sogar letzter Stelle angegeben habe?? Werden da nicht die bevorzugt, die diese als ertes angegeben hatten.
Also wenn ich denn mit meiner Note tasächlich am 17. hineinrücke in den Rangbereich, welcher nötig ist um angenommern zu werden, werden dann erst die bervorzugt die Uni bei der dies geschieht als erstes angegeben hatten. Oder wie läuft das? Denn beim alten ZVS Verfahren war das glaub ich so.
und 2. Wenn ich denn einen Platz im Nachrückverfahren bekommen sollte, habe ich dann auch noch nächstes Semster oder auch in einem Jahr noch Anspruch auf den Platz. Denn ich werde mich wahrscheinlich nun doch für was anderes einschreiben, denn verlassen kann ich mich darauf ja nicht denn am 17. sind ka auch die letzten Einschreibetermine.
Echt blöd.
Wäre um jede Hilfe Dankbar und vieleicht (oder wahrscheinlich :-(( ) ist ja auch jemand in der selben Situation.
MfG Doc E.
auch ich habe dieses Jahr keinen Studienplatz in Zahnmedizin bekommen.
Allerdings bin ich mit einem Schinnt von 2,2 recht nah an der Auswahlgrenze meiner Gewählten Hochschulen und somit ja auch recht hoch in der Rangliste was wiederum bedeutet, dass meien Chancen im Nachrückverfahren doch garnicht so schlecht stehen.
Nun bitte ich um Hilfe mir volgende Fragen zu beantworten.
1. Kann (und konnte) ich ueberhaupt an Hochschulen angenommen werden welche ich an zweiter dritter oder sogar letzter Stelle angegeben habe?? Werden da nicht die bevorzugt, die diese als ertes angegeben hatten.
Also wenn ich denn mit meiner Note tasächlich am 17. hineinrücke in den Rangbereich, welcher nötig ist um angenommern zu werden, werden dann erst die bervorzugt die Uni bei der dies geschieht als erstes angegeben hatten. Oder wie läuft das? Denn beim alten ZVS Verfahren war das glaub ich so.
und 2. Wenn ich denn einen Platz im Nachrückverfahren bekommen sollte, habe ich dann auch noch nächstes Semster oder auch in einem Jahr noch Anspruch auf den Platz. Denn ich werde mich wahrscheinlich nun doch für was anderes einschreiben, denn verlassen kann ich mich darauf ja nicht denn am 17. sind ka auch die letzten Einschreibetermine.
Echt blöd.
Wäre um jede Hilfe Dankbar und vieleicht (oder wahrscheinlich :-(( ) ist ja auch jemand in der selben Situation.
MfG Doc E.