19.08.2001, 18:51
Zu den Haptenen 1Tag71:
Da die Lösungen juristisch einwandfrei sein müssen, kommen mehr als eine Lösung ja nicht in Frage.
Haptene können jedoch Proteine und Polysaccharide sein und zudem durch spez. AKs erkannt werden. DIE FRAGE MUSS RAUS!!!!
1Tag 98
Zu dem Produkt aus Spannung und Stromstärke:
Das ist doch nicht Leistung, sondern U=R*I!!! Und das ergibt meiner Meinung nach den Widerstand.
1 Tag 130
Zu Cholesterin wird als Glucoronid ausgeschieden:
Ist das juristisch nicht zu "schwammig"? Die Gallensäuren, die ja aus Cholesterin gebildet werden,werden ja doch glukoronisiert?! Also KÖNNTE diese Aussage wenn man es genau nimmt, stimmen.
Zu Tag 2 Frage 9
Zu den affektiven Dimensionen der Schmerzen:
Auch hier muss die Frage juristisch stichhaltig sein. Es ist zwar richtig, dass der Zusatz "extrem" möglicherweise testpsychologisch messbar ist und daher nicht rein affektiv, dennoch kann man auch "extrem Stark" als eine affektive Dimension sehen. DAS SOLLTE MAN MAL GERICHTLICH PRÜFEN LASSEN, ob ein Richter dies Argumentation nicht nachvollziehen kann.
Zu Tag 2 Frage 6
Zur Datenart:
Es werden zwar Aggregatdaten erfassst, aber man kann sie auch als Primärdaten bezeichnen, da ja die beschriebne Studie ja auch direkt das Ergebnis nennt.
Ist dann die Frage noch eindeutig zu lösen????
Da die Lösungen juristisch einwandfrei sein müssen, kommen mehr als eine Lösung ja nicht in Frage.
Haptene können jedoch Proteine und Polysaccharide sein und zudem durch spez. AKs erkannt werden. DIE FRAGE MUSS RAUS!!!!
1Tag 98
Zu dem Produkt aus Spannung und Stromstärke:
Das ist doch nicht Leistung, sondern U=R*I!!! Und das ergibt meiner Meinung nach den Widerstand.
1 Tag 130
Zu Cholesterin wird als Glucoronid ausgeschieden:
Ist das juristisch nicht zu "schwammig"? Die Gallensäuren, die ja aus Cholesterin gebildet werden,werden ja doch glukoronisiert?! Also KÖNNTE diese Aussage wenn man es genau nimmt, stimmen.
Zu Tag 2 Frage 9
Zu den affektiven Dimensionen der Schmerzen:
Auch hier muss die Frage juristisch stichhaltig sein. Es ist zwar richtig, dass der Zusatz "extrem" möglicherweise testpsychologisch messbar ist und daher nicht rein affektiv, dennoch kann man auch "extrem Stark" als eine affektive Dimension sehen. DAS SOLLTE MAN MAL GERICHTLICH PRÜFEN LASSEN, ob ein Richter dies Argumentation nicht nachvollziehen kann.
Zu Tag 2 Frage 6
Zur Datenart:
Es werden zwar Aggregatdaten erfassst, aber man kann sie auch als Primärdaten bezeichnen, da ja die beschriebne Studie ja auch direkt das Ergebnis nennt.
Ist dann die Frage noch eindeutig zu lösen????